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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten -Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße- Beratung und Beschließung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen Beschluss für ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße-
Beratung und Beschließung  über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Beschluss für ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches 
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße-
Beratung und Beschließung  über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Beschluss für ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches 
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße-
Beratung und Beschließung  über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Beschluss für ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches 
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße-
Beratung und Beschließung  über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Beschluss für ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches 
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße-
Beratung und Beschließung  über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Beschluss für ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches 
Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-341/2004 2Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Rat der Stadt Bedburg 18.05.2004 Original Ausschuss für Planen und Bauen 15.06.2004 1Ergänzung Rat der Stadt Bedburg 06.07.2004 1Ergänzung Rat der Stadt Bedburg 06.07.2004 2Ergänzung Betreff: Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten -Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraßea) Beratung und Beschließung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen b) Beschluss für ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches c) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während der eingeschränkten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 der Baugesetzbuches eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 1. Staatliches Umweltamt Köln, Schreiben vom 07.06.2004/01.07.2004 (07.06.2004) Zu dem Bebauungsplan Enfällt. (WA*/Kennzeichnung mit nicht gesundheitsschädlichen dorfgebietstypischen Vorbelastungen) werden keine Anregungen und Hinweise vorgebracht. (01.07.2004) Auf Ihre Bitte um Auskunft, ob gegen die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes ohne gesonderte Kennzeichnung Anregungen und Hinweise vorgetragen werden, teile ich folgendes mit: Gegen die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes ohne die betr. Kennzeichnung bestehen keine Bedenken. Ich weise aber auf folgendes hin: Mit Fax. Vom 05.05.2004 übersandten Sie mir eine Stellungnahme des Ingenieurbüros ACCON Köln GmbH vom 04.05.2004 zu dem betreffenden Vorhaben. Der Gutachter kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die zulässigen Lärmrichtwerte für ein WA überschritten werden. Diese Überschreitungen des Richtwertes sind mit technisch leichten Abschirmmaßnahmen zu vermeiden. Gemäß 5.1 der TA Lärm darf die zuständige Behörde, hier das Staatliches Umweltamt Köln, eine nachträgliche Anordnung nicht treffen, wenn sich eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes aus einer Erhöhung oder erstmaliger Berücksichtigung der Vorbelastung ergibt, die Zusatzbelastung weniger als 3 dB (A) ist und der Immissionsrichtwert nicht mehr als 5 dB(A) überschritten wird. Daher ist es erforderlich, dass vor der Bebauung des WA-Gebietes die Einhaltung der höchstzulässigen Immissionsrichtwerte gewährleistet wird. Ich rege daher an, durch einen städtebaulichen Vertrag zu regeln, dass durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass vor Bezug der neuen Wohnungen die höchstzulässigen Lärmschutzwerte eingehalten werden. Es wird festgestellt, dass seitens des Staatlichen Umweltamtes Köln keine Bedenken gegen die Änderung von MD* in WA* bzw. WA ohne gesonderte Kennzeichnung bestehen. Zum Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten liegt ein Gutachten über die Geräuschsituation im Plangebiet vor. Der Gutachter kommt in seiner Beurteilung und Zusammenfassung zu dem Ergebnis, dass Tags in allen Fällen der Richtwert für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) deutlich unterschritten wird , wobei sogar der Richtwert für ein Reines Wohngebiet von 50 dB(A) noch eingehalten oder unterschritten wird. In der überwiegenden Zeit ist auch nachts nicht mit einer Überschreitung des Richtwerts für WA Gebiete zu rechnen. Während der Erntezeit können jedoch Überschreitungen der WA-Richtwerte auftreten, wenn in der Nachtzeit witterungsbedingt die Einlagerung erforderlich wird. In diesem Falle liegen die Immissionspegel jedoch immer noch unter den Richtwerten der TA Lärm für seltene Ereignisse. