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Antrag (Antrag bzgl. Beitritt zur Klage der Städteregion Aachen gegen den Betrieb der Atomkraftwerke Tihange und Doel in Belgien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
16.06.16, 16:16
Aktualisiert
16.06.16, 16:16
Antrag (Antrag bzgl. Beitritt zur Klage der Städteregion Aachen gegen den Betrieb der Atomkraftwerke Tihange und Doel in Belgien) Antrag (Antrag bzgl. Beitritt zur Klage der Städteregion Aachen gegen den Betrieb der Atomkraftwerke Tihange und Doel in Belgien)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 109/2016 1. Ergänzung Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 13.06.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Termin 16.03.2016 beschließend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 22.06.2016 vorberatend Rat 28.06.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Beitritt zur Klage der Städteregion Aachen gegen den Betrieb der Atomkraftwerke Tihange und Doel in Belgien Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß des Beschlusses der Ratssitzung am 16.03.2016 hat die Verwaltung nach Rücksprache mit der Städteregion Aachen und dem Rhein- Erft- Kreis ergänzende Informationen eingeholt. Demnach ist eine Klage der Städteregion Aachen gegen die belgische Atomaufsichtsbehörde vor dem belgischen Staatsrat (oberstes belgisches Verwaltungsgericht) zur Zeit anhängig. Klägerin ist ausschließlich die Städteregion Aachen und keine andere Gebietskörperschaft. Die Klage richtet sich u.a. gegen den Verwaltungsakt der belgischen Atomaufsicht zur erneuten Inbetriebnahme des Atomkraftwerks „Tihange 2“. Rechtlich ist -nach Aussagen der Städteregion Aachen- eine Klagebeteiligung nach belgischem Recht komplex, da von jeder beteiligten Kommune ihre persönliche Betroffenheit dargelegt werden muss. Ebenfalls ist dies mit einer eigenen anwaltlichen Vertretung verbunden. Es wird z.Zt. eine weitere Klage durch die Städteregion Aachen, die Stadt Maastricht (Niederlande) und eine Kommune aus Luxemburg vor einem Zivilgericht erster Instanz in Brüssel gegen den Betreiber des Atomkraftwerks „Tihanel“ auf Unterlassung der Weiterbetriebs vorbereitet. Darüber hinaus haben die Städteregion Aachen (Inbetriebnahme „Tihange 2“) und Greenpeace Belgien (Laufzeitverlängerung „Tihange 1“) vereinbart, sich gegenseitig bei ihren Klageverfahren zu unterstützen. Ein Beitritt weiterer Gebietskörperschaften zu den beiden Klagen wird von Seiten der Städteregion Aachen unter dem Gesichtspunkt der Minimierung des Prozessrisikos (s.o.) nicht für sinnvoll erachtet. Aus diesem Grund hat der Rhein-Erft-Kreis vom einem Klagebeitritt Abstand genommen. In Hinblick auf ein an die EU-Kommission gerichtete Unterstützungs- und Auskunftsersuchen (geplante Übergabe am 14.06.2016 in Brüssel) ist eine breite Unterstützung sinnvoll und auch erwünscht. In Deutschland, den Niederlanden und Luxemburg haben sich mittlerweile über 60 Städte und Gemeinden zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen. Die Städteregion Aachen bittet um eine Kostenbeteiligung für die anstehenden gerichtlichen Verfahren. Es wurde vereinbart, dass kleinere Kommunen einen Beitrag von 1.000 € beisteuern, kreisfreie Städte und Kreise 3.000 €. Die Stadt Aachen, die Stadt Düsseldorf und der Rhein-Erft-Kreis haben bereits einen Beitrag von je 3.000 € zugesagt. Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Stadt Erftstadt mit 1.000 € an den Kosten des Verfahrens beteilgt. In Vertretung (Hallstein) -2-