Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-224/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 61.26.00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
Bemerkungen:
03.02.2004
Betreff:
Bebauungsplan Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz, 3. vereinfachte Änderung
hier: Empfehlung für den Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den
Aufstellungsbeschluss
für
die
3.
vereinfachte
Änderung
des
Bebauungsplanes
„Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz“ gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt
geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für das gesamte
Plangebiet zu fassen.
Wesentliches Planungsziel ist die Aufnahme einer textlichen Festsetzung zur sinnvollen
Nachnutzung der leerstehenden Betriebsgebäude im Plangebiet:
Textliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Ziff. 9 Baugesetzbuch:
Ausnahmsweise sind Nutzungen im Sinne des § 35 Abs. 4 des Baugesetzbuches wie z.B. die
• Hobbypferdehaltung
• Lagerung von Baumaterialien
• Abstellen von Freizeitfahrzeugen
zulässig.
Die vorrangige Nutzung der Landwirtschaft darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Begründung:
Bitte
die
Begründung
<<SachText Beginn>>
zwischen
den
farbigen
Feldern
einsetzen!!!!!!!!!!!
Im Gebiet des Landwirtschaftlichen Weilers Hohenholz sind seit geraumer Zeit hinsichtlich
der Nutzung der Betriebsgebäude vielfach Leerstände zu verzeichnen. Ursächlich hierfür
ist die Aufgabe der Betriebe im Rahmen des Strukturwandels in der Landwirtschaft.
Nachnutzungen wurden nicht gefunden. Eine Nachnutzung der Gebäude durch die
Eigentümer wird angestrebt.
Der Bebauungsplan ist in der Fassung der 1. Änderung rechtskräftig seit dem 27.03.1980.
Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan lassen eine Nutzung außer der zur Zeit
zulässigen landwirtschaftlichen Nutzung nicht zu.
Bereits in der Sitzung des Fachausschusses am 25.03.2003 wurde über einen Antrag auf
Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebes ohne Viehhaltung in
Unterstellhalle für Kraftfahrzeuge für einen Autohandel sowie Pferdehaltung im Gebiet des
Landwirtschaftlichen Weilers Hohenholz beraten.
Nachfolgend ist der Beschluss des Fachausschusses zur Kenntnisnahme aufgeführt:
„Sowohl Herr Dr. Kippels als auch Herr Druch erklären, dass die beantragte Nutzungsänderung mit
dem Ziel Autohandel bzw. Autolagerplatz sich nicht in das Plangebiet einfügt. Der Pferdehaltung
könne man entsprechen.
Dipl. Ing. Klütsch erklärt seitens der Verwaltung, dass sich im Plangebiet eine große Anzahl
aufgegebener Betriebe befindet und die Wirtschaftsgebäude einer Nachnutzung zugeführt werden
müssen. Daher hat die Verwaltung eine Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der textlichen
Festsetzungen vorgeschlagen. Durch die angedachte „ausnahmsweise Zulassung“ hat die Stadt
Bedburg darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, einer nicht gewünschten Nutzung
entgegenzuwirken.
Dr. Kippels erklärt, dass man beim Beschluss zu einer Bebauungsplanänderung „Zeichen“
setzt und dies gelte es zunächst zu vermeiden.
Eine umfangreiche Darstellung der derzeitigen Nutzungen im Plangebiet wird erforderlich. Eine
Änderung der Eigenart des Gebiets solle nicht erfolgen. Es soll kein Gewerbegebiet entstehen.
Herr Druch schlägt vor, dass die Verwaltung sich mit der Landwirtschaftskammer im
Vorfeld in Verbindung setzt, um die in der Sitzungsvorlage vorgeschlagene Änderung mit
dieser Behörde abzustimmen.
Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt daher einvernehmlich, der beantragten Nutzung
PKW – Lager nicht zu entsprechen, jedoch der Pferdehaltung nicht entgegenzustehen. Ferner soll
die Verwaltung Abstimmungsgespräche mit der LWK führen und im Anschluss hieran soll eine
nochmalige Beratung erfolgen.“
Hinsichtlich der weiteren Nutzung der leerstehenden Gebäude aufgrund des
Strukturwandels in der Landwirtschaft im Plangebiet wurde am 09.12.2003 ein
Erörterungstermin mit der Landwirtschaftskammer Rheinland, Herrn Dr. Nesselrath,
geführt. Von dort aus wurde bestätigt, dass die Nutzung der Wirtschaftsgebäude teilweise
zu landwirtschaftlichen Zwecken nicht mehr gegeben bzw. von Nöten ist.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Die nachfolgende textliche Festsetzung zur Änderung des Bebauungsplanes wurde im
Einvernehmen nach diesem Abstimmungsgespräch definiert:
Textliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Ziff. 9 Baugesetzbuch:
Ausnahmsweise sind Nutzungen im Sinne des § 35 Abs. 4 des Baugesetzbuches wie z.B.
die
• Hobbypferdehaltung
• Lagerung von Baumaterialien
• Abstellen von Freizeitfahrzeugen
zulässig.
Die vorrangige Nutzung der Landwirtschaft darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Die Verwaltung schlägt aufgrund des erzielten Ergebnisses aus den Gesprächen mit der
Landwirtschaftskammer vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
-----------------------------------
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister