Daten
Kommune
Bedburg
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19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP: 10
Drucksache: WP6-216/2003
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 52
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Bemerkungen:
16.12.2003
Betreff:
Fortentwicklung der Sportförderungsrichtlinien
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport beschließt die
Sportförderungsrichtlinien in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Fortentwicklung
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
der
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Aufgrund der Beratung - insbesondere zu Zuschüssen für Übungsleiter - der Sportförderung in
seiner Sitzung vom 29. April dieses Jahres hat der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport den
Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass nach Ziffer 6 Buchstabe a der Sportförderungsrichtlinien
eine Fortentwicklung und Anpassung derselben erfolgen möge.
Mit dieser Beratungsvorlage legt die Verwaltung - neben der in gleicher Sitzung zu beratenden
Fortentwicklung der Kulturförderungsrichtlinien - auch eine neue Fassung der
Sportförderungsrichtlinien vor.
Die bestimmenden
Transparenz.
Faktoren
bei
der
Neufassung
sind
Verwaltungsvereinfachung
und
Verwaltungsvereinfachung
Die im Stadtgebiet ansässigen Sportvereine und -vereinigungen sollen in einem möglichst
einfachen und übersichtlichen Verfahren finanzielle Förderung erhalten. Es sollen nur
Förderinstrumente eingesetzt werden, die eine zeitnahe und berechenbare Entscheidung über die
Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel der Sportförderung ermöglichen.
Die Entscheidungen werden in Gänze dem zuständigen Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
übertragen und somit auf klaren Grundlagen erfolgen.
Transparenz
Vereine und Vereinigungen, Politik und Verwaltung besitzen durch die neugefassten Richtlinien
transparente Regeln, die allen Zuschussempfängern so frühzeitig wie möglich Auskunft über die
Höhe der finanziellen Gesamtförderung eines Jahres gibt.
Zu den einzelnen Änderungsvorschlägen wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung
Die Verwaltungsvorschläge zu den Kulturförderungsrichtlinien und den hier vorliegenden
Sportförderungsrichtlinien sind miteinander abgestimmt, um eine Vergleichbarkeit der
Vereinsförderung bei Sport- bzw. kulturellen Vereinigungen zu erreichen.
Ziffer 1
Redaktionelle Überarbeitungen, Klarstellungen und Sortierung der Grundsätze der Sportförderung
der Stadt Bedburg prägen die Veränderungen in Ziffer 1. So wurden Teile der alten Ziffer 2.1 und
2.2 der Ziffer 1 (neue Fassung) zugeordnet.
Ziffer 2
Hier wurden die meisten Regelungen dem spezifischen Förderinstrument - insbesondere der
Investitionsförderung (alte Fassung: Ziffer 4.5; neue Fassung: Ziffer 7) - zugeordnet, um die
Klarheit zu verbessern.
Ziffer 3
Die Regelungen der Ziffer 3 wurden in die neugefasste Ziffer 2 integriert bzw. dem speziellen
Förderinstrument zugeordnet. Auch hier soll die Veränderung eine klarere Darstellung garantieren.
Ziffer 4
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Die Ziffer 4.1 wurde nur in geringem Maße redaktionell überarbeitet und zur neuen Ziffer 3.
Die zehn Förderinstrumente der Ziffern 4.2 - 5.2 wurden auf drei verringert. Die neue Ziffer 4
benennt diese; die einzelnen Regelungen sind in den neuen Ziffern 5, 6 und 7 enthalten.
Alle enthaltenden Pauschalsummen (wie in Ziffer 4.2 und 4.7) sind aufgegeben und durch
allgemeine Verteilschlüssel ersetzt worden. Eine Entscheidung des zuständigen Fachausschusses
nach allgemeinen Verteilschlüsseln unter Berücksichtigung der vom Rat im Rahmen der
Verabschiedung des Haushaltes zur Verfügung gestellten Sportfördermittel stellt aus Sicht der
Verwaltung sicher, dass die Sportförderung allen gewünschten Empfängern zeitnah gewährt und
jeweils der institutionellen Förderung und der Betriebskostenzuschüsse zugeordnet werden kann.
Beim Verbleib des Pauschalsummen-Systems wäre zukünftig zu befürchten, dass bei konstant
bleibenden oder geringer werdenden Mitteln der Sportförderung durch die vorhandenen
Pauschalsummen andere Förderinstrumente nicht oder nur unzureichend angewendet werden
könnten. Ggf. bestünde überdies sogar ein rechtliches Problem, da die bisherigen
Sportförderungsrichtlinien nicht bei allen zehn Förderinstrumenten eine eindeutige Regelung zur
Nachrangigkeit getroffen hatte.
Neue Förderinstrumente sind:
Institutionelle Förderung (neu: Ziffer 5)
Die bisherige Ziffer 4.2 stellt den Kern der neuen institutionellen Förderung dar. Bisherige
Förderinstrumente nach Ziffer 4.3, 4.4, 4.8 und 4.9 sollen in dem neuen Förderinstrument
aufgehen.
Die Förderung soll nach den aktiven Jugendlichen und den Übungsleitern gewährt werden.
Aufgrund der Regelung, dass die jeweilige Anzahl des Vorjahres zugrunde gelegt wird, ist
gewährleistet, dass über die Fördermittel in Sitzung des zuständigen Fachausschusses
entschieden werden kann und die Vereine einer und Vereinigungen so früh als möglich die
(Jahres-)Förderung erhalten.
Betriebskostenzuschuss (neu: Ziffer 6)
Die bisherige Ziffer 4.7 und 5.1 stellen den Kern des neuen Betriebskostenzuschusses dar. In den
vergangenen Jahren waren hier Antragsteller die Tennisvereine in Bedburg und Kaster.
Die Zusammenfassung der Betriebskostenzuschüsse (bisher Pauschalsumme unabhängig von
den für alle Antragsteller zur Verfügung stehenden Mitteln) mit den Zuschüssen bei Nutzung
privater Dusch- und Umkleideräume (Zuschuss orientiert an den tatsächlichen Ausgaben mit
Höchstsumme je Mitglied) bei Verzicht einer Pauschalsummenzahlung - hierzu siehe auch die
oben gemachten Aussagen - erscheint der Verwaltung unter Berücksichtigung der mittelfristig zu
erwartenden Höhe der gesamten Sportförderung als gerechte Abwägung der unterschiedlichen
Interessen.
Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die Tennisvereine natürlich auch - bei
entsprechender Antragstellung - eine institutionelle Förderung erhalten könne.
Investitionsförderung (neu: Ziffer 7)
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Die bisherige Ziffer 4.5 wird unter Einbindung der bisher unter den Ziffern 1 und 2 enthaltenen
Regelungen zum Bau von Sportstätten neugefasst.
Das neue Förderinstrument folgt der bisherigen Ausschlussfrist für Anträge nach Ziffer 4.5, so
dass gewährleistet ist, dass der Rat im Rahmen der Haushaltsberatung und -verabschiedung über
entsprechende Mittelanforderungen entscheidet. Der zuständige Fachausschuss ist bei
entsprechend vorhandenen Mitteln für die Entscheidung über den spezifizierten Antrag zuständig.
Die Pflicht zur Erstellung und Vorlage eines Verwendungsnachweises wird für jede geförderte
Maßnahme eingeführt.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Stolzenberger
----------------------------------Kramer
----------------------------------Harren
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister