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Kommune
Bedburg
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WP6-347/2004 1Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung
Nr. Von, vom
1 RWE
Rhein-Ruhr
Netzservice
GmbH,
Duisburg
vom 30.3.2004
Anregung
Abwägung
Bebauungsplan Nr. 48 a – Anbindung L 361n an Entfällt.
die Rupperburg
2
Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg – Anbindung der
L361n an die Rupperburg
IHK Köln
vom 30.3.2004
Beschluss
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Seit dem 1.2.04 sind wir als RWE Rhein-Ruhr
Netzservice GmbH mit der Wahrnehmung der
Instandhaltungsaufgaben an den Leitungen und
Anlagen des Gastransportnetzes der Thyssengas
beauftragt worden und werden hier diesbezüglich
tätig. Von dem o.g. Bebauungsplan werden weder
geplante noch vorhandene Anlagen unserer
Gesellschaft betroffen. Eine weitere Beteiligung an
dem Verfahren ist daher nicht erforderlich.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Die IHK zu Köln teilt mit, das keine Anregungen
bezügl. der Aufstellung des o.g. Bebauungsplan
bestehen.
3
Infracor GmbH, Marl
vom 31.3.2004
Bebauungsplan Nr. 48 a – Anbindung L 361n an
die Rupperburg
An der im Betreff näher bezeichneten Stelle
verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen
4
Staatl. Umweltamt Köln
vom 31.3.2004
Bauleitplanung / Bebauungsplan Nr. 48 a Bedburg
Zu dem o.g. Bebauungsplan werden
Anregungen und Hinweise vorgebracht
5
PLEdoc GmbH, Essen
vom 31.3.2004
keine
Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg – Anbindung der
L 361 n an die Rupperburg
WP6-347/2004 1Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung
Die Ruhrgas AG in Essen und die GasLINE
GmbH& Co. KGKG in Straelen haben uns unter
anderem mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im
Rahmen
der
Bearbeitung
von
Fremdplanungsanfragen beauftragt.
In Erfüllung dieser Aufträge teilen wir Ihnen mit,
dass
Ihre
o.g.
Maßnahmen
Versorgungseinrichtungen
der
vorgenannten
Gesellschaften nicht berühren.
Von
der
Ruhrgas
AG
betreute
Versorgungseinrichtungen der
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH
(MEGAL)
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP)
werden ebenfalls nicht betroffen.
Gleiches gilt für die von uns betreuten
Kabelschutzrohranlagen
mit
einliegenden
Lichtwellenleiterkabeln der Interoute i-21 Germany
GmbH.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt
erweitert oder verlagert werden oder sollte der
Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen
wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am
weiteren Verfahren zu beteiligen.
6
RWE
Rhein-Ruhr Stellungsnahme zum Bebauungsplan Nr. 48 a „L
Netzwerke GmbH
361n an der Rupperburg)
vom 2.4.2004
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
der
Anregung
zu
entsprechen.
WP6-347/2004 1Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu
diesem
Schreiben
Auszüge
aus
unseren
Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet
werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt.
Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage
unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten
für Trassenanpassungen zu vermeiden.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen sollten auch
rechtliche Sicherungen der Trassen berücksichtigt
werden.
Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung
unserer
Netze
erforderlich.
Hier
sollte
frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden,
um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z. B.
zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und
erforderliche Flächen zu berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubeziehen. Wir bitten
Sie, bei der Planung von Bepflanzungszonen
darauf
zu
a
chten,
dass
unsere
Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und
Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125
„Bepflanzungen
im
Bereich
unterirdischer
Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber
hinaus
sind
notwendig
werdende
Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
Die
übersandten
Bestandsplanunterlagen werden –
soweit erforderlich – in der
Planung
berücksichtigt
und
übernommen.
Die
weitere
Planung,
insbesondere
die
Ausbauplanung
wird
in
Abstimmung mit der RWE-Ruhr
Netzwerke GmbH erfolgen.
WP6-347/2004 1Ergänzung
Stadt Grevenbroich
vom 5.4.2004
Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen
sind in dem betroffenen Bereich z. Zt. nicht geplant.
Zu dem o.g. Planverfahren hat die Stadt Entfällt.
Grevenbroich keine Anregungen vorzubringen.
, Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine
Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Hochspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Abschließend erlauben wir uns darauf hinzuweisen,
dass sich der RWE-Konzern zum 1.10.2003 neu
geordnet hat und die Aufgaben der bisherigen
RWE Net AG von anderen Gesellschaften
wahrgenommen werden.
Anfragen
dieser
Art
zum
Hochund
Höchstspannungsnetz werden jetzt von der RWE
Transportnetz Strom GmbH, Leitungsprojekte,
Kampstr. 49, 44137 Dortmund, betreut. Ihre
bisherigen Ansprechpartner bleiben unverändert.
Wehrbereichsverwaltung Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich
9 West, Düsseldorf
Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von
vom 7.4.2004
mit wahrzunehmenden Belange – meinerseits
keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a.
Planung bestehen.
Die o.g. Bauleitplanung ist mit mir abgestimmt. Es
Landesbetrieb
10 Straßenbau
NRW, bestehen keine Bedenken gegen die o.g.
Euskirchen
vom Bauleitplanung seitens der Straßenbauverwaltung.
19.4.2004
Erftverband, Bergheim Gegen das v.g. Vorhaben bestehen aus
11 vom 19.4.2004
wasserwirtschaftlicher
Sicht
seitens
des
Erftverbandes keine Bedenken.
Das
obere
Grundwasserstockwerk
ist
bergbaubedingt trocken gefallen. Der natürliche
Grundwasserstand befand sich vor Beginn der
Sümpfungsmaßnahmen bei rd. + 59 m üNN. Um
8
RWE Transportnetz
Dortmund
vom 2.4.2004
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
WP6-347/2004 1Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung
eine dauerhafte Vernässung der Gebäude im
Bereich Bedburg zu vermeiden, wird der
Grundwasserstand ca. 5 m unter den natürlichen
Grundwasserständen gehalten.
Amt f. Agrarordnung Gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir Entfällt.
12 Euskirchen
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der
vom 3.5.2004
allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Anregungen vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Amtes für
Agrarordnung sind in dem Planungsbereich nicht
vorgesehen.
13 RWE Power AG, Köln
vom 25.3.2004
Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg – Anbindung der Die Anregungen von RWE Power
werden übernommen:
L 361n an die Rupperburg
Die textliche Kennzeichnung gem.
Wie Ihnen bekannt ist, steht in einem Teil des § 9 Abs. 5 BauGB in den Planteil
Bebauungsplanes
wird
Plangebietes – wie in der Anlage gelb dargestellt – des
als Baugrund aufgeschütteter Boden an, der wegen aufgenommen:
seiner stark wechselnden Zusammensetzung
Die im Bebauungsplan
besondere Überlegungen und ggf. Untersuchungen
näherungsweise
bei der Wahl der Gründung erforderlich macht, die
eingetragene ehemalige
der
festgestellten Tragfähigkeit des Bodens
Abbaukante
des
angepasst werden muss.
Tagebaues darf in der
Der Übergangsbereich vom gewachsenen zum
Gründungsebene
nicht
verkippten Boden darf mit Bauwerken wegen evtl.
überbaut werden. Die
Kippenrestsetzungen, die sich hier stufenförmig
baulichen Anlagen sind
ausbilden
können,
keinesfalls
in
der
hier so zu entrichten, dass
Gründungsebene überaut werden, so dass wir
sie entweder vollständig
bitten, dazu folgende textliche Kennzeichnung
im gewachsenen oder
gem. § 9 Abs. 5 BauGB in den Planteil des
vollständig
im
Bebauungsplanes aufzunehmen:
aufgeschütteten
Boden
gegründet sind.
Die im Bebauungsplan näherungsweise
eingetragene ehemalige Abbaukante des
Tagebaues darf in der Gründungsebene
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
den
Anregungen
zu
entsprechen.
WP6-347/2004 1Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung
nicht überbaut werden. Die baulichen
Anlagen sind hier so zu entrichten, dass
sie entweder vollständig im gewachsenen
oder vollständig im aufgeschütteten Boden
gegründet sind.
-
-
In einem Streifen von mindestens 10 m
beidseitig
der
im
Bebauungsplan
eingetragenen
Abbaukante
ist
vor
Baubeginn nachzuweisen, dass die
vorgenannten
Gründungsauflagen
eingehalten werden.
Bei einer Gründung im aufgeschütteten
Boden ist wegen der stark wechselnden
Zusammensetzung des Bodenmaterials
durch
gezielte
Untersuchungen
die
ausreichende Tragfähigkeit des Bodens
nachzuweisen.
-
In einem Streifen von
mindestens
10
m
beidseitig
der
im
Bebauungsplan
eingetragenen
Abbaukante
ist
vor
Baubeginn nachzuweisen,
dass die vorgenannten
Gründungsauflagen
eingehalten werden.
-
Bei einer Gründung im
aufgeschütteten Boden ist
wegen
der
stark
wechselnden
Zusammensetzung
des
Bodenmaterials
durch
gezielte Untersuchungen
die
ausreichende
Tragfähigkeit des Bodens
nachzuweisen.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054
„Zulässige Belastung des Baugrundes“ und die Hier sind die Bauvorschriften der
Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW DIN 1054 „Zulässige Belastung
des
Baugrundes“
und
die
zu beachten.
Bestimmungen der Bauordnung
Die geplante Trasse verläuft ebenfalls teilweise des Landes NRW zu beachten.
Ein Teil des Plangebietes wird
über verkipptes Tagebaugelände (vgl. Anlage)
wegen der Baugrundverhältnisse
Das Auftreten unterschiedlicher Bodensenkungen gem. § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw.
kann hier auch für die Zukunft nicht § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine
ausgeschlossen werden. Insbesondere kann es Umgrenzung entsprechend der Nr.
der
Anlage
zur
infolge
der
Kippenrestsetzungen
im 15.11
Übergangsbereich zwischen gewachsenem und Planzeichnverordnung als Fläche
verkipptem Boden (ehem. Tagebaurand) zu einer zu kennzeichnen, bei deren
WP6-347/2004 1Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung
recht scharfkantig begrenzten Absatzlinie kommen.
Die genaue Lage der Übergangszone ist durch
geeignete Untersuchungen in der Örtlichkeit zu
erkunden.
Bei der Erstellung der Straße und der evtl.
zugehörigen Entsorgungsleitungen oder Bauwerke
sind im Bereich des verkippten Tagebaugeländes
der zuweilen recht inhomogene Aufbau des
Kippenbodens und die hier ggf. weiterhin
auftretenden
Kippenrestsetzungen
zu
berücksichtigen.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass die
Bodenkarte des Landes NRW, Blatt L4904 in
einem Teil des Plangebietes, wie in der Anlage
„blau“ dargestellt, Böden ausweist, die humoses
Bodenmaterial enthalten.
Humöse
Böden
sind
empfindlich
gegen
Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig.
Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten
auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und
Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen
Belastung diese Böden mit unterschiedlichen
Setzungen reagieren können.
Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der
Baugrundverhältnisse gem. § 5 Abs. 3 Nr. 1
BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine
Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der
Anlage zur Planzeichnverordnung als Fläche zu
kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere
bauliche
Maßnahmen,
insbesondere
im
Gründungsbereich, erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054
Bebauung ggf. besondere bauliche
Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich,
erforderlich
sind.
Hier sind die Bauvorschriften der
DIN 1054 „Zulässige Belastung
des Baugrundes“ und der DIN 18
196
„Erdund
Grundbau;
Bodenklassifikation
für
bautechnische
Zwecke“
zu
beachten.
WP6-347/2004 1Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung
„Zulässige Belastung des Baugrundes“ und der
DIN
18
196
„Erdund
Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“
sowie die Bestimmungen der Bauordnung des
Landes NRW zu beachten.
Wir
bitten
zu
beachten,
dass
im
Bebauungsplangebiet sich die abgeworfenen
Grundwassermessstellen 81154 und 81155 und
82515 befinden. Die abgeworfenen Messstellen
sind in der Regel zwei Meter unter Flur
abgeschnitten, verfüllt und mit einer Betonplatte
abgedichtet worden.
Messstelle
R-Wert
H-Wert
81154
81155
82515
2540940,60
2540908,80
2540999,20
5652455,40
5652424,90
5652290,70
Weiterhin ist eine Fernmeldeleitung und eine
Rohrleitung
DN
600/DN
500
von
der
Bebauungsplanung betroffen. Wir bitten um
entsprechende Berücksichtigung.
Entfällt.
14 Landesanstalt
Ökologie,
Bodenordnung
Forsten
Recklinghausen
24.3.2004
für Bebauungsplan Nr. 48 a/Bedburg – Anbindung der
L 361n an die Rupperburg
und
Bezugsschreiben
beteiligen
Sie
die
NRW, Mit
vom Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und
Forsten (LÖBF) an den o. g. Bauleitplanverfahren
und bitten um die Abgabe einer Stellungnahme.
Aus
Gründen
einer
im
Rahmen
der
Verwaltungsmodernisierung
gebotenen
Aufgabenoptimierung muss auch die LÖBF ihre
Arbeit auf das fachlich und rechtlich gebotene
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
WP6-347/2004 1Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung
Kerngeschäft konzentrieren. Entsprechend ist von
einer
Verfahrensbeteiligung
der
LÖBF
in
Bauleitplanverfahren gem. den §§ 5, 9 und 12
BauGB zunächst abzusehen.
Über die Eingriffserheblichkeit oder Nachhaltigkeit
der zu erwartenden Beeinträchtigungen im Sinne
der
Eingriffsregelung
und
der
Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch die obige
Einschätzung keine Aussage getroffen. Auf die
zuständigen Landschaftsbehörden und deren
Stellungnahmen, die von den o.g. Ausführungen
inhaltlich unberührt bleiben, ist ausdrücklich zu
verweisen.
Die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme der
Landesanstalt im Sinne der hierzu ergangenen
Dienstanweisung (RdErl. v. 15.01.1981, I B 3 –
02.46, SMBL. NW 791) sowie im Sinne der Ziffer
10.1.3 i.V. m. Zifer 10.2.2 der VV-FFH (RdErl. v.
26.4.2000, - III B 2 616.01.06.10 -, SMBL. NW 791)
bestehen unabhängig davon auch weiterhin.
15 Bezirksregierung Köln
vom 28.4.2004
Der
von
Ihnen
geplante
Bebauungsplan
überschneidet sich mit dem Landschaftsplan 1 des
Rhein-Erft-Kreises. In den mir vorliegenden
Unterlagen sind keine Aussagen zu dieser
Problematik gemacht. Es empfiehlt sich die
Ausweisung der Flächen frühzeitig mit dem Träger
der Landschaftsplanung abzustimmen, sofern dies
nicht erfolgt ist. Aus meiner Sicht sollte analog zum
Flächennutzungsplan auch in den in der Anlage
gekennzeichneten
Bereichen
Forstfläche
dargestellt werden. Weiterhin ist nicht beschrieben,
wie mit den in dem Planfeststellungsverfahren zur
L 361n festgesetzten Ausgleichsflächen verfahren
wird! Dies muss auf jeden Fall in dem
Die Stadt Bedburg wird
Flächennutzungsplan
entsprechend nachführen mit
Ziel
der
Neuordnung
Anpassung
Flächennutzungsplanes aus
Jahr 1980.
den ... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
Anregung
zu
dem der
und entsprechen.
des
dem
WP6-347/2004 1Ergänzung
Forstamt Bonn
16 Kottenforst-Ville
Untere Forstbehörde,
Bonn-Röttgen,
vom 3.5.2004
Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung
Landschaftspflegerischen Begleitplan behandelt
werden. Sofern die Untere Landschaftsbehörde der
Bauleitplanung nicht widerspricht und vorgenannte
Punkte berücksichtigt werden, bestehen keine
weiteren Bedenken.
Die Festssetzung der Fläche für Wald im Norden
des Plangebietes wird begrüßt. Durch die
geplanten Baumaßnahmen wird im Norden und
wahrscheinlich auch im Süden des Plangebietes
Wald betroffen sein. Die Umwandlung von Wald ist
nach § 4 des Gesetzes zur Sicherung des
Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW S
568) in der derzeit gültigen Fassung, ein Eingriff in
Natur und Landschaft. Dieser Eingriff ist möglichst
zu vermeiden. Ich bitte zu überprüfen, ob eine
derartige Vermeidung möglich ist.
Ist die Umwandlung von Wald unausweichlich,
muss an anderer Stelle ein Ausgleich in der Form
erfolgen, dass keine erheblichen oder nachhaltigen
Beeinträchtigungen
des
Naturhaushaltes
zurückbleiben. Hierzu rege ich an im östlichen Teil
des Plangebietes weitere Flächen für Wald
festzusetzen, die als Ausgleichsfläche dienen
könnten. Es muss in diesem Fall nicht nur die
tatsächlich in Anspruch genommene Waldfläche
betrachtet werden, sondern auch z. B. zwischen
Straßenabschnitten verbleibender Wald, der durch
die Zerschneidung in seiner Funktion erheblich
beeinträchtigt wird, so das ein Ausgleich von
mindestens
1
:
2
(Ehem.
Waldfläche:
Ausgleichsfläche) anzusetzen ist. Leider ist aus
Ihren Unterlagen nicht ersichtlich, wie viel
Im Planfeststellungsverfahren für
die L 361 n ist der Eingriff
weitgehendst
berechnet
und
berücksichtigt
worden.
Das
Planfeststellungsverfahren
ist
abgeschlossen und der Beschluss
wurde bekanntgemacht. Durch die
Planung des Bebauungsplanes Nr.
48a/Bedburg entfällt ein in der
Planung zur L 361 n vorgesehener
Wirtschaftsweg. Als Alternative
hierzu soll ein Anschluss an die
Rupperburg mittels T-Anbindung
erfolgen.
Für
den
im
Planfeststellungsverfahren
vorgesehenen Wirtschaftsweg ist
ein Ausgleich berechnet worden.
Bedingt durch die Umlegung der
alten Trasse der Rupperburg
sowie dem Wegfall des zuvor
beschriebenen Wirtschaftsweges
wird diese alte Trasse von einer
Bebauung
frei
und
kann
entsprechend
einer
anderen
Nutzung zugeführt werden und als
Fläche für Ausgleichsmaßnahmen
dienen. Eine zusammenhängende
vergrößerte
Waldfläche
kann
geschaffen
werden.
Ein
anzusetzender Ausgleich von 1 : 2
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
... einem anzusetzenden
Ausgleich von 1 : 2 nicht
zu entsprechen, jedoch
WP6-347/2004 1Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung
Waldfläche tatsächlich umgewandelt wird. Für
einen entsprechenden Nachweis wäre ich Ihnen
dankbar.
Im Landschaftsplan 1 sind für das betreffende
Gebiet die Entwicklungsziele 3.1 und 3.2
angegeben:
-Wiederherstellung
einer
in
ihrer
Oberflächenstruktur,
ihrem
Wirkungsgefüge
und/oder in ihrem Erscheinungsbild geschädigten
oder stark vernachlässigten Landschaft
Anreicherung
zur
ersatzweisen
und
beschleunigten Wiederherstellung von natur und
Landschaft
17 Rheinisches Amt für Bebauungsplan Nr. 48 a/Bedburg – Anbindung der
L 361n an die Rupperburg
Bodendenkmalpflege,
Bonn
Konkrete Hinweise auf Bodendenkmäler liegen für
vom 3.5.2004
den Planbereich derzeit nicht vor. Bedenken
werden deshalb im Rahmen des Verfahrens nicht
vorgebracht.
Zu
berücksichtigen
ist
allerdings,
dass
Bodendenkmäler in der Regel – insbesondere in
Bereichen in denen systematische Ermittlungen
des archäologischen Potentials bisher nicht
durchgeführt wurden – gerade erst bei der
Durchführung von Erdarbeiten zutage treten.
Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16
Denkmalschutzgesetz
NW
ist
in
diesem
Zusammenhang zu verweisen. Bei Auftreten
archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das
Rhein. Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.
kann
daher
hier
keine
Berücksichtigung
finden.
Im
Rahmen der Erarbeitung des
landschaftspflegerischen
Fachbeitrages wird die Stadt
Bedburg zur Stellungnahme des
Forstamtes
Bonn
nochmals
detailliert
hinsichtlich
der
Flächeninanspruchnahme Stellung
nehmen.
im
Rahmen
des
landschaftspflegerischen
Fachbeitrag
detaillierte
Aussagen zu treffen.
Ein Hinweis auf die §§ 15 und 16 ... die Mitteilung zur
des Denkmalschutzgesetzes wird Kenntnis zu nehmen und
in die Planung aufgenommen.
der
Anregung
zu
entsprechen.
WP6-347/2004 1Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung
02425/9039-0; FAX 02425/9039-199, unverzüglich
zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten. Es wird
angeregt, einen entsprechenden Hinweis in den
Satzungstext aufzunehmen.
18 Amt für Agrarordnung Bedenken aus Sicht der von hier zu vertretenden Entfällt.
Mönchengladbach
Belange der Agrarstruktur, Landeskultur und
vom 6.5.2004
Landentwicklung werden nicht vorgebracht. Die
plangleiche Anbindung wird die Erreichbarkeit der
östlich gelegenen landwirtschaftlich genutzten
Grundstücke erheblich verbessern und wird daher
begrüßt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Die im Plangebiet gelegenen Flächen werden weit
überwiegend in ein umgehend einzuleitendes
Flurbereinigungsverfahren (Fortune Garsdorf IV)
einbezogen werden. Die eigentumsrechtliche
Umsetzung der Straßenbaumaßnahme wird im
Flurbereinigungsverfahren
unterstützt
werden
können.
19 Rhein-Erft-Kreis
Schreiben
17.05.2004
, Gegen den Entwurf des Bebauungsplanes
vom bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Im
Bereich
sind
keine
Festsetzungen
des
Landschaftsplanes
Nr.
1
berührt.
Behördenverbindliches Entwicklungsziel ist im
westlichen Teil „Anreicherung einer im ganzen
erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden
und belebenden Elementen“ , im östlichen Teil „
Anreicherung zur ersatzweisen und beschleunigten
Wiederherstellung von Natur und Landschaft“.
Ich rege an, bei dem noch zu erarbeitenden
landschaftspflegerischen
Fachbeitrag
zum
Bebauungsplan zu prüfen, ob als Ausgleich eine
Aufforstung auf dem derzeit als Acker genutzten
Im
noch
zu
erarbeitenden
landschaftspflegerischen
Fachbeitrag wird zur Offenlage
eine
entsprechende
Aussage
getroffen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
der
Anregung
zu
entsprechen.
WP6-347/2004 1Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP6-347/2004 1Ergänzung
Grundstück nördlich der Bebauung an der
Biverschnell in Betracht kommen kann. Die
dadurch entstehende Ortsrandeingründung würde
dem Entwicklungsziel Anreicherung Rechnung
tragen.
Planungen und Maßnahmen sind seitens des
Rhein-Erft-Kreises im Plangebiet nicht vorgesehen.