Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung (vorhabenbezogen) -Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße- Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung (vorhabenbezogen)
-Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße-
Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung (vorhabenbezogen)
-Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße-
Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Auslegungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-371/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 15.06.2004 Rat der Stadt Bedburg 06.07.2004 Bemerkungen: Betreff: Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung (vorhabenbezogen) -Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straßea) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan (vorhabenbezogen) Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung wie in der beigefügten Anlage aufgeführt eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Ferner beschließt Rat der Stadt Bedburg unter Berücksichtigung der Ergänzungen bzw. Änderungen gem. a) den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung nebst Begründung zu fassen und den Plan auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.10.2003 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung gefasst. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 43/Bedburg 3. Änderung betrifft das Gebiet des Speditionsunternehmens an der Adolf-Silverberg-Straße nebst Umgebungsflächen. Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf sowie den Übersichtsplan verwiesen. Planungsziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aufgrund der Aufgabe des Speditionsbetriebes die Änderung des im Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg festgesetzten Gewerbegebietes (GE 13) in Mischgebiet (MI) unter Berücksichtigung einer städtebaulich geordneten Entwicklung. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange wurde zwischenzeitlich eingeleitet und ist abgeschlossen. Während des Verfahrens sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden. Diese wurden dem Vorhabenträger übersandt, um aus dortiger Sicht eine Stellungnahme zu den Anregungen abzugeben. Insbesondere die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln bedurfte einer intensiveren Betrachtung im Hinblick auf die möglichen Nutzungen im Gewerbegebiet (GE) und der Schutzansprüche des neu entstehenden Mischgebietes (MI). Seitens der Verwaltung wurden hier insbesondere die Forderungen des Fachausschusses nach Lärmschutzmaßnahmen weiterverfolgt. Der durch das Planungsbüro des Vorhabenträgers erarbeitete Abwägungsvorschlag wurde zunächst nahezu vollständig übernommen; es besteht hier jedoch noch erheblicher Abstimmungsbedarf, der weitere Überarbeitungen – insbesondere im Hinblick auf die Stellungnahmen des Staatlichen Umweltamtes – erforderlich werden lässt. Die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln ist zwischenzeitlich (21.06.2004) eingegangen. Die Abwägung wurde entsprechend ergänzt. 50181 Bedburg, den 29.06.2004 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Verwaltungsvorstand