Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Nachträgliche Genehmigung von zwei Wohncontainern zur Unterbringung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft im Außenbereich von Kirchherten, Gottesacker hier: Grundstück: Gemarkung Pütz, Flur 34, Flurstück 334)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Nachträgliche Genehmigung von zwei Wohncontainern zur Unterbringung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft im Außenbereich von Kirchherten, Gottesacker 

hier: Grundstück: Gemarkung Pütz, Flur 34, Flurstück 334) Beschlussvorlage (Nachträgliche Genehmigung von zwei Wohncontainern zur Unterbringung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft im Außenbereich von Kirchherten, Gottesacker 

hier: Grundstück: Gemarkung Pütz, Flur 34, Flurstück 334)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-225/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 12.04.2005 Betreff: Nachträgliche Genehmigung von zwei Wohncontainern zur Unterbringung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft im Außenbereich von Kirchherten, Gottesacker hier: Grundstück: Gemarkung Pütz, Flur 34, Flurstück 334 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch zum vorliegenden Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung von zwei Wohncontainern zur Unterbringung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft im Außenbereich von Kirchherten in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Betrieb zu erteilen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 01.03.2005 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauaufsichtsamt, ein Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung von zwei Wohncontainern für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft gestellt. Mit Verfügung vom 09.03.2005 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungnahme zum Bauantrag. Gemäß § 35 Baugesetzbuch liegt das o.g. Grundstück im Außenbereich. § 35 Abs. 1, Satz 1 besagt, dass „im Aussenbereich ein Vorhaben nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder fortswirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt“. Das Grundstück liegt im Gebiet des Landschaftsplanes Nr. 2 des Erftkreises. Dieser belegt die betreffende Fläche mit dem Entwicklungsziel 2 (Anreicherung eine Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen). Weitere Festsetzungen sind im Landschaftplan nicht getroffen. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Daher wird eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht angenommen. Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch ist über die Straße „Am Jackerather Weg“ gesichert. Ferner dienen die Wohncontainer einem landwirtschaftlichen Betrieb und nehmen nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Seitens der Verwaltung bestehen aus städtbaulicher Sicht keine Bedenken zur nachträglichen Genehmigung der Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 04.04.2005 ----------------------------------Jung ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Sachbearbeiterin Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand