Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-360/2004
1Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Planen und Bauen
15.06.2004
Original
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2004
1Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. Änderung
- Teilflächen im ehem. RLB-Gelände / Eichendorfstraße Ecke Leitweg,
Wendehammer im Bereich Ecke Adolf-Silverbergstraße und Leitweg sowie
Herstellung einer zusätzlichen Erschließungsstraße innerhalb des Plangebieteshier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg vom 28.04.1998 aufzuheben und einen neuen
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches für die im
beigefügten Planentwurf näher bezeichneten Bereiche.
Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist
• Die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksflächen im Teilbereich 1 sowie die
Änderung der Geschossigkeit von zwei- in dreigeschossige Bebauung mit der
Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen, wobei bestimmt wird, dass das 3.
Geschoss nur als Dachgeschoss ausgeführt werden darf,
• Die Anlage einer öffentlichen Verkehrsfläche (Stichstraße) im Teilbereich 2 zur
inneren Erschließung der Gewerbegrundstücke und
• Die geringfügige Verschiebung der Planstraße Nr. 5 (Teilbereich 3).
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Die Planungsziele sind im Detail aus dem beigefügten Planentwurf ersichtlich.
Begründung:
a) Der Rat der Stadt Bedburg
hat in seiner Sitzung am 28.04.1998 den
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg gefasst.
Planungsziel war die Verlegung der Planstraße 5 (Teilfläche 3) im Gebiet des
Bebauungsplanes. Der Ausbau ist entsprechend auf der Grundlage des
Aufstellungsbeschlusses erfolgt. Das Planverfahren wurde aufgrund des bereits erfolgten
Baus der Stichstraße noch nicht fortgeführt.
b) Im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg wurden ferner im Rahmen des
vorhandenen Bedarfs weitere Grundstücksflächen an Gewerbetreibende veräußert. Dies
machte die Herstellung einer weiteren inneren Erschließungsstraße (Teilfläche 2)
erforderlich. Zur Zeit erfolgt die Erschließung der Grundstücke mittels eines bereits
angelegten Straßenzuges (Wendehammer), der nunmehr planungsrechtlich nachgeführt
werden muss.
c) Mit Schreiben vom 07.01.2004 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 43/Bedburg – Teilgebiet RLB-Gelände in Bedburg- für einen Teilbereich Ecke
Eichendorfstraße und Leitweg in Bedburg gestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg in seiner rechtskräftigen Fassung weißt für diesen
Teilbereich Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zweigeschossigen Bauweise aus.
Die betreffende Grundstücksfläche ist entlang der Eichendorfstraße mit einem
Wohngebäude bebaut und verfügt über einen großzügig bemessenen Anteil von
Freiflächen. Im nördlichen Bereich des Grundstückes sind nochmals überbaubare
Grundstücksflächen in einer Tiefe von 15.00m ausgewiesen. Erschlossen werden diese
Flächen über einen bereits angelegten Privatweg zur Erschließung des Anwesens
Eichendorfstraße 38c.
Wie aus dem in der Anlage beigefügten Auszug aus dem Bebauungsplan für diesen
Bereich ersichtlich ist, liegt zwischen angelegtem Privatweg und dem Beginn der
Baugrenzen bzw. der überbaubaren Grundstücksfläche ein 9,00m breiter Streifen nicht
überbaubarer Grundstücksflächen.
Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit zwei Einfamilienwohnhäusern nebst Garagen
vorgesehen. Grundsätzlich ist diese Bebauung bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich.
Gemäß o.a. Schreiben wurde die Verlagerung dieser überbaubaren Grundstückflächen
um 4,00m auf nunmehr 5,00m Abstand vom Privatweg ausgehend beantragt. Der Antrag
sieht ferner die Reduzierung von 15,00m auf 14,00 m Bautiefe vor.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die beantragten Änderungen (Teilfläche 1)
keine Bedenken, da das städtebauliche Grundkonzept hierdurch nicht tangiert wird. Ferner
erfolgt durch die beantragte Änderung eine bessere Ausnutzung des Grundstücks im
Hinblick auf die Südausrichtung und der Abstand zwischen dem vorhandenen Gebäude
und den geplanten Gebäuden wird vergrößert.
Zusätzlich hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Geschossigkeit im Planbereich von einer
zwei- auf eine dreigeschossige Bebauung zu ändern und zu bestimmen, dass das dritte
Geschoss nur als Dachgeschoss ausgeführt werden darf. So kann ohne Änderung des
städtebaulichen Grundkonzeptes mehr Wohnraum im vorhandenen Bestand, bspw. durch
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
die Herstellung von Dachgauben geschaffen werden. Der schonende und sparsame
Umgang mit Freiraumflächen und damit der zusätzlichen Versiegelung von
schützenswertem Boden kann so entgegengewirkt werden.
In den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg vom 28.04.1998
können die Änderungen zu a) und b) mit einbezogen werden.
Durch die Änderungen in den einzelnen Teilbereichen werden die Grundzüge der Planung
nicht berührt. Die Änderungen können daher im Rahmen einer vereinfachten
Planänderung gem. § 13 des Baugesetzbuches abgewickelt werden.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 15.06.2004 empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden, mit der
Ergänzung, dass im Bereich der Teilfläche 1 Trauf- und Firsthöhen festgesetzt werden.
50181 Bedburg, den 18.06.2004
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Ackermann
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Verwaltungsvorstand