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Beschlusstext (Einführung und Verpflichtung der Stadtverordneten und Auschussmitglieder)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
56 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
09.10.14, 13:23
Aktualisiert
09.10.14, 13:23
Beschlusstext (Einführung und Verpflichtung der Stadtverordneten und Auschussmitglieder)

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 09.10.2014 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 23.09.2014 Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 8-X Einführung und Verpflichtung der Stadtverordneten und Auschussmitglieder Beschluss Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Da das Ratsmitglied Helmut Ruß bei den bisherigen Ratssitzungen nicht anwesend war, holt der Bürgermeister in der heutigen Ratssitzung die Verpflichtung nach. Hierzu erheben sich alle von den Plätzen und Herr Ruß spricht folgende Verpflichtungsformel: „Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Gewissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.“ Der Stadtverordnete Helmut Ruß gibt seine Verpflichtung gegenüber dem Bürgermeister zu Protokoll.