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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg - Anbindung der L 361n an die Rupperburg- a) Beratung uind Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg
- Anbindung der L 361n an die Rupperburg-
a) Beratung uind Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg
- Anbindung der L 361n an die Rupperburg-
a) Beratung uind Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-347/2004 1Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Planen und Bauen 15.06.2004 Original Rat der Stadt Bedburg 06.07.2004 1Ergänzung Betreff: Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg - Anbindung der L 361n an die Rupperburg- a) Beratung uind Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss Beschlussvorschlag: zu a): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg vorgetragenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln zu beschließen. zu b): Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Buchstabe a), den Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), zu fassen und den Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszulegen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.12.2002 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 25. 04 2002 (BGBl. I S. 1250) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg gefasst. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 48a/Bedburg betrifft einen Teilbereich zwischen der Straße Rupperburg – Ortsausgang Bedburg Broich- und der rekultivierten Fläche des Tagebaus Fortuna-Garsdorf im Bereich der Landestraße 361 n (neu). Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 48a/Bedburg verwiesen. Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist • • • Anbindung der Rupperburg an die L 361 n und daraus resultierend die Entlastung der Kölner Straße Schaffung einer zusätzlichen Anbindung von Bedburg Broich an die L 361 n zur weiteren Entlastung der Innenstadt Anschluss der Rupperburg mittels T-Anbindung und lediglich die Ziel und Quellverkehre sinnvoll abzuleiten Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke beabsichtigter Planungsmaßnahmen öffentlich zu unterrichten. Dies erfolgte durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 30.03.2004. Für die Bürger bestand daraufhin die Möglichkeit zur Einsichtnahme vom 01.04.2004 bis zum 23.04.2004. Die Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit Schreiben vom 25.03.2004 ebenfalls über die Planaufstellung informiert und um Stellungnahme zum Verfahren bis zum 04.05.2004 gebeten. Während diesen Zeitraumes sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 15.06.2004 empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 23.06.2004 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Verwaltungsvorstand