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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-367/2004 1Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
37 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP6-367/2004 1Ergänzung Lfd. Stellungnahme von, Nr. Anlage zur Vorlage WP6-367/2004 1Ergänzung Anregungen Abwägung vom Zu dem o.g. Planverfahren hat die Stadt Grevenbroich keine Anregungen vorzubringen. Straßenbau Von der Seite des Landesbetriebes Nordrhein-Westfalen, Niederlassung Köln bestehen im Grundsatz keine Bedenken gegen die Änderung des o.g. Bebauungsplanes. Wir weisen darauf hin, dass keine Anspruch auf Lärmschutz seitens der Stadt Bedburg besteht. Die in der Anlage beigefügten allgemeinen Forderungen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten: Beschlußentwurf: Der Ausschuß empfiehlt dem Rat,.... 1 Stadt Grevenbroich 01.09.2003 Entfällt ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. 2 Landesbetrieb NRW, Köln 02.09.2003 Bei der Änderung handelt es sich um eine Änderung innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das Baugebiet ist von einer historischen Altbebauung umgeben und wurde entwickelt. Aufgrund der Größe des Abstands zur BAB werden die Forderungen des Landesbetriebs Straßenbau hinfällig. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die Forderungen zurückzuweisen. Allgemeine Forderungen 1. Ein Hinweis auf die Schutzzonen der BAB gem. § 9 (1+2) FStrG ist in den Textteil des Bauleitplanes aufzunehmen. Um Eintragung der Schutzzonen in den Plan wird gebeten. 2. In einer Entfernung von 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn (Anbauverbotszone § 9 (1) FStrG) dürfen Hochbauten jeder Art nicht errichtet werden. Ebenfalls unzulässig sind zur WP6-367/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-367/2004 1Ergänzung Anlagen der Außenwerbung sowie Anlagen und Einrichtungen, die für die rechtliche oder gewerbliche Nutzung der Hochbauten erforderlich sind. (z.B. Pflichtstellplätze, Feuerwehrumfahrten, Lagerflächen o.ä.). Sicht- und Lärmschutzwälle bedürfen der Genehmigung der Straßenbauverwaltung. 3. In einer Entfernung von 100 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn (Anbaubeschränkungszone § 9 (2) FStrG) a) dürfen nur solche baulichen Anlagen errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden, die, die Sicherheit und Leichtigkeit des Autobahnverkehrs weder durch Lichteinwirkung, Dämpfe, Gase, Rauch, Geräusche, Erschütterungen oder dergleichen gefährden und beeinträchtigen. Anlagen der Außenwerbung stehen den baulichen Anlagen gleich. b) sind nur solche Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb von Grundstücken und Gebäuden zulässig, die, die WP6-367/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-367/2004 1Ergänzung Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB nicht durch Blendung oder in sonstiger Weise beeinträchtigen wird. Vor der Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist die Zustimmung der Straßenbauverwaltung einzuholen. c) dürfen Werbeanlagen, Firmennamen, Angabe über die Art von Anlagen oder sonstige Hinweise mit Wirkung zur Autobahn nur mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung angebracht oder aufgestellt werden. Zur befestigten Fahrbahn gehören auch Standstreifen, Beschleunigungsund Verzögerungsstreifen der Anschlussstellen und der Autobahnkreuze. 4. Bei Kreuzungen der BAB durch Versorgungsleitungen und der nachrichtlichen Übernahme der Leitungen innerhalb der Schutzzonen gem. § 9 (1+2) FStrG ist die Abstimmung mit der Bundesstraßenveraltung außerhalb des Planverfahrens erforderlich. 5. Gemäß § 33 der Straßenverkehrsordnung ist die Straßenbauverwaltung an Maßnahmen zu beteiligen, die, die Sicherheit und Leichtigkeit WP6-367/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-367/2004 1Ergänzung des Verkehrs auf der BAB beeinträchtigen können. Vom städtischen Bauordnungsamt ist daher sicherzustellen, dass über die BAB Schutzzonen hinaus Werbeanlagen, Firmennamen, Angaben über die Art von Anlagen und sonstige Hinweise, die den Verkehr auf der BAB beeinträchtigen können, nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn die Straßenbauverwaltung zugestimmt hat. 6. Immissionsschutz für neu ausgewiesene Gebiet gehen zu Lasten der Gemeinde/Stadt. 3. LÖBF Recklinghausen 05.09.2003 NRW, Aus Gründen einer im Rahmen der Entfällt. Verwaltungsmodernisierung gebotenen Aufgabenoptimierung muss auch die LÖBF ihre Arbeit auf das fachlich und rechtlich gebotene Kerngeschäft konzentrieren. Entsprechend ist von einer Verfahrensbeteiligung der LÖBF in Bauleitplanverfahren gem. den §§ 5, 9 und 12 BauGB zunächst abzusehen. Über die Eingriffserheblichkeit oder Nachhaltigkeit der zu erwartenden Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung und der Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch die obige Einschätzung keine ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur WP6-367/2004 1Ergänzung 4. Erftverband, Bergheim 05.09.2003 Anlage zur Vorlage WP6-367/2004 1Ergänzung Aussage getroffen. Auf die zuständigen Landschaftsbehörden und deren Stellungnahmen, die von den o.g. Ausführungen inhaltlich unberührt bleiben, ist ausdrücklich zu verweisen. Die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme der Landesanstalt im Sinne der hierzu ergangenen Dienstanweisung (RdErl. V. 15.01.1981, I B 3-02.46, SMBL.NW. 791) sowie im Sinne der Ziffer 10.1.3 i.V. m. Ziffer 10.2.2 der VV-FFH (RdErl. V. 26.4.2000, -III B 2 616.01.06.10-, SMBL.NW 791) bestehen unabhängig davon auch weiterhin. Um die Gefahr einer Überschwemmung zu reduzieren, sind die nicht mehr benötigten Brücken und Stege über dem Pützbach zu entfernen (s. beil.Kopien unserer Schreiben vom 13.02.03 und 04.07.03). Gegen Kostenerstattung ist der Erftverband bereit, die Entfernung der Brücken für die Stadt zu übernehmen. Daneben ist im Bebauungsplan festzuschreiben, dass die Eingangsfußbodenhöhen eine Höhe von 60,5 mNN nicht unterschreiten. Dies wurde der Stadt nach einem Abstimmungsgespräch mit Herrn Koch vom planenden Ing.-Büro mit Schreiben vom 17.02.03 mitgeteilt. 2 Anlagen: Die Brückenbauwerke wurden im Rahmen ... die Mitteilung der Erschließung des Plangebiets beseitigt Kenntnis zu nehmen. und die mit dem Erftverband getroffenen Vereinbarungen somit berücksichtigt. zur WP6-367/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-367/2004 1Ergänzung 1: vom 13.02.03 Im Bereich des Baugebietes BedburgLipp befindet sich etwa 50 m oberhalb der Straßenbrücke „Am Pützbach“ ein Stahlbetonsteg. Aus den Planungsunterlagen zum Baugebiet ist nicht ersichtlich, dass der nur für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbare Steg noch benötigt wird, da nur eine Privatgrundstück auf der anderen Bachseite mit der Versickerungsmulde verbunden wird. Da die Stadt Bedburg Eigentümerin der Brücke ist, bitte ich Sie diese zurückzubauen, sofern sie nicht mehr benötigt wird. Im Oberwasser dieses Stegs befinden sich auf der Strecke bis zur Brücke „Erkelenzer Straße“ noch zwei weitere Stege über den Pützbach. Sollten Sie Eigentümer auch dieser scheinbar nicht mehr benötigten Brücken sein, bitte ich Sie auch diese zu entfernen. Grund dieser Bitte ist, dass Brücken das Abflussprofil einengen können und somit den Hochwasserabfluss reduzieren. Zudem besteht die Gefahr, dass Treibgut sich dort verfängt und einen Aufstau hervorruft. Die Untere Wasserbehörde des Erftkreises erhält zur Information eine Durchschrift dieses Schreibens. 2. vom 04.07.03 Mit Schreiben vom 13. Februar diesen Jahres bat ich um Rückbau von drei WP6-367/2004 1Ergänzung 5. PLEdoc GmbH, Essen 28.08.2003 Anlage zur Vorlage WP6-367/2004 1Ergänzung nicht mehr benötigten Fußgängerbrücken in Bedburg-Lipp über den Pützbach. Ich bitte Sie, mich über den aktuellen Sachstand bzw. das von Ihnen Veranlasste zu informieren. Von der Ruhrgas AG und der GasLINE Entfällt. GmbH & Co.KG, jeweils mit Sitz in Essen, sind wir unter anderem mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Rahmen der Bearbeitung von Fremdplanungsanfragen beauftragt. In Erfüllung dieses Auftrages teilen wir Ihnen mit, dass Ihre o.a. Maßnahmen Versorgungseinrichtungen der vorgenannten Gesellschaften nicht berühren. Von der Ruhrgas AG betreute Versorgungseinrichtungen der • Ferngas Nordbayern GmbH (FGN • MEGAL GmbH (MittelEuropäischeGasleitungsgesellschaft) • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP) werden ebenfalls nicht betroffen. Gleiches gilt für von uns betreute Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden Lichtwellenleiterkabeln der i-21 Interoute sowie der VIATEL. Auflage: Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur WP6-367/2004 1Ergänzung 6. 7. 8. Anlage zur Vorlage WP6-367/2004 1Ergänzung Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung. Erftverband,Bergheim Gegen die o.g. Maßnahmen bestehen 15.09.2003 aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme vom 05.09.2003 auch weiterhin inhaltlich sowie folgende Hinweise und Anregungen berücksichtigt werden: Die neben der Versickerung über belebte Bodenschichten zulässige Versickerung darf auch nur über belebte Böden erfolgen. Schluckbrunnen sind grundsätzlich zu vermeiden. Von einer ungedrosselten Einleitung von Niederschlagswasser in den Pützbach ist abzusehen. IHK Köln, Bergheim Wir teilen mit, dass von Seiten der 19.09.2003 Industrie- und Handelskammer zu Köln keine Anregungen bezüglich der Aufstellung o.g. Bebauungsplanes bestehen. Staatliches Umweltamt Köln Zu dem o.g. Bebauungsplan werden 26.09.2003 aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht. Hinweis: Die Aussage zum Hochwasserschutz ist ungenügend. Aus meiner Sicht empfehle ich einen Hochwasserschutz Die Stellungnahme findet in der Planung weiterhin vollinhaltlich Berücksichtigung. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu entsprechen. Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. Eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde hat im Rahmen der Aufstellung des Ursprungsplanes hinsichtlich des Hochwasserschutzes stattgefunden. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und festzustellen, dass dem Hinweis Rechung getragen wurde. zur WP6-367/2004 1Ergänzung 9. Naturpark Kottenforst-Ville 29.09.2003 10. Bezirksregierung Köln 25.09.2003 11. Landesbetrieb Straßenbau NRW 09.10.2003 Anlage zur Vorlage WP6-367/2004 1Ergänzung des Gebietes für ein 100 jähriges Hochwasser. Zuständig ist die Untere Wasserbehörde, mit der eine Abstimmung zu erfolgen hat. Die Vorhaben des Zweckverbandes Naturpark Kottenforst-Ville sind von Ihrer Planung nicht betroffen. Deshalb werden Einwände gegen die o.a. Planung nicht erhoben. Die Auswertung der meinem Kampfmittelräumdienst zur Verfügung stehenden Luftbilder ergibt im Umfeld Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln. Da sich jedoch im unmittelbaren Baubereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken gegen die Durchführung der in Rede stehenden Maßnahme. Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann gleichwohl nicht gewährt werden. Daher sind bei Kampfmittelfunden während der Erd-/Bauarbeiten die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder den Kampfmittelräumdienst zu verständigen. Seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Krefeld wird auf die hiesige Stellungnahme vom 10.12.2002 – Az: Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur ... die Mitteilung zur Ein entsprechender Hinweis über das Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln Kenntnis zu nehmen und Anregung zu wird in den Bebauungsplan aufgenommen. der entsprechen. Die Stellungnahme wurde im Rahmen des Verfahrens für den Ursprungsplan beachtet. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur WP6-367/2004 1Ergänzung 12. 13. 14. 15. Anlage zur Vorlage WP6-367/2004 1Ergänzung 2310.201-642-16-7-61 verwiesen. Daniel Breuer, Bedburg 1. Punkt 16.08.2002Vermessungsbür Ich beantrage hiermit eine o Koch vom 06.01.2003 Veränderung des Baufensters. Versetzung des Baufensters um 2m in die Tiefe. Zum anderen eine Veränderung in der Breite, dass ich von 8m Front auf 11m Fronst komme, so das ich eine Haus von 11m Breite und 12m Tiefe bauen kann. 2. Punkt Ich würde gern das Gartenland dahinter zukaufen und beantrage daher die Verlagerung des Grünstreifens zum Ende des Gartens. Infracor GmbH, Marl An der im Betreff näher bezeichneten 05.09.2003 Stelle verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Erftkreis der Landrat Zur o.g. Bebauungsplanänderung 09.10.2003 verweise ich auf meine Stellungnahme vom 06.01.2003. Deutsche Telekom 13.10.2003 Zur o.a. Planung haben wir bereits mit Schreiben BBN 21.2, Herr Böhme vom 08.01.2003 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. Für evtl. erforderliche Rücksprachen steht Ihnen gerne unser zuständiges Ressort; BBN 21, Herr Seipel Anschrift: Walzmühle 3, 52349 Düren zur Verfügung. Das städtebauliche Grundkonzept wird durch die beantragte Änderung nicht beeinträchtigt und eine geringfügige Verschiebung des Baufensters kann erfolgen. (siehe Planausschnitt) ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und dem Antrag zu entsprechen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die geringfügigen Planänderungen haben keine Auswirkungen auf die seinerzeitige Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises. Den Anregungen wurde entsprochen. Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur WP6-367/2004 1Ergänzung Anlage zur Vorlage WP6-367/2004 1Ergänzung