Daten
Kommune
Bedburg
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18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-234/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 51 16 14
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
26.04.2005
Betreff:
Erstellung eines Gesamtkonzeptes "Kinderspielplätze im Stadtgebiet Bedburg"
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Mai 1995 wurde die Verwaltung der Stadt Bedburg und das Jugendamt des damaligen
Erftkreises durch den zuständigen Fachausschuss beauftragt, ein Konzept für die
Spielplätze im Stadtgebiet zu entwerfen. Dieses Konzept wurde dem Ausschuss im April
1996 vorgestellt.
Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener zahlreicher Änderungen - Veräußerung von als
Kinderspielplätzen ausgewiesenen Flächen, neue Baugebiete etc. pp. - ist aus Sicht der
Verwaltung eine Überarbeitung/ Anpassung des seinerzeit erstellten und verabschiedeten
Konzeptes erforderlich. In Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis, Jugendamt, hat die
Verwaltung in einem ersten Schritt unter Einbindung der Ortsvorsteher sämtliche 39
Kinderspielplätze - einschließlich der Schulhöfe der Grundschulen - im Stadtgebiet
hinsichtlich Zustand, Nutzungsgrad etc. pp. in einem Begehungsprotokoll erfasst.
Exemplarisch ist dieser Vorlage das Begehungsprotokoll sowie das Bildmaterial des
Spielplatzes Heinsberger Straße in Kirchtroisdorf als Anlage beigefügt. Diese Unterlagen
werden dem Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises zur Verfügung gestellt, damit basierend
auf diesen Daten von dort eine Bewertung der einzelnen Spielplätze vorgenommen
werden kann. Verwaltungsseitig ist beabsichtigt, auf Grundlage dieser Erhebung unter
Einbindung des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises, der Ortsvorsteher und der
entsprechenden Fachbereiche - Fachbereiche I und II - ein Gesamtkonzept der
Spielplatzsituation in Bedburg zu erarbeiten. Erklärtes Ziel der Verwaltung ist hierbei eine
an den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzergruppen (Kleinkinder, Kinder und Jugendliche)
- sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht - Konzentrierung der Spielflächen,
eine höhere Akzeptanz und Frequentierung und somit auch eine Kostensenkung. Nicht
zuletzt aufgrund der prekären Finanzsituation der Stadt Bedburg - siehe hierzu auch
Beratungsergebnis im Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement vom
17.03.2005 - wird eine Konzentrierung der Spielflächen verwaltungsseitig als sinnvoll und
umsetzbar erachtet; so können aus Sicht der Verwaltung beispielsweise durch evtl.
Veräußerungen von nicht mehr genutzen Spielplätzen aber auch durch Umgestaltungen
einzelner Spielplätze Kosten der Instandhaltung und Überprüfung der Spielplätze
unmittelbar gesenkt werden.
Eine Konzentrierung der Spielflächen muss sich jedoch - wie bereits ausgeführt - an den
Bedürfnissen der jeweiligen Nutzergruppen ausrichten. Bei der Festlegung des Bedarfs,
welcher sich auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes errechnet, sind die
Empfehlungen des Innenministers - es sind drei Spielbereiche zu unterscheiden, an die
sowohl bezüglich der Größe, der Entfernung zu den zugeordneten Wohneinheiten als
auch an die Angebote differenzierte Voraussetzungen geknüpft werden - zu
berücksichtigen.
Spielbereich A; dieser sollte einen Anteil von 40 – 60 % an der gesamten Spielfläche
haben, hat eine zentrale Funktion für den Ortsteil. Er dient allen Altersstufen und sollte
vielfältige Spielbetätigungen aufweisen. Von den ihm zugeordneten Wohnbereichen sollte
dieser Spielplatz nicht weiter als 1.000 m entfernt sein; die Größe sollte eine
Nettospielfläche von 1.500 m² umfassen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Spielbereich B, dieser sollte auf den Erlebnis und Betätungsdrang von schulpflichtigen
Kindern ausgerichtet sein. Die Spielfläche sollte mindestens 400 m² betragen und von
den Wohnbereichen möglichst nicht weiter als 500 m entfernt sein. Der Anteil an der
Gesamtspielfläche sollte ca. 20 – 50 % der gesamten Spielfläche betragen.
Spielbereich C, dieser sollte sich an Kinder und jüngere Schulkinder richten. Er ist in der
Nähe der Wohnbereiche (ca. 200 m) anzusiedeln; als Nettospielfläche ist eine
Mindestgröße von 60 m² vorgesehen. Auf die Gesamtstpielfläche sollten ca. 20 % des
Spielbereiches C entfallen.
Insgesamt ist der Spielflächenbedarf unter Berücksichtung der jeweiligen Struktur und
Bebauungsdichte - Wohndichte - zu ermitteln; beispielsweise ist bei einer
Bebauungsdichte von 1,0 - dies entspricht der Geschossflächenzahl - und einer
Einwohnerdichte von 350 EW/ha eine Bruttospielfläche von 3,3 m²/ EW zu schaffen.
Hinsichtlich der Spielplatzkontrollen weist die Verwaltung rein informatorisch darauf hin,
dass zur Zeit durch den Bauhof unterschiedliche Begehungen/ Überprüfungen
durchgeführt werden. Eine wöchentliche Sicht- und Funktionskontrolle („visuelle RoutineInspektion“) zur Erkennung offensichtlicher Gerfahrenquellen durch Vandalismus oder
Überbeanspruchung; eine Überprüfung der Spielgeräte und die Beseitung von
regelmäßigen Benutzungsfolgen („operative Inspektion“) wird alle ein bis drei Monate
durchgeführt. Darüber hinaus wird eine sog. Hauptinspektion („Jahreskontrolle“)
durchgeführt; sie dient der Feststellung des sicherheitstechnisch einwandfreien Zustandes
der Gesamtanlage. Als rechtliche Grundlage der Kontrollen dienen europäische DINNormen. Grundsätzlich handelt es sich bei den genannten zeitlichen Intervallen jedoch
lediglich um empfohlene Werte, die jedoch im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht
einzuhalten sind.
Im Jahr 2004 sind von Seiten des Bauhofes für die Kontrollen der Spielplätze inkl.
Reinigung und Instandhaltung Kosten in Höhe von rd. 84.000 € entstanden. Je Spielplatz
sind damit - abhängig von Größe, Frequentierung und Ausstattung - Kosten in Höhe von
ca. 2.100,00 € angefallen.
Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zeitnah
berichten.
50181 Bedburg, den 08.07.2009
----------------------------------(Gömpel)
Sachbearbeiterin
----------------------------------(Kramer)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister