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Kommune
Kreuzau
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19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
56/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
23.05.2000
08.06.2000
TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von
erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige überund außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt, bis zu welcher Höhe
über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind.
Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im
Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM
sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen,
Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich.
Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der
Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden.
Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,-- DM.
In Auswirkung des vg. Beschlusses werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur
Genehmigung vorgelegt.
Nr.
Bezeichnung der Haushaltsstelle
Dat.:De/Vorlage 13699.doc
a)
1.
Nr.
3.
4.
5.
6.
Höhe der Überschreitung
DM
Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger
Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der
Gemeinde bzw. des Erfolgs- und Vermögensplanes des
Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia
Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt
1.020.6550.6
Gerichts- und Prozesskosten, Gutachterkosten
Bezeichnung der Haushaltsstelle
Dat.:De/Vorlage 13699.doc
2.
Haushalts-ansatz/ rest
DM
1.110.6550.0
Gutachterkosten, Altlastuntersuchungen
1.130.4010.6
Unfallversicherung der Feuerwehrmitglieder
1.560.7170.6
Pflegekostenzuschüsse an Vereine für gemeindliche Sportanlagen
1.700.6890.4
Kalkulatorisches Wagnis Abwasserbeseitigung
1.720.6890.1
1.500
Haushalts-ansatz/ rest
DM
4.387,53
Höhe der Überschreitung
DM
0
1.331,68
11.036
6.940,00
60.734
3.793,00
0
3.849,57
2
7.
Kalkulatorisches Wagnis Abfallbeseitigung
1.913.8603.5
Zuführung zum Vermögenshaushalt (Sonderrücklage
Abfallbeseitigung
0
9.738,31
0
9.738,31
0
4.871,50
77.000
8.589,43
0
9.738,31
12.000
1.773,80
120.000
4.400,36
3.200
1.168,29
0
4.666,30
10.000
30.930,12
3.000
58.266,53
1.023.325
13.034,00
0
45.765,57
0
31.730,30
Gemeinde Kreuzau -Vermögenshaushalt8.
9.
10.
1.210.9404.5
Umbaumaßnahmen in der Grundschule Drove -Altbau1.670.9501.1
Erweiterung der Straßenbeleuchtung -Baugebiet Im Kleinenfeld,
Stockheim1.910.9109.4
Zuführung zur Gebührenausgleichsrücklage Abfallbeseitigung
Wasserwerk Concordia – Erfolgsplan
11.
12.
13.
14.
b)
3.001.4131.5
Wasseruntersuchungen
3.001.4150.1
Wasserbezug von den Stadtwerken Düren, dem WZV Perlenbach und
Gödersheim
3.001.4250.8
Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Wasserwerk Concordia -Vermögensplan3.001.9901.1
Mehrwertsteuer-Zahllast an das Finanzamt
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt
15. 1.428.7920.4
16.
17.
Krankenhilfe innerhalb von Einrichtungen
1.436.5000.6
Bauliche Unterhaltung der Übergangswohnheime -Aussiedler1.900.8310.1
Nachzahlung aus der Abrechnung des Solidarbeitrages
Gemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt
18.
19.
1.210.9406.1
Erweiterung der KGS Kreuzau durch Ausbau/Aufstockung des 2.
Obergeschosses
1.630.9810.5
Rückzahlung zuviel erhaltener Landesbeihilfen
Bezeichnung der Haushaltsstelle
Nr.
20.
21.
Dat.:De/Vorlage 13699.doc
1.637.9505.1
Erschließung des Baugebietes „Im Kleinenfeld, Stockheim“
1.750.9403.2
Erweiterung des Friedhofes Untermaubach
Haushalts-ansatz/ rest
DM
Höhe der Überschreitung
DM
482.579,49
76.206,51
19.164
21.529,19
Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen:
1) Nicht vorhersehbare Kosten in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit sowie die Durchführung von
Stellenbewertungen durch einen externen Gutachter haben zur Überschreitung der Haushaltsstelle geführt.
2) Es handelt sich um restl. Kosten (Rechnung über Wasserproben) der Altlastuntersuchung im Bereich des
Rinnebaches in Obermaubach.
3) Infolge des Zusammenschlusses der Feuerwehr-Unfallkassen Rheinland und Westfalen-Lippe ab 1.9.1999 zur
Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat sich der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung von 0,45
DM je Einwohner im Jahre 1999 auf 1,00 DM je Einwohner im Haushaltsjahr 2000 erhöht. Dies wurde erst mit
Bescheid vom 10.1.2000 mitgeteilt und konnte von daher bei der Aufstellung des Haushalts nicht berücksichtigt
werden.
3
4) Die Spielvereinigung Boich-Thum erhält einen
jährlichen Zuschuss für die Sportplatzpflege von
12.645 DM. Eingeplant waren für das HJ 2000 auf Grund eines Berechnungsfehlers allerdings nur 8.852 DM. Den
Mehrausgaben stehen Einsparungen bei der Haushaltsstelle 1.560.5100.4 in Höhe von rd. 5.400 DM gegenüber.
5) Die Abrechnung der Abwasserabgabe der Jahre 1995-1997 für die Kläranlagen Stockheim und Thum ergab im
Abgleich eine Erstattung von 3.849,57 DM, die der Sonderrücklage Abwasserbeseitigung zugeführt wird. Der
Überschreitung stehen Einnahmen in gleicher Höhe an anderer Stelle gegenüber.
6), 7) und 10) Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallbeseitigung“ ergab
eine Kostenüberdeckung von 9.738,31 DM. Dieser Betrag wird der Sonderrücklage
„Abfallbeseitigung“ zugeführt und bei der Gebührenbedarfsberechnung für das HJ 2001
berücksichtigt bzw. wieder entnommen.
8)
9)
Es handelt sich um Restkosten der vorjährigen Maßnahme.
Die Anzahl der Leuchten im Baugebiet hat sich gegenüber der Planung erhöht. Die Mehrkosten sind durch
Erschließungsbeiträge gedeckt.
11) Die Rohwasseruntersuchungen zeigten bisher nach wie vor geringe Belastungen, so dass eine verstärkte Beprobung
sowohl der Brunnen und Hochbehälter als auch des Netzes erforderlich ist. Dies führt zu erheblichen
Mehraufwendungen, die zu einer Überschreitung des Haushaltsansatzes geführt haben. Es bleibt jedoch
festzustellen, dass die Netzproben immer einwandfrei waren.
12) Es handelt sich um eine Restforderung des Jahres 1999 der Stadtwerke Düren auf Grund eines gestiegenen
Verbrauchs im Ortsteil Obermaubach.
13) Die Überschreitung ist ausschließlich auf eine Beitragserhöhung der Berufsgenossenschaft
zurückzuführen. Dies war bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes nicht absehbar.
14) Die Abrechnung der Mehrwertsteuer für das I. Quartal 2000 ergab im Abgleich von abzuführender Mehrwertsteuer
und einzubehaltender Vorsteuer eine MWSt-Zahllast an das Finanzamt Düren in Höhe der Überschreitung.
15) Der nicht vorhersehbare Aufenthalt verschiedener Asylbewerber in Krankenanstalten führt zur erheblichen
Überschreitung des Ansatzes.
16) Nach Übergabe eines bisher von Aussiedlern bewohnten Mietobjektes in Obermaubach mußte auf Grund des
Zustandes des Objektes eine Entschädigung für Gebäudeschäden und abhanden gekommene
Einrichtungsgegenstände in Höhe von 60.000 DM gezahlt werden. Der in der Angelegenheit hinzugezogene
Rechtsanwalt hat den geforderten Betrag als angemessen angesehen und von einem Rechtsstreit abgeraten, da
dieser erhebliche Anwalts- und vor allen Dingen Gutachterkosten verursacht hätte.
17) Die Abrechnung des Solidarbeitrages konnte bei Aufstellung des Haushaltsplanes nur nach den seinerzeit bekannten
Größenordnungen erfolgen. Erst mit Bescheid vom 27.1.2000 erfolgte die endgültige Festsetzung, die zu einer
Überschreitung in der ausgewiesenen Höhe geführt hat.
18) Nach der Kostenschätzung aus dem Jahre 1997 waren für die Entkernung des Dachgeschosses und die
Maurerarbeiten rd. 14.500 DM vorgesehen. Der tatsächliche Aufwand belief sich jedoch auf rd. 98.000 DM.
19) Es handelt sich hierbei um die Rückzahlung einer zuviel erhaltenen Landeszuwendung sowie um die Zahlung von
Zinsen für die vorzeitige Inanspruchnahme der Landesmittel für die Umgestaltung der Bachstr. im Ortsteil Thum.
Gemäß Bewilligungsbescheid musste der gesamte Mittelabruf (348.021 DM) im Nov. 1998 erfolgen, da eine
Übertragung nach 1999 nicht möglich war. Der Betrag wurde daher abgerufen und ging am 25.11.1998 ein. Zur
Vermeidung von Zinszahlungen für vorzeitige Inanspruchnahme wäre es notwendig gewesen, die entsprechenden
Bauausgaben spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Mittel zu tätigen. Da dies auf Grund des
Baufortschritts nicht möglich war, wurde dem Amt für Agrarordnung mitgeteilt, dass eine fristgerechte
Verwendung nicht möglich ist. Die letzten Bauausgaben wurden am 31.1.2000 geleistet, so dass sich über einen
längeren Zeitraum eine anteilige vorzeitige Inanspruchnahme der Landeszuwendung ergeben hat. Da darüber
hinaus die zuwendungsfähigen Kosten nicht erreicht werden konnten, müssen ein Betrag von 16.853,26 DM an
Beihilfe sowie 14.877,04 DM für die vorzeitige Inanspruchnahme der Beihilfe zurückgezahlt werden. Bei der
Höhe des Zinssatzes für die vorzeitige Inanspruchnahme (4,95 %) ist allerdings zu berücksichtigen, dass ansonsten
Kassenkredite hätten aufgenommen werden müssen, für die Zinsen von durchschnittlich 3 % zu zahlen gewesen
wären.
Zur Deckung der Überschreitung stehen Haushaltsrestersparnisse bei der Baumaßnahme (HHSt. 1.638.9501.3) in
Höhe von 21.040,33 DM zur Verfügung.
20) Die Mehrkosten sind durch entsprechende Mehreinnahmen (rd. 170.000 DM) an Erschließungsbeiträgen, die
allerdings bereits im HJ 1999 eingingen, gedeckt.
21) Die Überschreitung ist in erster Linie durch die notwendig gewordene Einfriedung mit Toranlage entstanden.
Diese Ausgaben waren in der ursprünglichen Ausschreibung nicht enthalten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
4
Den Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von rd. 142.000 DM stehen derzeit nur
Verbesserungen in Höhe von rd. 72.000 DM gegenüber, so dass im Abgleich eine Deckungslücke von rd. 70.000 DM
ensteht, die den Fehlbedarf des HJ 2000 erhöht.
Im Vermögenshaushalt entstanden Überschreitungen von zusammen rd. 198.000 DM. An Haushaltsverbesserungen
sind bisher rd. 70.000 DM zu verzeichnen, so dass sich auch im Vermögenshaushalt eine Unterdeckung von rd. 128.000
DM ergibt. Ob sich im Laufe des Jahres Haushaltsverbesserungen ergeben, bleibt abzuwarten.
Den Haushaltsüberschreitungen im Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Wasserwerk Concordia in Höhe von rd. 7.300
DM stehen Haushaltsverbesserungen von z. Zt. rd. 21.000 DM (zur Hauptsache Mehrerträge an Wassergebühren)
gegenüber. Den Mehrausgaben des Vermögensplanes in Höhe von rd. 4.700 DM stehen rd. 26.000 DM an
Verbesserungen gegenüber, so dass ein Ausgleich sowohl des Erfolgsplanes als auch des Vermögensplanes gegeben ist.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie
nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
genehmigt:
Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle
Haushalts-ansatz/ Höhe der Überrest
schreitung
DM
DM
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt
15. 1.428.7920.4
Krankenhilfe innerhalb von Einrichtungen
Nr.
Bezeichnung der Haushaltsstelle
16.
1.436.5000.6
Bauliche Unterhaltung der Übergangswohnheime -Aussiedler1.900.8310.1
Nachzahlung aus der Abrechnung des Solidarbeitrages
Gemeinde Kreuzau -Vermögenshaushalt1.210.9406.1
Erweiterung der KGS Kreuzau durch Ausbau/Aufstockung des 2.
Obergeschosses
1.630.9810.5
Rückzahlung zuviel erhaltener Landesbeihilfen
1.637.9505.1
Erschließung des Baugebietes „Im Kleinenfeld, Stockheim“
1.750.9403.2
Erweiterung des Friedhofes Untermaubach
17.
18.
19.
20.
21.
Der Bürgermeister
i. V.
- Winter -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
10.000
Haushalts-ansatz/ rest
DM
30.930,12
Höhe der Überschreitung
DM
3.000
58.266,53
1.023.325
13.034,00
0
45.765,57
0
31.730,30
482.579,49
76.206,51
19.164
21.529,19
5