Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
31.08.2016
Erstellt
12.05.16, 07:42
Aktualisiert
21.06.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 228/2016
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 082 Datum: 26.04.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Bemerkungen
12.05.2016
beschließend
31.08.2016
beschließend
Antrag bzgl. Sachstandsbericht zum ÖPNV-Bedarfsplan auf regionaler Ebene mit
möglichen Auswirkungen / Verbesserungen des SPNV auf der "Eifelstrecke"
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In meiner Stellungnahme zur V 581/2015 habe ich bereits mitgeteilt, dass eine Verbesserung der
Situation auf der Eifelstrecke eine hohe Bedeutung für die Verwaltung darstellt. Dies wird in allen
Kontakten mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) sowie der Deutschen Bahn
(DB) kommuniziert.
Gemäß § 9 Landesplanungsgesetz NRW obliegt es dem Regionalrat Vorschläge für Förderprogramme sowie Fördermaßnahmen von regionaler Bedeutung dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) des Landes NRW zu unterbreiten
In der im Antrag erwähnten Vorlage RR 138/2015 des Regionalrates „Aufstellung des ÖPNVBedarfsplanes“ geht hervor, dass eine gemeinsame Liste mit konkreten Maßnahmenvorschlägen
von ZV NVR und Bezirksregierung an das MBWSV eingereicht wird. In diesem Maßnahmenkatalog wurde u.a. auch sie Einrichtung einer S-Bahn Linie auf der Eifelstrecke aufgenommen.
Der ZV NVR hat bereits im letzten Jahr aufgrund der Problematik „Bahnknoten Köln“ ein Gutachterbüro beauftragt hat, welches die Bedingungen zur Einführung eines S-Bahn-Betriebes auf
der Eifelstrecke untersucht.
Um die Problematik des Bahnknotens Köln zu minimieren, benötigt es erheblicher Investitionen in
der vorhandenen Infrastruktur. Hierzu zählt auch als Vorbereitung vor einer Umsetzung einer SBahn-Linie auf der Eifelstrecke ein Ausbau der sogenannten Westspange zwischen den Haltestellen „Hansaring“ und „Köln Süd“. Des Weiteren bedarf es einer vollständigen Elektrifizierung der
gesamten Eifelstrecke. Dies erfordert den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel des Bundes sowie
der betroffenen Gebietskörperschaften.
Damit die Mitglieder des Ausschusses den aktuellen Sachstand dieser Thematik erhalten, schlage
ich vor, eine Vertreterin, einen Vertreter des NVR zur nächsten Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr einzuladen.
In Vertretung
(Hallstein)
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