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Beschlussvorlage (Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg hier: Antrag des Jägerzuges Schloßstadt-Jonge, Gerhard-vom-Brugh-Str. 21c, 50181 Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg
hier: Antrag des Jägerzuges Schloßstadt-Jonge, Gerhard-vom-Brugh-Str. 21c, 50181 Bedburg) Beschlussvorlage (Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg
hier: Antrag des Jägerzuges Schloßstadt-Jonge, Gerhard-vom-Brugh-Str. 21c, 50181 Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-375/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: 10 22 02 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 06.07.2004 Betreff: Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg hier: Antrag des Jägerzuges „Schloßstadt-Jonge“, Gerhard-vom-Brugh-Str. 21c, 50181 Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, dem Jägerzug „Schloßstadt-Jonge“ die Genehmigung zu erteilen, das Wappen der Stadt Bedburg auf den vereinseigenen Shirts originalgetreu aufzubringen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss T- STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 26.05.2004 beantragt der neu gegründete Jägerzug „SchloßstadtJonge“ aufgrund des Schützenfestes in Bedburg die Aufbringung des Wappens der Stadt Bedburg auf T-Shirts. Das Antragsschreiben ist in Kopie als Anlage beigefügt. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.01.1978 beschlossen, dass jegliche Verwendung des Stadtwappens im Einzelfall der Genehmigung durch den Rat der Stadt Bedburg bedarf. In der Vergangenheit hat der Rat der Stadt Bedburg für ähnliche Zwecke die Verwendung des Wappens genehmigt. In Anbetracht des kurzfristig vor dem Pfingstschützenfest gestellten Antrages sowie unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes wurde dem Jägerzug „SchlossstadtJonge“ mit Schreiben vom 26.05.2004 vorab vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Stadt Bedburg eine Einzelfallgenehmigung für den dargelegten Zweck erteilt. Hinsichtlich einer zukünftigen, dauerhaften Nutzung des Wappens wird der o.g. Antrag nunmehr dem Rat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. 50181 Bedburg, den 23.06.2004 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin des Ratsbüros Erster Beigeordneter und Allg. Vertreter des Bürgermeisters