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Sitzungsvorlage (Sanierung der Turnhallenbeleuchtung; hier: Turnhallengebäude GGS West)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:59
Aktualisiert
25.03.15, 11:18
Sitzungsvorlage (Sanierung der Turnhallenbeleuchtung;
hier: Turnhallengebäude GGS West) Sitzungsvorlage (Sanierung der Turnhallenbeleuchtung;
hier: Turnhallengebäude GGS West)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Kel Jülich, 23.02.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 130/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 09.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss 12.03.2015 Stadtrat 26.03.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig Sanierung der Turnhallenbeleuchtung; hier: Turnhallengebäude GGS West Anlg.:./. 60 60 65 III SD.Net Beschlussentwurf: Die Sanierung der Turnhallenbeleuchtung in der Gemeinschaftsgrundschule West wird, vorbehaltlich der 30 %igen Bezuschussung durchgeführt. Im Vorgriff auf den Haushalt 2015 werden die Kosten für die Ingenieurleistungen in Höhe von 11.500,-- € sowie die Sanierungskosten in Höhe von 31.500,-- € bereitgestellt. Begründung: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat in seiner Richtlinie u.. auch investive Klimaschutzmaßnamen aufgenommen. Hierunter fallen auch der Klimaschutz bei Beleuchtungsanlagen. Insbesondere sind der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtung i.V. mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen mit einer Treibhausgasminderung von mindestens 50 % förderfähig. Die Zuschusshöhe beträgt hier 30 %. Die Mindestzuwendung muss 5000,-- € betragen. Die Beleuchtungsanlagen sind alterungsbedingt (Baujahr 1967) in einem abgängigen Zustand. Sämtliche alte Leuchten sind noch mit konventionellen Vorschaltgeräten bestückt. Sie entsprechen sowohl in energetischer als auch in lichttechnischer Hinsicht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Die Halle in Koslar wird u. a. für Tischtennis genutzt. Für diese Nutzung ist die Beleuchtungsstärke nicht ausreichend. Um die Förderkriterien zu erfüllen, sollten Beleuchtungsanlagen mit LED-Leuchten erneuert werden. Die Beleuchtungssteuerung wird mit Präsenzkontrolle und Tageslichtregelung realisiert. Mit diesen Maßnahmen werden nicht nur die Förderkriterien von mind. 50 % Stromeinsparung erfüllt, sondern auch die Anforderung an die Beleuchtungsstärke (500 LUX). Wesentliche Daten: rd. 43.000,00 € Gesamtinvestition 9.439,00 € Förderbetrag: Stromeinsparung pro Jahr 13.822 kWh CO2 Einsparung gesamt 163 t (über gesamte Lebensdauer, 20 Jahre) durchschn. Einsparung 66 % Anmerkung: Der Kämmerer ist zur Zeit nicht im Dienst. Sobald er wieder im Dienst ist, wird er die Mitzeichnung leisten. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Die Renovierungskosten amortisieren sich nach rd. 9 Jahren 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X 43.000 € ja nein jährl. Einnahmen: Zuschuss 9450 € jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 130/2015 X nein nein Seite 2