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ist davon auszugehen, dass die Bedingung für seltene Ereignisse nach der Nummer 7.2 der TA Lärm eingehalten wird. Durch geringen technischen Aufwand lässt sich die Anlage am Emissionsstandort so umgestalten, dass die Höchstwerte für ein WA (Allgemeines Wohngebiet) eingehalten werden. Aufgrund der Lage des Plangebietes in seiner Gesamtbetrachtung und der Deckung des Wohnraumbedarfs für die ortsansässige Bevölkerung der Ortslage Kirchherten sowie im Hinblick auf die Standortauswahl wird daher dem Wohnen der Vorrang eingeräumt. Dennoch soll ggf. durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages geregelt werden, dass durch geeignete Maßnahmen sichergestellt wird, dass die höchstzulässigen Lärmschutzwerte im Allgemeinen Wohngebiet (WA) eingehalten werden. Die Standortsicherung des landwirtschaftlichen Betriebes ist Ziel dieses Vertrages. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und das Verfahren mit einem WA (Allgemeinen Wohngebiet) ohne gesonderte Kennzeichnung weiterzuführen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt der Anregung mit dem Ziel einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen zu entsprechen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 2. Landwirtschaftskammer Rheinland, Gartenstraße 11 a, 50756 Köln Wir weisen daraufhin, dass sich nordwestlich des Plangebietes Kartoffellagerhallen mit Belüftungseinrichtungen eines landwirtschaftlichen Betriebs befinden. Die notwendigen landwirtschaftlichen Tätigkeiten des Betriebes und dessen weitere Entwicklung dürfen nicht behindert werden. Unsere nachdrücklichen Bedenken gegen die anstehende Bebauung sind bisher durch die Informationen der Stadt Bedburg nicht ausgeräumt. Seitens des Staatlichen Umweltamtes Köln bestehen ... die Mitteilung keine Bedenken gegen die Änderung von MD* in zur Kenntnis zu nehmen und der WA* bzw. WA ohne gesonderte Kennzeichnung. Anregung auf Zum Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten liegt ein Ausweisung MDGutachten über die Geräuschsituation im Plangebiet eines vor. Der Gutachter kommt in seiner Beurteilung und Gebietes für das Zusammenfassung zu dem Ergebnis, dass Tags in Plangebiet allen Fällen der Richtwert für Allgemeine zurückzuweisen Wohngebiete von 55 dB(A) deutlich unterschritten und ferner das mit wird , wobei sogar der Richtwert für ein Reines Verfahren Wohngebiet von 50 dB(A) noch eingehalten oder einem WA – Allgemeinen unterschritten wird. In der überwiegenden Zeit ist auch nachts nicht mit Wohngebiet einer Überschreitung des Richtwerts für WA Gebiete ohne gesonderte zu rechnen. Während der Erntezeit können jedoch Kennzeichnung Überschreitungen der WA-Richtwerte auftreten, weiterzuführen. wenn in der Nachtzeit witterungsbedingt die Einlagerung erforderlich wird. In diesem Falle liegen die Immissionspegel jedoch immer noch unter den Richtwerten der TA Lärm für seltene Ereignisse. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ist davon auszugehen, dass die Bedingung für seltene Ereignisse nach der Nummer 7.2 der TA Lärm eingehalten wird. Durch geringen technischen Aufwand lässt sich die Anlage am Emissionsstandort so umgestalten, dass die Höchstwerte für ein WA (Allgemeines Wohngebiet) eingehalten werden. Aufgrund der Lage des Plangebietes in seiner Gesamtbetrachtung und der Deckung des Wohnraumbedarfs für die ortsansässige Bevölkerung der Ortslage Kirchherten sowie im Hinblick auf die Standortauswahl wird daher dem Wohnen der Vorrang eingeräumt. Dennoch soll ggf. durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages geregelt werden, dass durch geeignete Maßnahmen sichergestellt wird, dass die höchstzulässigen Lärmschutzwerte im Allgemeinen Wohngebiet (WA) eingehalten werden. Die Standortsicherung des landwirtschaftlichen Betriebes ist Ziel dieses Vertrages. Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches aufgrund der erfolgten Abwägung die im Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten zur erneuten Offenlage mit der Gebietsausweisung WA Allgemeines Wohngebiet dargestellten ergänzenden Kennzeichnung als mit nicht gesundheitsschädlichen dorfgebietstypischen Vorbelastungen zurückzunehmen und das Gebiet mit der Ausweisung als WA – Allgemeines Wohngebiet ohne gesonderte Kennzeichnung aufgrund der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme zum Bebauungsplan und der hierzu entsprechenden Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln weiterzuführen Zu b) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches durchzuführen, mit dem Ziel, die gesonderte Kennzeichnung des WA* als mit nicht gesundheitsschädlichen dorfgebietstypischen Vorbelastungen zurückzunehmen und das Gebiet mit der Ausweisung als WA – Allgemeines Wohngebiet ohne gesonderte Kennzeichnung aufgrund der vorliegenden gutachterlichen STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Stellungnahme zum Bebauungsplan und der hierzu entsprechenden Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln zurückzunehmen. Gleichzeitig stellt der Rat der Stadt Bedburg fest, dass die Stadt Bedburg alleinige Eigentümerin der Flächen im Plangebiet ist, der Planungswille umgesetzt wurde und daher keine Anregungen zur Planänderung nach der Offenlage vorgetragen worden sind. Zu c) Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), Teilgebiet in Verlängerung der Stichstraßen an der Dr.Hubert-Lesaar-Straße . Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 aus Rechtssicherheitsgründen beschlossen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten vom 10.02.2004 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss bei Änderung der Gebietsausweisung von MD* -Dorfgebiet (lärmvorbelastet) in WA*-Allgemeines Wohngebiet mit der nachfolgenden Kennzeichnung - Aufgrund der Randlage des landwirtschaftlichen Betriebes zum bebauten Bereich gelten für das neu ausgewiesene Allgemeine Wohngebiet (WA) dorfgebietstypische Vorbelastungen - zu fassen. Die übrigen Planinhalte und Ziele sollen weiterhin beibehalten werden. Ferner hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches erneut öffentlich auszulegen, wobei bestimmt wurde, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden können. Die Frist der Offenlage wurde aufgrund der bereits erreichten Planreife des Bebauungsplanes auf 2 Wochen begrenzt. Das Verfahren für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg vom 18.05.2004 wurde ebenfalls nachgeführt. Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises am 25.05.2004 über die erneute öffentliche Auslegung informiert. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die erneute öffentliche Auslegung ebenfalls benachrichtigt. Die erneute – terminlich eingeschränkte – öffentliche Auslegung hat daraufhin vom 04.06.2004 bis zum 18.06.2004 einschließlich stattgefunden. Mit den betroffenen Bedenkenträgern aus der frühzeitigen Beteiligung, die den seinerzeitigen Anlass zur Änderung des Planes gegeben haben (Staatliches Umweltamt Köln/Landwirtschaftskammer Rheinland), wurden seitens der Verwaltung bereits Vorabstimmungen durchgeführt. Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Anregungen zur Bauleitplanung sind vorgetragen worden. Die Verwaltung hat eine Bearbeitung der Stellungnahmen in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln vorgenommen und schlägt vor, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Planen und Bauen der Stadt Bedburg vom 15.06.2004 (Beschlussfassung ohne Vorberatung im Fachausschuss), wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anmerkung: Bedingt durch die Überarbeitung der gutachterlichen Stellungnahme und aufgrund der weiteren Erörterungsgespräche mit den betreffenden Fachämtern soll – entgegen der bisherigen Auffassung – die gesonderte Kennzeichnung gem. a) des Beschlussvorschlages, Teil 2, entfallen. Dies macht ein Verfahren gem. Buchstabe b) des Beschlussvorschlages (Planänderung nach der Offenlage) erforderlich. Da die Stadt Bedburg jedoch Eigentümerin der Gesamtflächen im STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Plangebiet ist, ist ein weiteres Beteiligungsverfahren mit entsprechender Fristsetzung entbehrlich und der Satzungsbeschluss gem. c) kann unmittelbar gefasst werden. 50181 Bedburg, den 02.07.2004 ----------------------------------Schmitz Bearbeiter ----------------------------------Klütsch Stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------Ackermann Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand