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Beschlussvorlage (Erstellung eines Gesamtkonzeptes "Kinderspielplätze im Stadtgebiet Bedburg")

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Erstellung eines Gesamtkonzeptes "Kinderspielplätze im Stadtgebiet Bedburg") Beschlussvorlage (Erstellung eines Gesamtkonzeptes "Kinderspielplätze im Stadtgebiet Bedburg") Beschlussvorlage (Erstellung eines Gesamtkonzeptes "Kinderspielplätze im Stadtgebiet Bedburg")

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-234/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 51 16 14 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 26.04.2005 Betreff: Erstellung eines Gesamtkonzeptes "Kinderspielplätze im Stadtgebiet Bedburg" Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Mai 1995 wurde die Verwaltung der Stadt Bedburg und das Jugendamt des damaligen Erftkreises durch den zuständigen Fachausschuss beauftragt, ein Konzept für die Spielplätze im Stadtgebiet zu entwerfen. Dieses Konzept wurde dem Ausschuss im April 1996 vorgestellt. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener zahlreicher Änderungen - Veräußerung von als Kinderspielplätzen ausgewiesenen Flächen, neue Baugebiete etc. pp. - ist aus Sicht der Verwaltung eine Überarbeitung/ Anpassung des seinerzeit erstellten und verabschiedeten Konzeptes erforderlich. In Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis, Jugendamt, hat die Verwaltung in einem ersten Schritt unter Einbindung der Ortsvorsteher sämtliche 39 Kinderspielplätze - einschließlich der Schulhöfe der Grundschulen - im Stadtgebiet hinsichtlich Zustand, Nutzungsgrad etc. pp. in einem Begehungsprotokoll erfasst. Exemplarisch ist dieser Vorlage das Begehungsprotokoll sowie das Bildmaterial des Spielplatzes Heinsberger Straße in Kirchtroisdorf als Anlage beigefügt. Diese Unterlagen werden dem Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises zur Verfügung gestellt, damit basierend auf diesen Daten von dort eine Bewertung der einzelnen Spielplätze vorgenommen werden kann. Verwaltungsseitig ist beabsichtigt, auf Grundlage dieser Erhebung unter Einbindung des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises, der Ortsvorsteher und der entsprechenden Fachbereiche - Fachbereiche I und II - ein Gesamtkonzept der Spielplatzsituation in Bedburg zu erarbeiten. Erklärtes Ziel der Verwaltung ist hierbei eine an den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzergruppen (Kleinkinder, Kinder und Jugendliche) - sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht - Konzentrierung der Spielflächen, eine höhere Akzeptanz und Frequentierung und somit auch eine Kostensenkung. Nicht zuletzt aufgrund der prekären Finanzsituation der Stadt Bedburg - siehe hierzu auch Beratungsergebnis im Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement vom 17.03.2005 - wird eine Konzentrierung der Spielflächen verwaltungsseitig als sinnvoll und umsetzbar erachtet; so können aus Sicht der Verwaltung beispielsweise durch evtl. Veräußerungen von nicht mehr genutzen Spielplätzen aber auch durch Umgestaltungen einzelner Spielplätze Kosten der Instandhaltung und Überprüfung der Spielplätze unmittelbar gesenkt werden. Eine Konzentrierung der Spielflächen muss sich jedoch - wie bereits ausgeführt - an den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzergruppen ausrichten. Bei der Festlegung des Bedarfs, welcher sich auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes errechnet, sind die Empfehlungen des Innenministers - es sind drei Spielbereiche zu unterscheiden, an die sowohl bezüglich der Größe, der Entfernung zu den zugeordneten Wohneinheiten als auch an die Angebote differenzierte Voraussetzungen geknüpft werden - zu berücksichtigen. Spielbereich A; dieser sollte einen Anteil von 40 – 60 % an der gesamten Spielfläche haben, hat eine zentrale Funktion für den Ortsteil. Er dient allen Altersstufen und sollte vielfältige Spielbetätigungen aufweisen. Von den ihm zugeordneten Wohnbereichen sollte dieser Spielplatz nicht weiter als 1.000 m entfernt sein; die Größe sollte eine Nettospielfläche von 1.500 m² umfassen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Spielbereich B, dieser sollte auf den Erlebnis und Betätungsdrang von schulpflichtigen Kindern ausgerichtet sein. Die Spielfläche sollte mindestens 400 m² betragen und von den Wohnbereichen möglichst nicht weiter als 500 m entfernt sein. Der Anteil an der Gesamtspielfläche sollte ca. 20 – 50 % der gesamten Spielfläche betragen. Spielbereich C, dieser sollte sich an Kinder und jüngere Schulkinder richten. Er ist in der Nähe der Wohnbereiche (ca. 200 m) anzusiedeln; als Nettospielfläche ist eine Mindestgröße von 60 m² vorgesehen. Auf die Gesamtstpielfläche sollten ca. 20 % des Spielbereiches C entfallen. Insgesamt ist der Spielflächenbedarf unter Berücksichtung der jeweiligen Struktur und Bebauungsdichte - Wohndichte - zu ermitteln; beispielsweise ist bei einer Bebauungsdichte von 1,0 - dies entspricht der Geschossflächenzahl - und einer Einwohnerdichte von 350 EW/ha eine Bruttospielfläche von 3,3 m²/ EW zu schaffen. Hinsichtlich der Spielplatzkontrollen weist die Verwaltung rein informatorisch darauf hin, dass zur Zeit durch den Bauhof unterschiedliche Begehungen/ Überprüfungen durchgeführt werden. Eine wöchentliche Sicht- und Funktionskontrolle („visuelle RoutineInspektion“) zur Erkennung offensichtlicher Gerfahrenquellen durch Vandalismus oder Überbeanspruchung; eine Überprüfung der Spielgeräte und die Beseitung von regelmäßigen Benutzungsfolgen („operative Inspektion“) wird alle ein bis drei Monate durchgeführt. Darüber hinaus wird eine sog. Hauptinspektion („Jahreskontrolle“) durchgeführt; sie dient der Feststellung des sicherheitstechnisch einwandfreien Zustandes der Gesamtanlage. Als rechtliche Grundlage der Kontrollen dienen europäische DINNormen. Grundsätzlich handelt es sich bei den genannten zeitlichen Intervallen jedoch lediglich um empfohlene Werte, die jedoch im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht einzuhalten sind. Im Jahr 2004 sind von Seiten des Bauhofes für die Kontrollen der Spielplätze inkl. Reinigung und Instandhaltung Kosten in Höhe von rd. 84.000 € entstanden. Je Spielplatz sind damit - abhängig von Größe, Frequentierung und Ausstattung - Kosten in Höhe von ca. 2.100,00 € angefallen. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zeitnah berichten. 50181 Bedburg, den 08.07.2009 ----------------------------------(Gömpel) Sachbearbeiterin ----------------------------------(Kramer) Fachbereichsleiter ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister