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Allgemeine Vorlage (Waldspielgruppe der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Waldspielgruppe der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Waldspielgruppe der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Stolz/Herr Graßmann Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 34/2006 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 23.05.2006 06.06.2006 20.06.2006 TOP: Waldspielgruppe der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: In seiner Sitzung vom 30.09.2002 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau bekanntlich der Einrichtung einer „Spielgruppe auf der Grundlage der Konzeption eines Waldkindergartens“ unter der Voraussetzung zugestimmt, dass alle Kosten, und zwar sowohl im personellen als auch im sächlichen und investiven Bereich, durch den Kreis Düren übernommen werden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die zur Errichtung dieser Spielgruppe erforderlichen Genehmigungen einzuholen und hiernach die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit eine Inbetriebnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach diesem Beschluss möglich war. Am 01.04.2003 wurde mit dem Betrieb der Waldspielgruppe in Kreuzau im Bereich der Gemarkung Stockheim begonnen. Nunmehr tritt der Kreis Düren mit Schreiben vom 08.03.2006 an die Gemeinde Kreuzau mit dem Vorschlag heran, die bereits vom Rat beschlossene Schließung einer Regelgruppe in der gemeindlichen Tageseinrichtung in Kreuzau-Thum nicht durchzuführen und statt dessen eine der beiden Regelgruppen konzeptionell in eine „Waldkindergartengruppe“ umzuwandeln. Sowohl die Kinder als auch das Personal der bisherigen Waldspielgruppe würden organisatorisch in den Kindergarten Thum überwechseln, obwohl die Gruppe nach wie vor ihren Standort mit Bauwagen im Außenbereich hätte. Eine Verlagerung von der Gemarkung Stockheim in die Gemarkung Thum wird allerdings vom Kreisjugendamt für sinnvoll gehalten. Als Veränderung für die Eltern der bisherigen Waldspielgruppenkinder wäre ab diesem Zeitpunkt der normale GTK-Elternbeitrag aufzubringen. Ein positiver Effekt ist nach Darstellung des Kreisjugendamts darin zu sehen, dass die Kinder der Waldspielgruppe dann im Nachmittagsbereich die Betreuungsmöglichkeiten der Regelgruppe in Thum in Anspruch nehmen könnten. Anders als in der bisherigen Planung, bliebe dann für die Gemeinde Kreuzau der Trägeranteil für zwei Gruppen am Kindergarten Thum bestehen. Mit dem vom Kreis Düren vorgeschlagenen Weg soll die Perspektive des Betreuungsangebotes der Gemeinde hinsichtlich der „Waldpädagogik“ letztlich so lange stabilisiert werden, wie ein entsprechender Bedarf vorhanden ist. Weiter wurde mitgeteilt, dass für die „Waldspielgruppe“ als reines Spielgruppenangebot in der alleinigen Finanzierung durch den Kreis Düren auf Grund der finanziellen Entwicklung keine Sicherheit mehr besteht, da Spielgruppen im Gegensatz zum Angebot nach dem GTK eine rein freiwillige Leistung darstellen, die auf Grund des Finanzdrucks, der jetzt auch auf dem Kreis Düren lastet, in Frage gestellt werden könnte. Zu diesem Schreiben hat die Verwaltung unter Datum vom 21.04.2006 im Zusammenhang mit dem Anliegen zur beabsichtigten Gruppenschließung am Kindergarten Thum zum 31.07.2006 Stellung genommen und mitgeteilt, dass man nach Einschätzung der Sachlage allerdings nicht davon ausgehe, dass der Rat in der Sitzung am 20.06.2006 dem Vorschlag entsprechen werde. -2Begründet wurde dies damit, dass die Gründung der Waldspielgruppe und die Übernahme der Trägerschaft durch die Gemeinde Kreuzau seinerzeit nur deshalb zu Stande gekommen sei, weil der Kreis Düren an einer solchen Einrichtung besonders interessiert war und der Gemeinde zugesichert hat, sie nicht mit Betriebskosten der Waldspielgruppe zu belasten. Die damals vom Kreis vorgeschlagene und durch die Gemeinde auch angenommene Regelung werde allerdings dann aufgehoben, wenn diesem Vorschlag entsprochen würde. Weiter wurde dargestellt, dass im Vergleich zu den bisherigen Betriebskosten bei Anbindung der Waldspielgruppe an den Kindergarten Thum tatsächlich keine höheren Betriebskosten als bisher entstehen, allerdings bei entsprechender Beschlussfassung über die Schließung der zweiten Gruppe in diesem Kindergarten der Rat von einer konkreten Einsparung durch wegfallende Sachund Personalkosten in den zukünftigen Haushalten ausgegangen ist. Dies würde dann zwangsläufig nicht mehr der Fall sein. Weiter wurde dargestellt, dass zur Zeit zwar 14 von den in der Waldspielgruppe insgesamt 18 betreuten Kindern aus der Gemeinde Kreuzau stammen, diese Tatsache aber kaum zu einer anderen Sichtweise führen werde, da diese Kinder in Anbetracht der zahlreichen freien Plätze von den vorhandenen Kindertageseinrichtungen aufgefangen werden können. Unter Hinweis sowohl auf die Sachdarstellung als auch die haushaltsmäßigen Auswirkungen gem. Ziffer II bin ich der Auffassung, diesem Antrag nicht zu entsprechen. Es sollte allerdings die Bereitschaft erklärt werden, die Trägerschaft für die Waldspielgruppe bzw. einer Waldkindergartengruppe unter Beibehaltung der bisherigen Konditionen zu übernehmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Schließung einer Kindergartengruppe im Kindergarten Thum führt zu effektiven Haushaltseinsparungen von rd. 15.000 € je Haushaltsjahr. Sofern dem Antrag des Kreises Düren entsprochen würde, muss mit Betriebskosten in bisheriger Höhe gerechnet werden, so dass keine Verbesserung für den Haushalt eintritt. III. Beschlussvorschlag: „1. Die Gemeinde Kreuzau kann dem Antrag des Kreises Düren, die bisherige Waldspielgruppe als zweite Regelgruppe der Kindertageseinrichtung in KreuzauThum anzugliedern, insbesondere aus Kostengründen nicht entsprechen. 2. Die Gemeinde Kreuzau ist allerdings bereit, die Trägerschaft für die Waldspielgruppe bzw. eine Waldkindergartengruppe unter der Voraussetzung zu übernehmen, dass die bisherigen Konditionen beibehalten werden und der Gemeinde Kreuzau keine zusätzlichen Kosten entstehen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________