Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP: 9
Drucksache: WP6-219/2003
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 52
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Bemerkungen:
16.12.2003
Betreff:
Bau von Sportstätten
hier: Antrag des Tennisclubs Rot-Weiss Bedburg vom 17.09.2003
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport lehnt den Antrag des Tennisclubs Rot-Weiss Bedburg
wegen verspäteten Eingangs (Eingangsdatum: 18.09.2003; Ausschlussfrist 01.06.2003) nach
Ziffer 4.5 Buchstabe a der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg ab.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Antrag vom 17.09.2003 beantragt der Tennisclub Rot-Weiss Bedburg einen Zuschuss für
Umbau und Erweiterungsmaßnahmen an der vereinseigenen Sportstätte. Insbesondere ist für das
Jahr 2004 die Erweiterung der vereinseigenen Anlage mit einem Beachvolleyballplatz und der
Umbau des Clubhauses (zusätzliche Fenster und Anpassung der Raumgestaltung) vorgesehen.
Die Kostenkalkulation geht von einem Gesamtvolumen von rund 15.500,00 Euro aus. Der Antrag
nebst Kostenkalkulation ist als Anlage beigefügt.
Aufgrund eines Antrages vom 02.03.2003 bezüglich der finanziellen Unterstützung einer
Ende 2002 durchgeführten Instandsetzung von zwei Tennisplätzen wurde dem Tennisclub in
einem Zwischenbescheid vom 25.03.2003 mitgeteilt, dass eine nachträgliche Förderung der
Baumaßnahme nach den Regelungen der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
ausgeschlossen ist und es wurde dem Antragsteller vorgeschlagen - falls Baumaßnahmen im
Jahre 2004 geplant seien - gemeinsam abzuklären, ob eine Förderung dieser Maßnahmen durch
die Stadt Bedburg möglich sei.
Die Sportförderungsrichtlinien regeln die Förderung für Neubau, Umbau und Erweiterung
vereinseigener Anlagen in Ziffer 4.5; nach Buchstabe a der Vorschrift, sind Anträge auf
Gewährung von Zuschüssen bis zum 01.06. des Vorjahres (Ausschlussfrist) vorzulegen. Ein
Auszug der Sportförderungsrichtlinien ist als Anlage beigefügt.
Der Antrag des Tennisclubs Rot-Weiss Bedburg ist hier zum 18.09.2003 eingegangen. Eine
Zuschussgewährung ist nach den Regelungen der Richtlinien für das Haushaltsjahr 2004 somit
leider ausgeschlossen.
Aufgrund der in dieser Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport zur Beratung und
Entscheidung anstehenden Sitzungsvorlage "Fortschreibung der Sportförderungsrichtlinien der
Stadt Bedburg" kann dem Antragsteller zurzeit keine Auskunft für das Haushaltsjahr 2005
gegeben werden. Selbstverständlich wird der Tennisclub Rot-Weiss Bedburg durch die Verwaltung
- nach Entscheidung über Antrag und Sportförderungsrichtlinien - ausführlich über mögliche
Antragsverfahren und -fristen informiert.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Stolzenberger
----------------------------------Kramer
----------------------------------Harren
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister