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Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2005)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-228/2005 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 19.04.2005 Betreff: Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2005 Beschlussvorschlag: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der vom Kämmerer am 11.04.2005 aufgestellte und vom Bürgermeister am 12.04.2005 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2005 wird dem Rat der Stadt Bedburg gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW zur Sitzung zugeleitet. Der vom Rat zu beratende Haushaltsplan wird auf der Grundlage der Produktgruppen erstellt und vorgelegt. Nachstehend ist das weitere Verfahren zum Erlass einer Haushaltssatzung gemäß § 80 GO NRW dargestellt: Zeitliche Planung: Bekanntmachung des Entwurfs im Amtsblatt des Erftkreises 26.04.2005 Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen gegen den Entwurf (14 Tage nach Beginn der Auslegung) Öffentliche Beratung der Haushaltssatzung im Hauptausschuss 27.04.2005 – 11.05.2005 10.05.2005 Öffentliche Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung durch den Rat (einschließlich der Beschlussfassung über die ggf. vorliegenden Einwendungen gegen den Entwurf) Muss noch terminiert werden. Der Entwurf der Haushaltssatzung ist für die Dauer des Beratungsverfahrens für jedermann zur Einsicht verfügbar zu halten. Nach der Beschlussfassung durch den Rat ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Haushaltssatzung darf frühestens einen Monat nach der Anzeige öffentlich bekannt gemacht werden. Die Haushaltssatzung ist im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. 50181 Bedburg, den 06.04.2005 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Koerdt Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister