Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP: 8
Drucksache: WP6-220/2003
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 41
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Bemerkungen:
16.12.2003
Betreff:
Fortentwicklung der Kulturförderungsrichtlinien
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport beschließt die Fortentwicklung
Kulturförderungsrichtlinien in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
der
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die begonnene Optimierung der städtischen Kulturarbeit und -förderung - hier sei die Entwicklung
und Einführung eines KulturKonzeptes "AufTAKT 2003ff." und die Integration eigener städtischer
Kulturveranstaltungen "KulturErLeben 2003" in das vorhandene urbane Kulturleben genannt - wird
mit der Vorlage eines Entwurfs neugefaßter Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
weitergeführt.
Die Kulturförderungsrichtlinien sollen die "freiwillige" Aufgabe der Stadt Bedburg unter dem
Eindruck einer auch mittelfristig weiter angespannten Finanzlage der Kommunen in Deutschland
sichern und somit die Förderung des "weichen" Standortfaktors KULTUR ermöglichen. Einem
Standortfaktor, der aus Sicht der Verwaltung in keinem zukunftsfähigem Stadtentwicklungsprozess fehlen darf.
Die Neufassung der Kulturförderungsrichtlinien orientierte sich an folgenden Faktoren eines
zeitgemäßen Verwaltungshandelns:
Vereinfachung und Transparenz
Vereinfachung
Den kulturellen Vereinen und Vereinigungen sollte in der gesamten Breite der vorhandenen
Kultursparten eine finanzielle Förderung durch die Stadt Bedburg zugute kommen. Eine Aufteilung
auf verschiedene Förderinstrumente sollte nur im engen Rahmen erfolgen, damit eine
Förderstruktur einfach erkennbar bleibt.
Antragsverfahren und Entscheidung durch den zuständigen Fachausschuss soll auf klaren und
einfachen Grundlagen erfolgen.
Eine Entscheidung durch den zuständigen Fachausschuss wird für alle Förderinstrumente
eingeführt, eine rein informatorische Mitteilung der Fördersummen wird somit abgeschafft.
Transparenz
Vereine und Vereinigungen, Politik und Verwaltung sollten klare Entscheidungsgrundlagen und
Verfahrensregeln durch die Richtlinien erhalten; den möglichen Zuschussempfängern sollte
frühzeitig die Höhe der finanziellen Gesamtförderung für eine angemessene Planung im
Haushaltsjahr ermöglicht werden.
Zu den einzelnen Änderungsvorschlägen wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung
Die Verwaltungsvorschläge zu den Sportförderungsrichtlinien und den hier vorliegenden
Kulturförderungsrichtlinien sind miteinander abgestimmt, um eine Vergleichbarkeit der
Vereinsförderung bei Kultur bzw. Sportvereinigungen zu erreichen.
Ziffer 1
Durch den Bezug auf die traditionellen Kultursparten und Teile eines Definitionsspielraums beim
"erweiterten Kulturbegriff" (hier: Heimat- und Brauchtumspflege) werden die Förderinstrumente auf
alle kulturell tätigen Gruppen erweitert, unabhängig von der Rechtsform als "Verein".
Ziffer 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Die Fördervoraussetzungen werden vereinfacht und transparenter gestaltet. Ein einheitlicher
Antrag, eine Beratungspflicht der Verwaltung und die in den neugefassten Richtlinien generell
eingeführte Entscheidungsverantwortung des zuständigen Fachausschusses ermöglichen die
Abschaffung des Anerkennungsverfahrens.
Analog zu einer Regelung in den Sportförderungsrichtlinien wird eine Aussage zur möglichen
Rückforderung von Fördermitteln aufgenommen.
Ziffer 3
Die neugefasste Regelung entspricht im wesentlichen der entsprechenden Vorschrift der
Sportförderungsrichtlinien und soll somit eine Gleichbehandlung der kulturellen wie der sportlichen
Vereinigungen der Stadt Bedburg ermöglichen. Auch dies ist ein Ausdruck der Anwendung des
oben genannten "erweiterten Kulturbegriffs".
Ziffern 4 - 9
Allgemeines
Die bisherigen fünf Förderinstrumente
drei Förderinstrumente verringert.
werden
in
den
neuen
Ziffern
4
-
7
auf
Die neue Förderstruktur ermöglicht nicht nur Transparenz, sondern auch die Förderung von
- bisher ausgeschlossenen - Bühnen-, Theater- oder sonstigen kulturell tätigen Vereinigungen.
Sie fasst - vereinfachend - die bisherige Förderung der Jugendarbeit in den
Schützenbruderschaften
und
einer
laufenden
Förderung
von
Vokalund
Instrumentalvereinigungen zusammen und schafft eine berechenbare finanzielle Grundlage, in
dem die zur Verfügung stehenden Mittel nicht in bestimmten Jahren durch Jubiläumszuschüsse
etc. pp. verringert werden.
Pauschale Fördersätze greifen - bei einem geringer werdenden Spielraum bezüglich der Höhe der
Gesamtfördermittel - in das Etatrecht des Rates hinein und können zu einer rechtlich angreifbaren
Förderentscheidung führen, und zwar dann, wenn die Summe der zur Verfügung stehenden
Finanzmittel die nach dem bisherigen Antrags- und Pauschalsummenverfahren zu verteilenden
Mittel unterschreiten würden.
Diese Situation wird durch die Festlegung des Verteilschlüssels in Verbindung mit den zur
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln verhindert.
Neue Förderinstrumente sind:
Institutionelle Förderung
Wie bereits ausgeführt, wird der mögliche Kreis der Antragsteller erweitert und zusammengefasst.
Unter den kulturell tätigen Vereinigungen und den Schützenbruderschaften werden nach dem
Schlüssel der Mitglieder bzw. der Mitglieder unter 18 Jahren die jeweils vorhandenen Mittel verteilt.
Förderung von Büchereien
Die Verteilung der Zuschüsse wird unabhängig von der Größe des jeweiligen Stadtbezirks auf die
vorhandenen Büchereien - nach Antrag - unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren
informatorisch mitgeteilten statistischen Angaben vorgenommen. So kann der zuständige
Fachausschuss nach objektiveren Informationen eine Entscheidung fällen.
Förderung der Karnevalsumzüge
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Hier wird die bisherige Förderpraxis (mit einem festen Förderschlüssel) in der betroffenen
Vorschrift fixiert.
Ziffer 8
Ein Ausschluss von Fördermöglichkeiten ist aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig, da in
Ziffer 1 (alte und neue Fassung) ein Rechtsanspruch auf Förderung ausgeschlossen wird und
in Ziffer 4 (neue Fassung) die Förderinstrumente abschließend aufgeführt werden.
Die neugefassten Richtlinien sollen bereits für die Anträge im Jahre 2004 gelten, insoweit soll
der Termin ausdrücklich erwähnt werden.
Auf
eine
ausdrückliche
Verpflichtung
zur
regelmäßigen
Fortentwicklung
der
Kulturförderungsrichtlinien wurde aufgrund des jederzeit gegeben Rechts der Politik und der
Verwaltung neue Vorschläge anzuregen bzw. einführen verzichtet.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Stolzenberger
----------------------------------Kramer
----------------------------------Harren
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister