Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage bzgl. Schwimmkenntnisse von Flüchtlingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
213 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
16.06.16, 16:16
Aktualisiert
16.06.16, 16:16
Anfrage (Anfrage bzgl. Schwimmkenntnisse von Flüchtlingen) Anfrage (Anfrage bzgl. Schwimmkenntnisse von Flüchtlingen)

öffnen download melden Dateigröße: 213 kB

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Frau StV Jutta Jüterbock Josef-Zimmermann-Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren Holzdamm 10 0 22 35 / 409-120 Mein Zeichen Ihr Zeichen Herr Schlender Amtsleiter 04.05.2016 BM / Dezernent Ihre Anfrage vom 18.04.2016 Rat Betrifft: Datum F 220/2016 28.06.2016 Anfrage bzgl. Schwimmkenntnisse von Flüchtlingen Sehr geehrte Frau Jüterbock, zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: Frage 1: Aktuell liegen keine Informationen zu den Schwimmkenntnissen der in Erftstadt untergebrachten Flüchtlinge vor. Eine entsprechende Erhebung ist mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Eine Abfrage mit Hilfe ehrenamtlich im Bereich der Flüchtlingsarbeit engagierten Personen wird initiiert werden und könnte näheren Aufschluss über die Bedarfssituation geben. Frage 2: Das Amt für Schulverwaltungs- und Sportangelegenheiten nimmt hierzu wie folgt Stellung: Angebote von Vereinen: Schwimmkurse werden in Erftstadt in nennenswertem Umfang von der SG Erftstadt und dem VfB Erftstadt angeboten. Nach Auskunft der Vorsitzenden des Stadtsportverbandes, Frau Arnsfeld, werden Flüchtlingskinder in begrenztem Umfang in die laufenden Schwimmkurse aufgenommen. Ein separater Schwimmkurs wird nicht angeboten. Die Schwimmkurse der SG Erftstadt am Montagabend im Hallenbad Liblar werden hin und wieder auch von jungen männlichen Flüchtlingen besucht. Gegen Gebühr findet am Sonntagnachmittag ein Frauen-/Mädchenschwimmen statt, welches auch von weiblichen Flüchtlingen oder Musliminnen besucht wird. Hinsichtlich dieses Angebots besteht eine Zusammenarbeit der SG Erftstadt mit dem Fachdienst Migration & Integration. Ein ähnliches Angebot für die männliche Zielgruppe, für die ebenfalls Bedarf besteht, konnte bislang noch nicht umgesetzt werden, da noch kein Übungsleiter bzw. keine Hallenzeit gefunden werden konnte. Angebote von Schulen: An den Erftstädter Schulen nehmen Flüchtlingskinder am regulären Schwimmunterricht teil. Frage 3: Die Stadtwerke haben hierzu wie folgt Stellung genommen: Aktuell verfügen die Stadtwerke über drei ausgebildete Fachangestellte für Bäder. Zudem unterstützen mehrere Aushilfen aus der städtischen DLRG als Beckenaufsicht das Team. Ferner verfügt der Betrieb über einen sehr versierten Schwimmmeister als Leiter der Bäderbetriebe. Grundsätzlich ist mithin die personelle Besetzung der Bäder ausreichend. Dies verlangt allerdings eine hohe Flexibilität und Arbeitsbereitschaft seitens des Personals. Sollte sich eine deutliche Zunahme der Badegäste über das saisonale Normalmaß hinaus einstellen, wäre diese zunächst durch die verstärkte Inanspruchnahme der Unterstützung durch die DLRG zu bewerkstelligen. Mittelfristig wird eine personelle Aufstockung auch aus betrieblicher und arbeitsschutzrechtlicher Sicht erforderlich werden. Die Betriebsleitung ist bemüht entsprechende personelle Vorsorge zu treffen. Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen: Der Fachdienst Migration & Integration des Amtes für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren stimmt sich mit Frau Arnsfeld ab zur Klärung der Frage, ob ein weiterer Schwimmkurs für junge Männer ab 16 Jahren realisiert werden kann. Hierzu muss ein Schwimmlehrer als Übungsleiter gefunden werden, eine Genehmigung des Bäderbetriebes muss vorliegen und die Finanzierung muss geklärt werden. Gfl. können hierfür Spendengelder akquiriert werden. Sofern ein entsprechender Kurs zustande kommt, könnten (für eine Finanzierung ab 2017) auch Fördergelder des Landes aus dem aktuellen Programm „KOMM-AN NRW“ (Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen) beantragt werden. In Vertretung (Lüngen) -2-