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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
36 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 56/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 23.05.2000 08.06.2000 TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige überund außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,-- DM. In Auswirkung des vg. Beschlusses werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung vorgelegt. Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle Dat.:De/Vorlage 13699.doc a) 1. Nr. 3. 4. 5. 6. Höhe der Überschreitung DM Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde bzw. des Erfolgs- und Vermögensplanes des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt 1.020.6550.6 Gerichts- und Prozesskosten, Gutachterkosten Bezeichnung der Haushaltsstelle Dat.:De/Vorlage 13699.doc 2. Haushalts-ansatz/ rest DM 1.110.6550.0 Gutachterkosten, Altlastuntersuchungen 1.130.4010.6 Unfallversicherung der Feuerwehrmitglieder 1.560.7170.6 Pflegekostenzuschüsse an Vereine für gemeindliche Sportanlagen 1.700.6890.4 Kalkulatorisches Wagnis Abwasserbeseitigung 1.720.6890.1 1.500 Haushalts-ansatz/ rest DM 4.387,53 Höhe der Überschreitung DM 0 1.331,68 11.036 6.940,00 60.734 3.793,00 0 3.849,57 2 7. Kalkulatorisches Wagnis Abfallbeseitigung 1.913.8603.5 Zuführung zum Vermögenshaushalt (Sonderrücklage Abfallbeseitigung 0 9.738,31 0 9.738,31 0 4.871,50 77.000 8.589,43 0 9.738,31 12.000 1.773,80 120.000 4.400,36 3.200 1.168,29 0 4.666,30 10.000 30.930,12 3.000 58.266,53 1.023.325 13.034,00 0 45.765,57 0 31.730,30 Gemeinde Kreuzau -Vermögenshaushalt8. 9. 10. 1.210.9404.5 Umbaumaßnahmen in der Grundschule Drove -Altbau1.670.9501.1 Erweiterung der Straßenbeleuchtung -Baugebiet Im Kleinenfeld, Stockheim1.910.9109.4 Zuführung zur Gebührenausgleichsrücklage Abfallbeseitigung Wasserwerk Concordia – Erfolgsplan 11. 12. 13. 14. b) 3.001.4131.5 Wasseruntersuchungen 3.001.4150.1 Wasserbezug von den Stadtwerken Düren, dem WZV Perlenbach und Gödersheim 3.001.4250.8 Beiträge zur Berufsgenossenschaft Wasserwerk Concordia -Vermögensplan3.001.9901.1 Mehrwertsteuer-Zahllast an das Finanzamt Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt 15. 1.428.7920.4 16. 17. Krankenhilfe innerhalb von Einrichtungen 1.436.5000.6 Bauliche Unterhaltung der Übergangswohnheime -Aussiedler1.900.8310.1 Nachzahlung aus der Abrechnung des Solidarbeitrages Gemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt 18. 19. 1.210.9406.1 Erweiterung der KGS Kreuzau durch Ausbau/Aufstockung des 2. Obergeschosses 1.630.9810.5 Rückzahlung zuviel erhaltener Landesbeihilfen Bezeichnung der Haushaltsstelle Nr. 20. 21. Dat.:De/Vorlage 13699.doc 1.637.9505.1 Erschließung des Baugebietes „Im Kleinenfeld, Stockheim“ 1.750.9403.2 Erweiterung des Friedhofes Untermaubach Haushalts-ansatz/ rest DM Höhe der Überschreitung DM 482.579,49 76.206,51 19.164 21.529,19 Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen: 1) Nicht vorhersehbare Kosten in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit sowie die Durchführung von Stellenbewertungen durch einen externen Gutachter haben zur Überschreitung der Haushaltsstelle geführt. 2) Es handelt sich um restl. Kosten (Rechnung über Wasserproben) der Altlastuntersuchung im Bereich des Rinnebaches in Obermaubach. 3) Infolge des Zusammenschlusses der Feuerwehr-Unfallkassen Rheinland und Westfalen-Lippe ab 1.9.1999 zur Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat sich der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung von 0,45 DM je Einwohner im Jahre 1999 auf 1,00 DM je Einwohner im Haushaltsjahr 2000 erhöht. Dies wurde erst mit Bescheid vom 10.1.2000 mitgeteilt und konnte von daher bei der Aufstellung des Haushalts nicht berücksichtigt werden. 3 4) Die Spielvereinigung Boich-Thum erhält einen jährlichen Zuschuss für die Sportplatzpflege von 12.645 DM. Eingeplant waren für das HJ 2000 auf Grund eines Berechnungsfehlers allerdings nur 8.852 DM. Den Mehrausgaben stehen Einsparungen bei der Haushaltsstelle 1.560.5100.4 in Höhe von rd. 5.400 DM gegenüber. 5) Die Abrechnung der Abwasserabgabe der Jahre 1995-1997 für die Kläranlagen Stockheim und Thum ergab im Abgleich eine Erstattung von 3.849,57 DM, die der Sonderrücklage Abwasserbeseitigung zugeführt wird. Der Überschreitung stehen Einnahmen in gleicher Höhe an anderer Stelle gegenüber. 6), 7) und 10) Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallbeseitigung“ ergab eine Kostenüberdeckung von 9.738,31 DM. Dieser Betrag wird der Sonderrücklage „Abfallbeseitigung“ zugeführt und bei der Gebührenbedarfsberechnung für das HJ 2001 berücksichtigt bzw. wieder entnommen. 8) 9) Es handelt sich um Restkosten der vorjährigen Maßnahme. Die Anzahl der Leuchten im Baugebiet hat sich gegenüber der Planung erhöht. Die Mehrkosten sind durch Erschließungsbeiträge gedeckt. 11) Die Rohwasseruntersuchungen zeigten bisher nach wie vor geringe Belastungen, so dass eine verstärkte Beprobung sowohl der Brunnen und Hochbehälter als auch des Netzes erforderlich ist. Dies führt zu erheblichen Mehraufwendungen, die zu einer Überschreitung des Haushaltsansatzes geführt haben. Es bleibt jedoch festzustellen, dass die Netzproben immer einwandfrei waren. 12) Es handelt sich um eine Restforderung des Jahres 1999 der Stadtwerke Düren auf Grund eines gestiegenen Verbrauchs im Ortsteil Obermaubach. 13) Die Überschreitung ist ausschließlich auf eine Beitragserhöhung der Berufsgenossenschaft zurückzuführen. Dies war bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes nicht absehbar. 14) Die Abrechnung der Mehrwertsteuer für das I. Quartal 2000 ergab im Abgleich von abzuführender Mehrwertsteuer und einzubehaltender Vorsteuer eine MWSt-Zahllast an das Finanzamt Düren in Höhe der Überschreitung. 15) Der nicht vorhersehbare Aufenthalt verschiedener Asylbewerber in Krankenanstalten führt zur erheblichen Überschreitung des Ansatzes. 16) Nach Übergabe eines bisher von Aussiedlern bewohnten Mietobjektes in Obermaubach mußte auf Grund des Zustandes des Objektes eine Entschädigung für Gebäudeschäden und abhanden gekommene Einrichtungsgegenstände in Höhe von 60.000 DM gezahlt werden. Der in der Angelegenheit hinzugezogene Rechtsanwalt hat den geforderten Betrag als angemessen angesehen und von einem Rechtsstreit abgeraten, da dieser erhebliche Anwalts- und vor allen Dingen Gutachterkosten verursacht hätte. 17) Die Abrechnung des Solidarbeitrages konnte bei Aufstellung des Haushaltsplanes nur nach den seinerzeit bekannten Größenordnungen erfolgen. Erst mit Bescheid vom 27.1.2000 erfolgte die endgültige Festsetzung, die zu einer Überschreitung in der ausgewiesenen Höhe geführt hat. 18) Nach der Kostenschätzung aus dem Jahre 1997 waren für die Entkernung des Dachgeschosses und die Maurerarbeiten rd. 14.500 DM vorgesehen. Der tatsächliche Aufwand belief sich jedoch auf rd. 98.000 DM. 19) Es handelt sich hierbei um die Rückzahlung einer zuviel erhaltenen Landeszuwendung sowie um die Zahlung von Zinsen für die vorzeitige Inanspruchnahme der Landesmittel für die Umgestaltung der Bachstr. im Ortsteil Thum. Gemäß Bewilligungsbescheid musste der gesamte Mittelabruf (348.021 DM) im Nov. 1998 erfolgen, da eine Übertragung nach 1999 nicht möglich war. Der Betrag wurde daher abgerufen und ging am 25.11.1998 ein. Zur Vermeidung von Zinszahlungen für vorzeitige Inanspruchnahme wäre es notwendig gewesen, die entsprechenden Bauausgaben spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Mittel zu tätigen. Da dies auf Grund des Baufortschritts nicht möglich war, wurde dem Amt für Agrarordnung mitgeteilt, dass eine fristgerechte Verwendung nicht möglich ist. Die letzten Bauausgaben wurden am 31.1.2000 geleistet, so dass sich über einen längeren Zeitraum eine anteilige vorzeitige Inanspruchnahme der Landeszuwendung ergeben hat. Da darüber hinaus die zuwendungsfähigen Kosten nicht erreicht werden konnten, müssen ein Betrag von 16.853,26 DM an Beihilfe sowie 14.877,04 DM für die vorzeitige Inanspruchnahme der Beihilfe zurückgezahlt werden. Bei der Höhe des Zinssatzes für die vorzeitige Inanspruchnahme (4,95 %) ist allerdings zu berücksichtigen, dass ansonsten Kassenkredite hätten aufgenommen werden müssen, für die Zinsen von durchschnittlich 3 % zu zahlen gewesen wären. Zur Deckung der Überschreitung stehen Haushaltsrestersparnisse bei der Baumaßnahme (HHSt. 1.638.9501.3) in Höhe von 21.040,33 DM zur Verfügung. 20) Die Mehrkosten sind durch entsprechende Mehreinnahmen (rd. 170.000 DM) an Erschließungsbeiträgen, die allerdings bereits im HJ 1999 eingingen, gedeckt. 21) Die Überschreitung ist in erster Linie durch die notwendig gewordene Einfriedung mit Toranlage entstanden. Diese Ausgaben waren in der ursprünglichen Ausschreibung nicht enthalten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: 4 Den Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von rd. 142.000 DM stehen derzeit nur Verbesserungen in Höhe von rd. 72.000 DM gegenüber, so dass im Abgleich eine Deckungslücke von rd. 70.000 DM ensteht, die den Fehlbedarf des HJ 2000 erhöht. Im Vermögenshaushalt entstanden Überschreitungen von zusammen rd. 198.000 DM. An Haushaltsverbesserungen sind bisher rd. 70.000 DM zu verzeichnen, so dass sich auch im Vermögenshaushalt eine Unterdeckung von rd. 128.000 DM ergibt. Ob sich im Laufe des Jahres Haushaltsverbesserungen ergeben, bleibt abzuwarten. Den Haushaltsüberschreitungen im Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Wasserwerk Concordia in Höhe von rd. 7.300 DM stehen Haushaltsverbesserungen von z. Zt. rd. 21.000 DM (zur Hauptsache Mehrerträge an Wassergebühren) gegenüber. Den Mehrausgaben des Vermögensplanes in Höhe von rd. 4.700 DM stehen rd. 26.000 DM an Verbesserungen gegenüber, so dass ein Ausgleich sowohl des Erfolgsplanes als auch des Vermögensplanes gegeben ist. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle Haushalts-ansatz/ Höhe der Überrest schreitung DM DM Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt 15. 1.428.7920.4 Krankenhilfe innerhalb von Einrichtungen Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle 16. 1.436.5000.6 Bauliche Unterhaltung der Übergangswohnheime -Aussiedler1.900.8310.1 Nachzahlung aus der Abrechnung des Solidarbeitrages Gemeinde Kreuzau -Vermögenshaushalt1.210.9406.1 Erweiterung der KGS Kreuzau durch Ausbau/Aufstockung des 2. Obergeschosses 1.630.9810.5 Rückzahlung zuviel erhaltener Landesbeihilfen 1.637.9505.1 Erschließung des Baugebietes „Im Kleinenfeld, Stockheim“ 1.750.9403.2 Erweiterung des Friedhofes Untermaubach 17. 18. 19. 20. 21. Der Bürgermeister i. V. - Winter - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: 10.000 Haushalts-ansatz/ rest DM 30.930,12 Höhe der Überschreitung DM 3.000 58.266,53 1.023.325 13.034,00 0 45.765,57 0 31.730,30 482.579,49 76.206,51 19.164 21.529,19 5