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Beschlussvorlage (Fortentwicklung der Kulturförderungsrichtlinien)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: 8 Drucksache: WP6-220/2003 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 41 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Bemerkungen: 16.12.2003 Betreff: Fortentwicklung der Kulturförderungsrichtlinien Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport beschließt die Fortentwicklung Kulturförderungsrichtlinien in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss der STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die begonnene Optimierung der städtischen Kulturarbeit und -förderung - hier sei die Entwicklung und Einführung eines KulturKonzeptes "AufTAKT 2003ff." und die Integration eigener städtischer Kulturveranstaltungen "KulturErLeben 2003" in das vorhandene urbane Kulturleben genannt - wird mit der Vorlage eines Entwurfs neugefaßter Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg weitergeführt. Die Kulturförderungsrichtlinien sollen die "freiwillige" Aufgabe der Stadt Bedburg unter dem Eindruck einer auch mittelfristig weiter angespannten Finanzlage der Kommunen in Deutschland sichern und somit die Förderung des "weichen" Standortfaktors KULTUR ermöglichen. Einem Standortfaktor, der aus Sicht der Verwaltung in keinem zukunftsfähigem Stadtentwicklungsprozess fehlen darf. Die Neufassung der Kulturförderungsrichtlinien orientierte sich an folgenden Faktoren eines zeitgemäßen Verwaltungshandelns: Vereinfachung und Transparenz Vereinfachung Den kulturellen Vereinen und Vereinigungen sollte in der gesamten Breite der vorhandenen Kultursparten eine finanzielle Förderung durch die Stadt Bedburg zugute kommen. Eine Aufteilung auf verschiedene Förderinstrumente sollte nur im engen Rahmen erfolgen, damit eine Förderstruktur einfach erkennbar bleibt. Antragsverfahren und Entscheidung durch den zuständigen Fachausschuss soll auf klaren und einfachen Grundlagen erfolgen. Eine Entscheidung durch den zuständigen Fachausschuss wird für alle Förderinstrumente eingeführt, eine rein informatorische Mitteilung der Fördersummen wird somit abgeschafft. Transparenz Vereine und Vereinigungen, Politik und Verwaltung sollten klare Entscheidungsgrundlagen und Verfahrensregeln durch die Richtlinien erhalten; den möglichen Zuschussempfängern sollte frühzeitig die Höhe der finanziellen Gesamtförderung für eine angemessene Planung im Haushaltsjahr ermöglicht werden. Zu den einzelnen Änderungsvorschlägen wird wie folgt Stellung genommen: Vorbemerkung Die Verwaltungsvorschläge zu den Sportförderungsrichtlinien und den hier vorliegenden Kulturförderungsrichtlinien sind miteinander abgestimmt, um eine Vergleichbarkeit der Vereinsförderung bei Kultur bzw. Sportvereinigungen zu erreichen. Ziffer 1 Durch den Bezug auf die traditionellen Kultursparten und Teile eines Definitionsspielraums beim "erweiterten Kulturbegriff" (hier: Heimat- und Brauchtumspflege) werden die Förderinstrumente auf alle kulturell tätigen Gruppen erweitert, unabhängig von der Rechtsform als "Verein". Ziffer 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die Fördervoraussetzungen werden vereinfacht und transparenter gestaltet. Ein einheitlicher Antrag, eine Beratungspflicht der Verwaltung und die in den neugefassten Richtlinien generell eingeführte Entscheidungsverantwortung des zuständigen Fachausschusses ermöglichen die Abschaffung des Anerkennungsverfahrens. Analog zu einer Regelung in den Sportförderungsrichtlinien wird eine Aussage zur möglichen Rückforderung von Fördermitteln aufgenommen. Ziffer 3 Die neugefasste Regelung entspricht im wesentlichen der entsprechenden Vorschrift der Sportförderungsrichtlinien und soll somit eine Gleichbehandlung der kulturellen wie der sportlichen Vereinigungen der Stadt Bedburg ermöglichen. Auch dies ist ein Ausdruck der Anwendung des oben genannten "erweiterten Kulturbegriffs". Ziffern 4 - 9 Allgemeines Die bisherigen fünf Förderinstrumente drei Förderinstrumente verringert. werden in den neuen Ziffern 4 - 7 auf Die neue Förderstruktur ermöglicht nicht nur Transparenz, sondern auch die Förderung von - bisher ausgeschlossenen - Bühnen-, Theater- oder sonstigen kulturell tätigen Vereinigungen. Sie fasst - vereinfachend - die bisherige Förderung der Jugendarbeit in den Schützenbruderschaften und einer laufenden Förderung von Vokalund Instrumentalvereinigungen zusammen und schafft eine berechenbare finanzielle Grundlage, in dem die zur Verfügung stehenden Mittel nicht in bestimmten Jahren durch Jubiläumszuschüsse etc. pp. verringert werden. Pauschale Fördersätze greifen - bei einem geringer werdenden Spielraum bezüglich der Höhe der Gesamtfördermittel - in das Etatrecht des Rates hinein und können zu einer rechtlich angreifbaren Förderentscheidung führen, und zwar dann, wenn die Summe der zur Verfügung stehenden Finanzmittel die nach dem bisherigen Antrags- und Pauschalsummenverfahren zu verteilenden Mittel unterschreiten würden. Diese Situation wird durch die Festlegung des Verteilschlüssels in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln verhindert. Neue Förderinstrumente sind: Institutionelle Förderung Wie bereits ausgeführt, wird der mögliche Kreis der Antragsteller erweitert und zusammengefasst. Unter den kulturell tätigen Vereinigungen und den Schützenbruderschaften werden nach dem Schlüssel der Mitglieder bzw. der Mitglieder unter 18 Jahren die jeweils vorhandenen Mittel verteilt. Förderung von Büchereien Die Verteilung der Zuschüsse wird unabhängig von der Größe des jeweiligen Stadtbezirks auf die vorhandenen Büchereien - nach Antrag - unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren informatorisch mitgeteilten statistischen Angaben vorgenommen. So kann der zuständige Fachausschuss nach objektiveren Informationen eine Entscheidung fällen. Förderung der Karnevalsumzüge STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Hier wird die bisherige Förderpraxis (mit einem festen Förderschlüssel) in der betroffenen Vorschrift fixiert. Ziffer 8 Ein Ausschluss von Fördermöglichkeiten ist aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig, da in Ziffer 1 (alte und neue Fassung) ein Rechtsanspruch auf Förderung ausgeschlossen wird und in Ziffer 4 (neue Fassung) die Förderinstrumente abschließend aufgeführt werden. Die neugefassten Richtlinien sollen bereits für die Anträge im Jahre 2004 gelten, insoweit soll der Termin ausdrücklich erwähnt werden. Auf eine ausdrückliche Verpflichtung zur regelmäßigen Fortentwicklung der Kulturförderungsrichtlinien wurde aufgrund des jederzeit gegeben Rechts der Politik und der Verwaltung neue Vorschläge anzuregen bzw. einführen verzichtet. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Stolzenberger ----------------------------------Kramer ----------------------------------Harren Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister