Daten
Kommune
Bedburg
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15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-230/2005
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
19.04.2005
Betreff:
Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der
Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen die Erste Änderungssatzung zur
Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In seiner Sitzung vom 18.05.2004 hat der Rat der Stadt Bedburg eine neue
Gebührensatzung für die Bäder der Stadt Bedburg beschlossen.
Hierbei wurde u.a. der Tarif „Schwerbeschädigte ab 60 % mit Ausweis“
ausgewiesen.
Mit Schreiben vom 17.09.2004 (Anlage 1) bittet nunmehr die Vertrauensfrau der
Schwerbehinderten, von der Formulierung „Schwerbeschädigte“ Abstand zu nehmen. Als
Begründung führt sie an, dass unter Schwerbeschädigte nicht die Schwerbehinderten zu
verstehen sind, sondern die Personen, die entsprechende Kriegsverletzungen haben. Da
nicht ausschließlich dieser Personenkreis angesprochen werden soll, müsste die
Formulierung „Schwerbehinderte ab 60 % mit Ausweis“ angewandt werden.
Darüber hinaus wurde zur Freibadsaison 2004 ein neuer Tarif,
„Familientageskarte (mindestens ein Elternteil mit mindestens einem eigenen
Kind)“ eingeführt.
Diese Formulierung hat in der letzten Freibadsaison zu Irritationen geführt, da auch
Erwachsene hiernach den günstigen Tarif der Familientageskarte für sich in Anspruch
nehmen konnten.(Großeltern, Kinder und Enkelkinder). Das Alter des Kindes ist hierbei
unerheblich.
Nach Meinung der Stadtvertretung sollten mit der Einführung der Familientageskarte
Familien mit Kindern,, und nicht, wie in der letzten Freibadsaison geschehen, Erwachsene
bevorteilt werden.
Aus diesem Grunde sollte die zur Zeit gültige Formulierung der Familientageskarte
(mindestens ein Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind) durch folgende
Formulierung zu ersetzen :
„Familientageskarte (mindestens ein Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind,
das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder noch eine Sekundarschule
besucht)“.
Die Verwaltung schlägt daher vor, im § 2 der Gebührensatzung für die Benutzung der
Bäder der Stadt Bedburg folgende Änderungen vorzunehmen:
1. Das Wort „Schwerbeschädigte“ wird durch das Wort „Schwerbehinderte“ ersetzt.
2. Der Text „Familientageskarte (mindestens ein Elternteil mit mindestens einem
eigenen Kind)“ wird durch den Text „Familientageskarte (mindestens ein
Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind, das das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat, oder noch eine Sekundarschule besucht)“ ersetzt.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Der Entwurf der Ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der
Bäder der Stadt Bedburg ist als Anlage 2 beigefügt.
Die Gebührenstruktur bleibt unverändert.
50181 Bedburg, den 08.04.2005
----------------------------------Franken
----------------------------------Tressel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister