Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-228/2005
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
19.04.2005
Betreff:
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan
und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2005
Beschlussvorschlag:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der vom Kämmerer am 11.04.2005 aufgestellte und vom Bürgermeister am 12.04.2005 bestätigte
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und
Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2005 wird dem Rat der Stadt Bedburg gemäß § 80 Abs. 2 GO
NRW zur Sitzung zugeleitet.
Der vom Rat zu beratende Haushaltsplan wird auf der Grundlage der Produktgruppen erstellt und
vorgelegt.
Nachstehend ist das weitere Verfahren zum Erlass einer Haushaltssatzung gemäß § 80 GO NRW
dargestellt:
Zeitliche Planung:
Bekanntmachung des Entwurfs im Amtsblatt des Erftkreises
26.04.2005
Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen gegen den Entwurf
(14 Tage nach Beginn der Auslegung)
Öffentliche Beratung der Haushaltssatzung im Hauptausschuss
27.04.2005 – 11.05.2005
10.05.2005
Öffentliche Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung
durch den Rat (einschließlich der Beschlussfassung über die ggf.
vorliegenden Einwendungen gegen den Entwurf)
Muss noch terminiert
werden.
Der Entwurf der Haushaltssatzung ist für die Dauer des Beratungsverfahrens für jedermann zur
Einsicht verfügbar zu halten.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der
Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Haushaltssatzung darf frühestens einen Monat nach der
Anzeige öffentlich bekannt gemacht werden.
Die Haushaltssatzung ist im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung bis zum Ende der
Auslegung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
50181 Bedburg, den 06.04.2005
----------------------------------Eßer
----------------------------------Koerdt
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister