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Beschlussvorlage (Auswirkungen Hartz IV-Reformen bzw. die Einführung des ALG II für die Stadt Bedburg - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 13.04.2005 -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Auswirkungen Hartz IV-Reformen bzw. die Einführung des ALG II für die Stadt Bedburg
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 13.04.2005 -) Beschlussvorlage (Auswirkungen Hartz IV-Reformen bzw. die Einführung des ALG II für die Stadt Bedburg
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 13.04.2005 -) Beschlussvorlage (Auswirkungen Hartz IV-Reformen bzw. die Einführung des ALG II für die Stadt Bedburg
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 13.04.2005 -)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-243/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Az.: Öffentlich 50 10 21 X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Nicht öffentlich Bemerkungen: 26.04.2005 Betreff: Auswirkungen Hartz IV-Reformen bzw. die Einführung des ALG II für die Stadt Bedburg - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 13.04.2005 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 13. April 2005 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg, die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales über die konkreten Auswirkungen der Hartz IV-Reformen auf die Kommunen des Rhein-ErftKreises, insbesondere der Stadt Bedburg, zu informieren; der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Zu den im Fraktionsantrag aufgeführten Fragestellungen wird verwaltungsseitig wie folgt Stellungnahme bezogen: 1) Wie viele Menschen in Bedburg beziehen ALG II und wie viele Sozialhilfeempfänger gibt es noch? Die konkrete Anzahl der ALG II-Bezieher kann verwaltungsseitig nicht mitgeteilt werden, da diese ausschließlich der Agentur für Arbeit vorliegt; eine konkrete Aufteilung auf die einzelnen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises wurde von dort - trotz mehrfacher Anforderung - bislang nicht vorgenommen. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Rhein-Erft-Kreis - insgesamt - beträgt 15.631; Stand 31.03.2005. Wie bereits in zahlreichen - nahezu allen - Fachausschusssitzungen verwaltungsseitig in der o. a. Thematik mitgeteilt, wurden mit der Verabschiedung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Hartz IV, die rechtlichen Voraussetzungen für das ab 01.01. d. J. geltende neue Leistungssystem, der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Sozialgesetzbuch II, SGB II), geschaffen. Die Terminologie `Sozialhilfeempfänger´ gibt es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr, so dass der Verwaltung eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich ist. 2) Wie bringt sich die Stadt Bedburg personell und räumlich in die ARGE ein? Wie bereits unter 1) aufgeführt, sind kommunale Träger nach diesem Gesetz die Kreise und die kreisfreien Städte; insofern nimmt diese Aufgabe für die Stadt Bedburg der Rhein-Erft-Kreis wahr. Aufgrund der Problematik „Vertragstreue BA“ hat die CDUKreistagsfraktion beantragt, die Thematik Zukunft der ARGE REK auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Kreistages am 21.04.2005 zu nehmen. Da - abhängig vom Beratungsverlauf - in dieser Sitzung ein Beschluss über einen Ausstieg aus der ARGE REK gefasst werden könnte, ruht das Personalauswahlverfahren und die Frage der räumlichen Unterbringung bis auf weiteres. Rein informatorisch wird jedoch darauf hingewiesen, dass selbstverständlich die Verwaltung diesbezüglich Gespräche mit der Arbeitsagentur aufgenommen hat. Insgesamt liegen Bewerbungen von sechs städtischen Bediensteten vor. 3) Wie viele Eltern können in der Stadt Bedburg einen Betreuungsanspruch geltend machen/ haben ihn bereits geltend gemacht? Welche Planungen gibt es, wie dieser Betreuungsanspruch umgesetzt werden kann? Aufgrund der Ausführungen unter 1) können verwaltungsseitig keine Angaben über die Anzahl möglicher Eltern getätigt werden; gestellt wurde vor Ort bislang kein einziger Antrag. Hinsichtlich der Planungen der Stadt Bedburg wird auf die entsprechende Beschlussfassung in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 15.02.2005 - TOP 4, ö. T. - verwiesen. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 4) Wie ist der Stand zur Bildung einer ARGE im Rhein-Erft-Kreis? Siehe diesbezügliche Ausführungen unter Ziff. 2). Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung - wie bereits in den letzten Sitzungen des Fachausschusses sowie mitunter auch in den Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates kontinuierlich vorgenommen - unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen des Bürgermeisters“ jeweils über den aktuellen Sachstand „ARGE REK“ berichtet; aufgrund der Aktualität - Beratung in der Sitzung des Kreistages am 21.04.2005 - wird verwaltungsseitig eine mündliche Berichterstattung erfolgen. 50181 Bedburg, den 18.04.2005 ----------------------------------(Kramer) ----------------------------------(Koerdt) Fachbereichsleiter Bürgermeister