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Beschlussvorlage (Bau von Sportstätten hier: Antrag des Tennisclubs Rot-Weiss Bedburg vom 17.09.2003)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bau von Sportstätten
hier: Antrag des Tennisclubs Rot-Weiss Bedburg vom 17.09.2003) Beschlussvorlage (Bau von Sportstätten
hier: Antrag des Tennisclubs Rot-Weiss Bedburg vom 17.09.2003)

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STADT BEDBURG Zu TOP: 9 Drucksache: WP6-219/2003 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 52 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Bemerkungen: 16.12.2003 Betreff: Bau von Sportstätten hier: Antrag des Tennisclubs Rot-Weiss Bedburg vom 17.09.2003 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport lehnt den Antrag des Tennisclubs Rot-Weiss Bedburg wegen verspäteten Eingangs (Eingangsdatum: 18.09.2003; Ausschlussfrist 01.06.2003) nach Ziffer 4.5 Buchstabe a der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg ab. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Antrag vom 17.09.2003 beantragt der Tennisclub Rot-Weiss Bedburg einen Zuschuss für Umbau und Erweiterungsmaßnahmen an der vereinseigenen Sportstätte. Insbesondere ist für das Jahr 2004 die Erweiterung der vereinseigenen Anlage mit einem Beachvolleyballplatz und der Umbau des Clubhauses (zusätzliche Fenster und Anpassung der Raumgestaltung) vorgesehen. Die Kostenkalkulation geht von einem Gesamtvolumen von rund 15.500,00 Euro aus. Der Antrag nebst Kostenkalkulation ist als Anlage beigefügt. Aufgrund eines Antrages vom 02.03.2003 bezüglich der finanziellen Unterstützung einer Ende 2002 durchgeführten Instandsetzung von zwei Tennisplätzen wurde dem Tennisclub in einem Zwischenbescheid vom 25.03.2003 mitgeteilt, dass eine nachträgliche Förderung der Baumaßnahme nach den Regelungen der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg ausgeschlossen ist und es wurde dem Antragsteller vorgeschlagen - falls Baumaßnahmen im Jahre 2004 geplant seien - gemeinsam abzuklären, ob eine Förderung dieser Maßnahmen durch die Stadt Bedburg möglich sei. Die Sportförderungsrichtlinien regeln die Förderung für Neubau, Umbau und Erweiterung vereinseigener Anlagen in Ziffer 4.5; nach Buchstabe a der Vorschrift, sind Anträge auf Gewährung von Zuschüssen bis zum 01.06. des Vorjahres (Ausschlussfrist) vorzulegen. Ein Auszug der Sportförderungsrichtlinien ist als Anlage beigefügt. Der Antrag des Tennisclubs Rot-Weiss Bedburg ist hier zum 18.09.2003 eingegangen. Eine Zuschussgewährung ist nach den Regelungen der Richtlinien für das Haushaltsjahr 2004 somit leider ausgeschlossen. Aufgrund der in dieser Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport zur Beratung und Entscheidung anstehenden Sitzungsvorlage "Fortschreibung der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg" kann dem Antragsteller zurzeit keine Auskunft für das Haushaltsjahr 2005 gegeben werden. Selbstverständlich wird der Tennisclub Rot-Weiss Bedburg durch die Verwaltung - nach Entscheidung über Antrag und Sportförderungsrichtlinien - ausführlich über mögliche Antragsverfahren und -fristen informiert. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Stolzenberger ----------------------------------Kramer ----------------------------------Harren Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister