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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP6-347/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung Nr. Von, vom 1 RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH, Duisburg vom 30.3.2004 Anregung Abwägung Bebauungsplan Nr. 48 a – Anbindung L 361n an Entfällt. die Rupperburg 2 Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg – Anbindung der L361n an die Rupperburg IHK Köln vom 30.3.2004 Beschluss ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Seit dem 1.2.04 sind wir als RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH mit der Wahrnehmung der Instandhaltungsaufgaben an den Leitungen und Anlagen des Gastransportnetzes der Thyssengas beauftragt worden und werden hier diesbezüglich tätig. Von dem o.g. Bebauungsplan werden weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesellschaft betroffen. Eine weitere Beteiligung an dem Verfahren ist daher nicht erforderlich. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die IHK zu Köln teilt mit, das keine Anregungen bezügl. der Aufstellung des o.g. Bebauungsplan bestehen. 3 Infracor GmbH, Marl vom 31.3.2004 Bebauungsplan Nr. 48 a – Anbindung L 361n an die Rupperburg An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen 4 Staatl. Umweltamt Köln vom 31.3.2004 Bauleitplanung / Bebauungsplan Nr. 48 a Bedburg Zu dem o.g. Bebauungsplan werden Anregungen und Hinweise vorgebracht 5 PLEdoc GmbH, Essen vom 31.3.2004 keine Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg – Anbindung der L 361 n an die Rupperburg WP6-347/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung Die Ruhrgas AG in Essen und die GasLINE GmbH& Co. KGKG in Straelen haben uns unter anderem mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Rahmen der Bearbeitung von Fremdplanungsanfragen beauftragt. In Erfüllung dieser Aufträge teilen wir Ihnen mit, dass Ihre o.g. Maßnahmen Versorgungseinrichtungen der vorgenannten Gesellschaften nicht berühren. Von der Ruhrgas AG betreute Versorgungseinrichtungen der Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL) Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP) werden ebenfalls nicht betroffen. Gleiches gilt für die von uns betreuten Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden Lichtwellenleiterkabeln der Interoute i-21 Germany GmbH. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. 6 RWE Rhein-Ruhr Stellungsnahme zum Bebauungsplan Nr. 48 a „L Netzwerke GmbH 361n an der Rupperburg) vom 2.4.2004 ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu entsprechen. WP6-347/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen sollten auch rechtliche Sicherungen der Trassen berücksichtigt werden. Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubeziehen. Wir bitten Sie, bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu a chten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Die übersandten Bestandsplanunterlagen werden – soweit erforderlich – in der Planung berücksichtigt und übernommen. Die weitere Planung, insbesondere die Ausbauplanung wird in Abstimmung mit der RWE-Ruhr Netzwerke GmbH erfolgen. WP6-347/2004 1Ergänzung Stadt Grevenbroich vom 5.4.2004 Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z. Zt. nicht geplant. Zu dem o.g. Planverfahren hat die Stadt Entfällt. Grevenbroich keine Anregungen vorzubringen. , Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Abschließend erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass sich der RWE-Konzern zum 1.10.2003 neu geordnet hat und die Aufgaben der bisherigen RWE Net AG von anderen Gesellschaften wahrgenommen werden. Anfragen dieser Art zum Hochund Höchstspannungsnetz werden jetzt von der RWE Transportnetz Strom GmbH, Leitungsprojekte, Kampstr. 49, 44137 Dortmund, betreut. Ihre bisherigen Ansprechpartner bleiben unverändert. Wehrbereichsverwaltung Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich 9 West, Düsseldorf Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von vom 7.4.2004 mit wahrzunehmenden Belange – meinerseits keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. Die o.g. Bauleitplanung ist mit mir abgestimmt. Es Landesbetrieb 10 Straßenbau NRW, bestehen keine Bedenken gegen die o.g. Euskirchen vom Bauleitplanung seitens der Straßenbauverwaltung. 19.4.2004 Erftverband, Bergheim Gegen das v.g. Vorhaben bestehen aus 11 vom 19.4.2004 wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. Das obere Grundwasserstockwerk ist bergbaubedingt trocken gefallen. Der natürliche Grundwasserstand befand sich vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen bei rd. + 59 m üNN. Um 8 RWE Transportnetz Dortmund vom 2.4.2004 Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP6-347/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung eine dauerhafte Vernässung der Gebäude im Bereich Bedburg zu vermeiden, wird der Grundwasserstand ca. 5 m unter den natürlichen Grundwasserständen gehalten. Amt f. Agrarordnung Gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir Entfällt. 12 Euskirchen wahrzunehmenden öffentlichen Belange der vom 3.5.2004 allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Amtes für Agrarordnung sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 13 RWE Power AG, Köln vom 25.3.2004 Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg – Anbindung der Die Anregungen von RWE Power werden übernommen: L 361n an die Rupperburg Die textliche Kennzeichnung gem. Wie Ihnen bekannt ist, steht in einem Teil des § 9 Abs. 5 BauGB in den Planteil Bebauungsplanes wird Plangebietes – wie in der Anlage gelb dargestellt – des als Baugrund aufgeschütteter Boden an, der wegen aufgenommen: seiner stark wechselnden Zusammensetzung Die im Bebauungsplan besondere Überlegungen und ggf. Untersuchungen näherungsweise bei der Wahl der Gründung erforderlich macht, die eingetragene ehemalige der festgestellten Tragfähigkeit des Bodens Abbaukante des angepasst werden muss. Tagebaues darf in der Der Übergangsbereich vom gewachsenen zum Gründungsebene nicht verkippten Boden darf mit Bauwerken wegen evtl. überbaut werden. Die Kippenrestsetzungen, die sich hier stufenförmig baulichen Anlagen sind ausbilden können, keinesfalls in der hier so zu entrichten, dass Gründungsebene überaut werden, so dass wir sie entweder vollständig bitten, dazu folgende textliche Kennzeichnung im gewachsenen oder gem. § 9 Abs. 5 BauGB in den Planteil des vollständig im Bebauungsplanes aufzunehmen: aufgeschütteten Boden gegründet sind. Die im Bebauungsplan näherungsweise eingetragene ehemalige Abbaukante des Tagebaues darf in der Gründungsebene ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den Anregungen zu entsprechen. WP6-347/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung nicht überbaut werden. Die baulichen Anlagen sind hier so zu entrichten, dass sie entweder vollständig im gewachsenen oder vollständig im aufgeschütteten Boden gegründet sind. - - In einem Streifen von mindestens 10 m beidseitig der im Bebauungsplan eingetragenen Abbaukante ist vor Baubeginn nachzuweisen, dass die vorgenannten Gründungsauflagen eingehalten werden. Bei einer Gründung im aufgeschütteten Boden ist wegen der stark wechselnden Zusammensetzung des Bodenmaterials durch gezielte Untersuchungen die ausreichende Tragfähigkeit des Bodens nachzuweisen. - In einem Streifen von mindestens 10 m beidseitig der im Bebauungsplan eingetragenen Abbaukante ist vor Baubeginn nachzuweisen, dass die vorgenannten Gründungsauflagen eingehalten werden. - Bei einer Gründung im aufgeschütteten Boden ist wegen der stark wechselnden Zusammensetzung des Bodenmaterials durch gezielte Untersuchungen die ausreichende Tragfähigkeit des Bodens nachzuweisen. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Zulässige Belastung des Baugrundes“ und die Hier sind die Bauvorschriften der Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW DIN 1054 „Zulässige Belastung des Baugrundes“ und die zu beachten. Bestimmungen der Bauordnung Die geplante Trasse verläuft ebenfalls teilweise des Landes NRW zu beachten. Ein Teil des Plangebietes wird über verkipptes Tagebaugelände (vgl. Anlage) wegen der Baugrundverhältnisse Das Auftreten unterschiedlicher Bodensenkungen gem. § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. kann hier auch für die Zukunft nicht § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine ausgeschlossen werden. Insbesondere kann es Umgrenzung entsprechend der Nr. der Anlage zur infolge der Kippenrestsetzungen im 15.11 Übergangsbereich zwischen gewachsenem und Planzeichnverordnung als Fläche verkipptem Boden (ehem. Tagebaurand) zu einer zu kennzeichnen, bei deren WP6-347/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung recht scharfkantig begrenzten Absatzlinie kommen. Die genaue Lage der Übergangszone ist durch geeignete Untersuchungen in der Örtlichkeit zu erkunden. Bei der Erstellung der Straße und der evtl. zugehörigen Entsorgungsleitungen oder Bauwerke sind im Bereich des verkippten Tagebaugeländes der zuweilen recht inhomogene Aufbau des Kippenbodens und die hier ggf. weiterhin auftretenden Kippenrestsetzungen zu berücksichtigen. Abschließend weisen wir darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes NRW, Blatt L4904 in einem Teil des Plangebietes, wie in der Anlage „blau“ dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichnverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Zulässige Belastung des Baugrundes“ und der DIN 18 196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ zu beachten. WP6-347/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung „Zulässige Belastung des Baugrundes“ und der DIN 18 196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW zu beachten. Wir bitten zu beachten, dass im Bebauungsplangebiet sich die abgeworfenen Grundwassermessstellen 81154 und 81155 und 82515 befinden. Die abgeworfenen Messstellen sind in der Regel zwei Meter unter Flur abgeschnitten, verfüllt und mit einer Betonplatte abgedichtet worden. Messstelle R-Wert H-Wert 81154 81155 82515 2540940,60 2540908,80 2540999,20 5652455,40 5652424,90 5652290,70 Weiterhin ist eine Fernmeldeleitung und eine Rohrleitung DN 600/DN 500 von der Bebauungsplanung betroffen. Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung. Entfällt. 14 Landesanstalt Ökologie, Bodenordnung Forsten Recklinghausen 24.3.2004 für Bebauungsplan Nr. 48 a/Bedburg – Anbindung der L 361n an die Rupperburg und Bezugsschreiben beteiligen Sie die NRW, Mit vom Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) an den o. g. Bauleitplanverfahren und bitten um die Abgabe einer Stellungnahme. Aus Gründen einer im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung gebotenen Aufgabenoptimierung muss auch die LÖBF ihre Arbeit auf das fachlich und rechtlich gebotene ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP6-347/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung Kerngeschäft konzentrieren. Entsprechend ist von einer Verfahrensbeteiligung der LÖBF in Bauleitplanverfahren gem. den §§ 5, 9 und 12 BauGB zunächst abzusehen. Über die Eingriffserheblichkeit oder Nachhaltigkeit der zu erwartenden Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung und der Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch die obige Einschätzung keine Aussage getroffen. Auf die zuständigen Landschaftsbehörden und deren Stellungnahmen, die von den o.g. Ausführungen inhaltlich unberührt bleiben, ist ausdrücklich zu verweisen. Die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme der Landesanstalt im Sinne der hierzu ergangenen Dienstanweisung (RdErl. v. 15.01.1981, I B 3 – 02.46, SMBL. NW 791) sowie im Sinne der Ziffer 10.1.3 i.V. m. Zifer 10.2.2 der VV-FFH (RdErl. v. 26.4.2000, - III B 2 616.01.06.10 -, SMBL. NW 791) bestehen unabhängig davon auch weiterhin. 15 Bezirksregierung Köln vom 28.4.2004 Der von Ihnen geplante Bebauungsplan überschneidet sich mit dem Landschaftsplan 1 des Rhein-Erft-Kreises. In den mir vorliegenden Unterlagen sind keine Aussagen zu dieser Problematik gemacht. Es empfiehlt sich die Ausweisung der Flächen frühzeitig mit dem Träger der Landschaftsplanung abzustimmen, sofern dies nicht erfolgt ist. Aus meiner Sicht sollte analog zum Flächennutzungsplan auch in den in der Anlage gekennzeichneten Bereichen Forstfläche dargestellt werden. Weiterhin ist nicht beschrieben, wie mit den in dem Planfeststellungsverfahren zur L 361n festgesetzten Ausgleichsflächen verfahren wird! Dies muss auf jeden Fall in dem Die Stadt Bedburg wird Flächennutzungsplan entsprechend nachführen mit Ziel der Neuordnung Anpassung Flächennutzungsplanes aus Jahr 1980. den ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und Anregung zu dem der und entsprechen. des dem WP6-347/2004 1Ergänzung Forstamt Bonn 16 Kottenforst-Ville Untere Forstbehörde, Bonn-Röttgen, vom 3.5.2004 Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung Landschaftspflegerischen Begleitplan behandelt werden. Sofern die Untere Landschaftsbehörde der Bauleitplanung nicht widerspricht und vorgenannte Punkte berücksichtigt werden, bestehen keine weiteren Bedenken. Die Festssetzung der Fläche für Wald im Norden des Plangebietes wird begrüßt. Durch die geplanten Baumaßnahmen wird im Norden und wahrscheinlich auch im Süden des Plangebietes Wald betroffen sein. Die Umwandlung von Wald ist nach § 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW S 568) in der derzeit gültigen Fassung, ein Eingriff in Natur und Landschaft. Dieser Eingriff ist möglichst zu vermeiden. Ich bitte zu überprüfen, ob eine derartige Vermeidung möglich ist. Ist die Umwandlung von Wald unausweichlich, muss an anderer Stelle ein Ausgleich in der Form erfolgen, dass keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zurückbleiben. Hierzu rege ich an im östlichen Teil des Plangebietes weitere Flächen für Wald festzusetzen, die als Ausgleichsfläche dienen könnten. Es muss in diesem Fall nicht nur die tatsächlich in Anspruch genommene Waldfläche betrachtet werden, sondern auch z. B. zwischen Straßenabschnitten verbleibender Wald, der durch die Zerschneidung in seiner Funktion erheblich beeinträchtigt wird, so das ein Ausgleich von mindestens 1 : 2 (Ehem. Waldfläche: Ausgleichsfläche) anzusetzen ist. Leider ist aus Ihren Unterlagen nicht ersichtlich, wie viel Im Planfeststellungsverfahren für die L 361 n ist der Eingriff weitgehendst berechnet und berücksichtigt worden. Das Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen und der Beschluss wurde bekanntgemacht. Durch die Planung des Bebauungsplanes Nr. 48a/Bedburg entfällt ein in der Planung zur L 361 n vorgesehener Wirtschaftsweg. Als Alternative hierzu soll ein Anschluss an die Rupperburg mittels T-Anbindung erfolgen. Für den im Planfeststellungsverfahren vorgesehenen Wirtschaftsweg ist ein Ausgleich berechnet worden. Bedingt durch die Umlegung der alten Trasse der Rupperburg sowie dem Wegfall des zuvor beschriebenen Wirtschaftsweges wird diese alte Trasse von einer Bebauung frei und kann entsprechend einer anderen Nutzung zugeführt werden und als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen dienen. Eine zusammenhängende vergrößerte Waldfläche kann geschaffen werden. Ein anzusetzender Ausgleich von 1 : 2 ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ... einem anzusetzenden Ausgleich von 1 : 2 nicht zu entsprechen, jedoch WP6-347/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung Waldfläche tatsächlich umgewandelt wird. Für einen entsprechenden Nachweis wäre ich Ihnen dankbar. Im Landschaftsplan 1 sind für das betreffende Gebiet die Entwicklungsziele 3.1 und 3.2 angegeben: -Wiederherstellung einer in ihrer Oberflächenstruktur, ihrem Wirkungsgefüge und/oder in ihrem Erscheinungsbild geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft Anreicherung zur ersatzweisen und beschleunigten Wiederherstellung von natur und Landschaft 17 Rheinisches Amt für Bebauungsplan Nr. 48 a/Bedburg – Anbindung der L 361n an die Rupperburg Bodendenkmalpflege, Bonn Konkrete Hinweise auf Bodendenkmäler liegen für vom 3.5.2004 den Planbereich derzeit nicht vor. Bedenken werden deshalb im Rahmen des Verfahrens nicht vorgebracht. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Bodendenkmäler in der Regel – insbesondere in Bereichen in denen systematische Ermittlungen des archäologischen Potentials bisher nicht durchgeführt wurden – gerade erst bei der Durchführung von Erdarbeiten zutage treten. Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist in diesem Zusammenhang zu verweisen. Bei Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rhein. Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel. kann daher hier keine Berücksichtigung finden. Im Rahmen der Erarbeitung des landschaftspflegerischen Fachbeitrages wird die Stadt Bedburg zur Stellungnahme des Forstamtes Bonn nochmals detailliert hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme Stellung nehmen. im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrag detaillierte Aussagen zu treffen. Ein Hinweis auf die §§ 15 und 16 ... die Mitteilung zur des Denkmalschutzgesetzes wird Kenntnis zu nehmen und in die Planung aufgenommen. der Anregung zu entsprechen. WP6-347/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung 02425/9039-0; FAX 02425/9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Es wird angeregt, einen entsprechenden Hinweis in den Satzungstext aufzunehmen. 18 Amt für Agrarordnung Bedenken aus Sicht der von hier zu vertretenden Entfällt. Mönchengladbach Belange der Agrarstruktur, Landeskultur und vom 6.5.2004 Landentwicklung werden nicht vorgebracht. Die plangleiche Anbindung wird die Erreichbarkeit der östlich gelegenen landwirtschaftlich genutzten Grundstücke erheblich verbessern und wird daher begrüßt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die im Plangebiet gelegenen Flächen werden weit überwiegend in ein umgehend einzuleitendes Flurbereinigungsverfahren (Fortune Garsdorf IV) einbezogen werden. Die eigentumsrechtliche Umsetzung der Straßenbaumaßnahme wird im Flurbereinigungsverfahren unterstützt werden können. 19 Rhein-Erft-Kreis Schreiben 17.05.2004 , Gegen den Entwurf des Bebauungsplanes vom bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Im Bereich sind keine Festsetzungen des Landschaftsplanes Nr. 1 berührt. Behördenverbindliches Entwicklungsziel ist im westlichen Teil „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen“ , im östlichen Teil „ Anreicherung zur ersatzweisen und beschleunigten Wiederherstellung von Natur und Landschaft“. Ich rege an, bei dem noch zu erarbeitenden landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan zu prüfen, ob als Ausgleich eine Aufforstung auf dem derzeit als Acker genutzten Im noch zu erarbeitenden landschaftspflegerischen Fachbeitrag wird zur Offenlage eine entsprechende Aussage getroffen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu entsprechen. WP6-347/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung Grundstück nördlich der Bebauung an der Biverschnell in Betracht kommen kann. Die dadurch entstehende Ortsrandeingründung würde dem Entwicklungsziel Anreicherung Rechnung tragen. Planungen und Maßnahmen sind seitens des Rhein-Erft-Kreises im Plangebiet nicht vorgesehen.