Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-371/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
15.06.2004
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2004
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung (vorhabenbezogen)
-Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straßea) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der
Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über die während des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan (vorhabenbezogen) Nr. 43/Bedburg, 3.
Änderung wie in der beigefügten Anlage aufgeführt eine Abwägung durchzuführen und
über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b)
Ferner beschließt Rat der Stadt Bedburg unter Berücksichtigung der Ergänzungen bzw.
Änderungen gem. a) den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches für
den Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung nebst Begründung zu fassen und den
Plan auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.10.2003 gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch den Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
43/Bedburg, 3. Änderung gefasst.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 43/Bedburg 3. Änderung betrifft das
Gebiet
des
Speditionsunternehmens
an
der
Adolf-Silverberg-Straße
nebst
Umgebungsflächen.
Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf sowie den
Übersichtsplan verwiesen.
Planungsziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aufgrund der Aufgabe des
Speditionsbetriebes die Änderung des im Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg festgesetzten
Gewerbegebietes (GE 13) in Mischgebiet (MI) unter Berücksichtigung einer städtebaulich
geordneten Entwicklung.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange wurde
zwischenzeitlich eingeleitet und ist abgeschlossen.
Während des Verfahrens sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum
Verfahren vorgetragen worden.
Diese wurden dem Vorhabenträger übersandt, um aus dortiger Sicht eine Stellungnahme
zu den Anregungen abzugeben.
Insbesondere die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln bedurfte einer
intensiveren Betrachtung im Hinblick auf die möglichen Nutzungen im Gewerbegebiet (GE)
und der Schutzansprüche des neu entstehenden Mischgebietes (MI). Seitens der
Verwaltung wurden hier insbesondere die Forderungen des Fachausschusses nach
Lärmschutzmaßnahmen weiterverfolgt. Der durch das Planungsbüro des Vorhabenträgers
erarbeitete Abwägungsvorschlag wurde zunächst nahezu vollständig übernommen; es
besteht hier jedoch noch erheblicher Abstimmungsbedarf, der weitere Überarbeitungen –
insbesondere im Hinblick auf die Stellungnahmen des Staatlichen Umweltamtes –
erforderlich werden lässt.
Die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln ist zwischenzeitlich (21.06.2004)
eingegangen.
Die Abwägung wurde entsprechend ergänzt.
50181 Bedburg, den 29.06.2004
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Ackermann
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Verwaltungsvorstand