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Beschlussvorlage (Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg hier: Anerkennung der Förderungswürdigkeit)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
hier: Anerkennung der Förderungswürdigkeit) Beschlussvorlage (Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
hier: Anerkennung der Förderungswürdigkeit)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-227/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 50 15 50 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 26.04.2005 Betreff: Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg hier: Anerkennung der Förderungswürdigkeit Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales erkennt den Verein Diabetiker Selbsthilfegruppe Bergheim-Bedburg-Elsorf e.V. als grundsätzlich förderungswürdig im Sinne der aktuellen Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien an und nimmt den Verein in die Liste der vom seinerzeitigen Ausschuss für Jugend und Soziales als förderungswürdig anerkannten Vereine / Organisationen der Stadt Bedburg mit auf. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 25.01.2005 beantragte der Verein Diabetiker Selbsthilfegruppe Bergheim-Bedburg-Elsdorf e. V. eine Förderung nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg (korrekt nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg; irrtümlich wurde seitens der Selbsthilfegruppe der `falsche´ Vordruck benutzt). Eine nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg grundsätzlich mögliche Förderung wird seitens der Verwaltung positiv bewertet. Formal ist eine Aufnahme in die Liste der vom seinerzeitigen Ausschuss für Jugend und Soziales als förderungswürdigen anerkannten Vereinen erforderlich (Ziffer 1.1 der Förderungsrichtlinien). Zwecks Konkretisierung des o. a. Antrages informierte die Diabetiker Selbsthilfegruppe auf Anfrage der Verwaltung mit Schreiben vom 02.04.2005 über die Vereinsstruktur und über ihre Aufgabenstellung. Das Schreiben - auf das die Verwaltung vollinhaltlich verweist - ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass durch die Entscheidung noch kein Beschluss über eine Förderung gefasst wird; beabsichtigt ist vielmehr, die Gewährung von Zuschüssen - nach Verabschiedung des Haushaltes 2005 - auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Sitzung des Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 21.06.2005 zu nehmen. 50181 Bedburg, den 13.04.2005 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister