Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (eststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. ...)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
72 kB
Erstellt
18.06.15, 17:17
Aktualisiert
18.06.15, 17:17
Beschlusstext (eststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. ...)

öffnen download melden Dateigröße: 72 kB

Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 18.06.2015 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus vom Dienstag, den 09.06.2015 Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Einstimmiger Beschluss Die Tagesordnung wird um den TOP „Kindergartenbedarfsplanung in der Kernstadt Bad Münstereifel; hier: Anfrage des Kreises Euskirchen vom 10.04.2015“ erweitert. Der TOP, ursprünglich angesetzt als TOP 6, wird zu TOP 12, da es sich nicht um eine schulische Angelegenheit handelt. Dadurch wird TOP 12 zu TOP 13.