Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Fortentwicklung der Sportförderungsrichtlinien)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Fortentwicklung der Sportförderungsrichtlinien) Beschlussvorlage (Fortentwicklung der Sportförderungsrichtlinien) Beschlussvorlage (Fortentwicklung der Sportförderungsrichtlinien) Beschlussvorlage (Fortentwicklung der Sportförderungsrichtlinien)

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: 10 Drucksache: WP6-216/2003 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 52 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Bemerkungen: 16.12.2003 Betreff: Fortentwicklung der Sportförderungsrichtlinien Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport beschließt die Sportförderungsrichtlinien in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Fortentwicklung Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss der STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Aufgrund der Beratung - insbesondere zu Zuschüssen für Übungsleiter - der Sportförderung in seiner Sitzung vom 29. April dieses Jahres hat der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport den Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass nach Ziffer 6 Buchstabe a der Sportförderungsrichtlinien eine Fortentwicklung und Anpassung derselben erfolgen möge. Mit dieser Beratungsvorlage legt die Verwaltung - neben der in gleicher Sitzung zu beratenden Fortentwicklung der Kulturförderungsrichtlinien - auch eine neue Fassung der Sportförderungsrichtlinien vor. Die bestimmenden Transparenz. Faktoren bei der Neufassung sind Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungsvereinfachung Die im Stadtgebiet ansässigen Sportvereine und -vereinigungen sollen in einem möglichst einfachen und übersichtlichen Verfahren finanzielle Förderung erhalten. Es sollen nur Förderinstrumente eingesetzt werden, die eine zeitnahe und berechenbare Entscheidung über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel der Sportförderung ermöglichen. Die Entscheidungen werden in Gänze dem zuständigen Ausschuss für Schule, Kultur und Sport übertragen und somit auf klaren Grundlagen erfolgen. Transparenz Vereine und Vereinigungen, Politik und Verwaltung besitzen durch die neugefassten Richtlinien transparente Regeln, die allen Zuschussempfängern so frühzeitig wie möglich Auskunft über die Höhe der finanziellen Gesamtförderung eines Jahres gibt. Zu den einzelnen Änderungsvorschlägen wird wie folgt Stellung genommen: Vorbemerkung Die Verwaltungsvorschläge zu den Kulturförderungsrichtlinien und den hier vorliegenden Sportförderungsrichtlinien sind miteinander abgestimmt, um eine Vergleichbarkeit der Vereinsförderung bei Sport- bzw. kulturellen Vereinigungen zu erreichen. Ziffer 1 Redaktionelle Überarbeitungen, Klarstellungen und Sortierung der Grundsätze der Sportförderung der Stadt Bedburg prägen die Veränderungen in Ziffer 1. So wurden Teile der alten Ziffer 2.1 und 2.2 der Ziffer 1 (neue Fassung) zugeordnet. Ziffer 2 Hier wurden die meisten Regelungen dem spezifischen Förderinstrument - insbesondere der Investitionsförderung (alte Fassung: Ziffer 4.5; neue Fassung: Ziffer 7) - zugeordnet, um die Klarheit zu verbessern. Ziffer 3 Die Regelungen der Ziffer 3 wurden in die neugefasste Ziffer 2 integriert bzw. dem speziellen Förderinstrument zugeordnet. Auch hier soll die Veränderung eine klarere Darstellung garantieren. Ziffer 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die Ziffer 4.1 wurde nur in geringem Maße redaktionell überarbeitet und zur neuen Ziffer 3. Die zehn Förderinstrumente der Ziffern 4.2 - 5.2 wurden auf drei verringert. Die neue Ziffer 4 benennt diese; die einzelnen Regelungen sind in den neuen Ziffern 5, 6 und 7 enthalten. Alle enthaltenden Pauschalsummen (wie in Ziffer 4.2 und 4.7) sind aufgegeben und durch allgemeine Verteilschlüssel ersetzt worden. Eine Entscheidung des zuständigen Fachausschusses nach allgemeinen Verteilschlüsseln unter Berücksichtigung der vom Rat im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes zur Verfügung gestellten Sportfördermittel stellt aus Sicht der Verwaltung sicher, dass die Sportförderung allen gewünschten Empfängern zeitnah gewährt und jeweils der institutionellen Förderung und der Betriebskostenzuschüsse zugeordnet werden kann. Beim Verbleib des Pauschalsummen-Systems wäre zukünftig zu befürchten, dass bei konstant bleibenden oder geringer werdenden Mitteln der Sportförderung durch die vorhandenen Pauschalsummen andere Förderinstrumente nicht oder nur unzureichend angewendet werden könnten. Ggf. bestünde überdies sogar ein rechtliches Problem, da die bisherigen Sportförderungsrichtlinien nicht bei allen zehn Förderinstrumenten eine eindeutige Regelung zur Nachrangigkeit getroffen hatte. Neue Förderinstrumente sind: Institutionelle Förderung (neu: Ziffer 5) Die bisherige Ziffer 4.2 stellt den Kern der neuen institutionellen Förderung dar. Bisherige Förderinstrumente nach Ziffer 4.3, 4.4, 4.8 und 4.9 sollen in dem neuen Förderinstrument aufgehen. Die Förderung soll nach den aktiven Jugendlichen und den Übungsleitern gewährt werden. Aufgrund der Regelung, dass die jeweilige Anzahl des Vorjahres zugrunde gelegt wird, ist gewährleistet, dass über die Fördermittel in Sitzung des zuständigen Fachausschusses entschieden werden kann und die Vereine einer und Vereinigungen so früh als möglich die (Jahres-)Förderung erhalten. Betriebskostenzuschuss (neu: Ziffer 6) Die bisherige Ziffer 4.7 und 5.1 stellen den Kern des neuen Betriebskostenzuschusses dar. In den vergangenen Jahren waren hier Antragsteller die Tennisvereine in Bedburg und Kaster. Die Zusammenfassung der Betriebskostenzuschüsse (bisher Pauschalsumme unabhängig von den für alle Antragsteller zur Verfügung stehenden Mitteln) mit den Zuschüssen bei Nutzung privater Dusch- und Umkleideräume (Zuschuss orientiert an den tatsächlichen Ausgaben mit Höchstsumme je Mitglied) bei Verzicht einer Pauschalsummenzahlung - hierzu siehe auch die oben gemachten Aussagen - erscheint der Verwaltung unter Berücksichtigung der mittelfristig zu erwartenden Höhe der gesamten Sportförderung als gerechte Abwägung der unterschiedlichen Interessen. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die Tennisvereine natürlich auch - bei entsprechender Antragstellung - eine institutionelle Förderung erhalten könne. Investitionsförderung (neu: Ziffer 7) STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Die bisherige Ziffer 4.5 wird unter Einbindung der bisher unter den Ziffern 1 und 2 enthaltenen Regelungen zum Bau von Sportstätten neugefasst. Das neue Förderinstrument folgt der bisherigen Ausschlussfrist für Anträge nach Ziffer 4.5, so dass gewährleistet ist, dass der Rat im Rahmen der Haushaltsberatung und -verabschiedung über entsprechende Mittelanforderungen entscheidet. Der zuständige Fachausschuss ist bei entsprechend vorhandenen Mitteln für die Entscheidung über den spezifizierten Antrag zuständig. Die Pflicht zur Erstellung und Vorlage eines Verwendungsnachweises wird für jede geförderte Maßnahme eingeführt. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Stolzenberger ----------------------------------Kramer ----------------------------------Harren Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister