Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-210/2005 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
12.04.2005
Original
Rat der Stadt Bedburg
19.04.2005
Original
Rat der Stadt Bedburg
19.04.2005
1. Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung
- Gebiet Industriepark Mühlenerfta) Aufhebung des Satzungsbeschlusses
b) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
c) Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Satzungsbeschluss vom 26.06.2001 für den
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, gem. § 2 Abs. 1 und 4 des
Baugesetzbuches aufzuheben.
zu b)
Der Rat beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 06.02.2001 für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg aufzuheben und gem. § 2 Abs. 1 und 4 des
Baugesetzbuches (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vor dem 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), bei Änderung der Planinhalte einen neuen
Aufstellungsbeschluss gem. beigefügtem Übersichtsplan zu fassen. Planungsziel ist
• der Wegfall eines Teilstückes der öffentlichen Verkehrsfläche (Planstraße 6) und
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
•
Sitzungsvorlage
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die Verbindung der bedingt durch den Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche
überbaubaren Grundstücksflächen und damit eine entsprechende Erweiterung
zu c)
Ferner beschließt Rat der Stadt Bedburg, den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1.
Änderung, einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I. 2141,
ber. 1998 I S. 137) (BGBL III 213-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.1997
(BGBL. I. 2502/2503), erneut auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Dabei wird bestimmt, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgebracht
werden können.
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.02.2001 einstimmig beschlossen,
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung
aufzuheben und bei Erweiterung des Plangebietes einen neuen Aufstellungsbeschluss zu
fassen (siehe Übersichtsplan 1).
Die Offenlage gem. § 3 Abs. 3 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
39a/Bedburg wurde durchgeführt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ist in der Sitzung
des Rates der Stadt Bedburg am 26.06.2001 erfolgt.
Aufgrund einer erneuten Anfrage hat sich nunmehr gezeigt, dass ein Wegfall einer
öffentlichen Verkehrsfläche erforderlich wird, um kurzfristig bedarfsorientiert gewerbliche
Bauflächen anbieten zu können und damit für den Grundstücksbewerber den
erforderlichen Flächenbedarf sicherzustellen. Insbesondere handelt es sich hierbei um den
Wegfall der Planstraße 6 gem. Planübersicht. Hierdurch kann innerhalb des bislang
erschlossenen Plangeltungsbereiches zunächst die Bebauung ermöglicht und dem
Grundstücksbewerber gleichzeitig bereits zum jetzigen Zeitpunkt optionell die darüber
hinaus gehende, nördlich gelegene Fläche im Rahmen der weiteren Entwicklung
angeboten werden.
Daher wird die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 26.06.2001 für den
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung erforderlich.
Zur rechtssicheren Weiterführung des Verfahrens muss ferner der Aufstellungsbeschluss
vom 06.02.2001 aufgehoben und unter Neuordnung der Planinhalte neu gefasst werden.
Die Änderung umfasst:
• Wegfall eines Teilstückes der öffentlichen Verkehrsfläche (Planstraße 6)
• Verbindung der bedingt durch den Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche
überbaubaren Grundstücksflächen und damit eine entsprechende Erweiterung
Die Änderungen sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die übrigen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan 39a/Bedburg, 1. Änderung sollen
unverändert übernommen werden.
Aufgrund dieser Änderungen wird eine erneute Offenlage des Planes gem. § 3 Abs. 3 des
Baugesetzbuches erforderlich. Um nunmehr zu vermeiden, dass die gesamte Planung
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Sitzungsvorlage
inhaltlich nochmals der Offenlage unterzogen wird, soll ferner bestimmt werden, dass
Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgebracht werden können.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner
Sitzung am 12.04.2005 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu
entscheiden.
Anlage:
• Übersichtsplan in der Fassung vom 26.06.2001 (Anlage 1/alt)
• Übersichtsplan in der Neufassung (Anlage 2)
50181 Bedburg, den 13.04.2005
-----------------------------------
----------------------------------(Ackermann)
----------------------------------Koerdt
Bearbeiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand
Bürgermeister