Daten
Kommune
Bedburg
Größe
6,7 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage WP6-219/2003
Auszug aus den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
4.5
Bau von Sportstätten
a) Anträge auf Gewährung von Zuschüssen für Neubau, Umbau oder Erweiterung
vereinseigener Anlagen sind der Stadt Bedburg bis zum 1.6. für das folgende
Haushaltsjahr
mit
allen
erforderlichen
Unterlagen
Baupläne,
Kostenvoranschläge, Finanzierungsplan, Nachweis über beantragte Fremdmittel
- vorzulegen.
b) Die Zuschüsse werden unter der Voraussetzung bewilligt, dass die Sportstätten
für den vorgesehenen Verwendungszweck mindestens 20 Jahre erhalten
bleiben. Werden Sportstätten ihrem Verwendungszweck entzogen, so kann die
Rückzahlung anteilmäßig verlangt werden.
c) Über die Höhe der Zuschüsse entscheidet der für Sportangelegenheiten
zuständige Ausschuss.