Daten
Kommune
Bedburg
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17 kB
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-347/2004
1Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Planen und Bauen
15.06.2004
Original
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2004
1Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg
- Anbindung der L 361n an die Rupperburg-
a) Beratung uind Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
zu a):
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg vorgetragenen Anregungen
eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln zu beschließen.
zu b):
Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg unter Berücksichtigung der Änderungen
bzw. Ergänzungen gem. Buchstabe a), den Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom
23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), zu fassen und den Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg auf
die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszulegen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.12.2002 gemäß § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998
I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 25. 04 2002 (BGBl. I S.
1250) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg gefasst.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 48a/Bedburg betrifft einen Teilbereich zwischen
der Straße Rupperburg – Ortsausgang Bedburg Broich- und der rekultivierten Fläche des
Tagebaus Fortuna-Garsdorf im Bereich der Landestraße 361 n (neu).
Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 48a/Bedburg verwiesen.
Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist
•
•
•
Anbindung der Rupperburg an die L 361 n und daraus resultierend die Entlastung
der Kölner Straße
Schaffung einer zusätzlichen Anbindung von Bedburg Broich an die L 361 n zur
weiteren Entlastung der Innenstadt
Anschluss der Rupperburg mittels T-Anbindung und lediglich die Ziel und
Quellverkehre sinnvoll abzuleiten
Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind die Bürger möglichst frühzeitig über die
allgemeinen Ziele und Zwecke beabsichtigter Planungsmaßnahmen öffentlich zu
unterrichten.
Dies erfolgte durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises
am 30.03.2004. Für die Bürger bestand daraufhin die Möglichkeit zur Einsichtnahme vom
01.04.2004 bis zum 23.04.2004.
Die Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit
Schreiben vom 25.03.2004 ebenfalls über die Planaufstellung informiert und um
Stellungnahme zum Verfahren bis zum 04.05.2004 gebeten.
Während diesen Zeitraumes sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen
zum Verfahren vorgetragen worden.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 15.06.2004 empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 23.06.2004
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Ackermann
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Verwaltungsvorstand