Daten
Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:59
Aktualisiert
25.03.15, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Kel
Jülich, 23.02.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 130/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
09.03.2015
Haupt- und Finanzausschuss
12.03.2015
Stadtrat
26.03.2015
TOP
Ergebnisse
Einstimmig
Sanierung der Turnhallenbeleuchtung;
hier: Turnhallengebäude GGS West
Anlg.:./.
60
60
65
III
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Sanierung der Turnhallenbeleuchtung in der Gemeinschaftsgrundschule West wird, vorbehaltlich der 30 %igen Bezuschussung durchgeführt.
Im Vorgriff auf den Haushalt 2015 werden die Kosten für die Ingenieurleistungen in Höhe von
11.500,-- € sowie die Sanierungskosten in Höhe von 31.500,-- € bereitgestellt.
Begründung:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat in seiner Richtlinie u.. auch investive Klimaschutzmaßnamen aufgenommen. Hierunter fallen auch der Klimaschutz
bei Beleuchtungsanlagen. Insbesondere sind der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtung i.V. mit
einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen mit einer Treibhausgasminderung von mindestens 50 % förderfähig. Die Zuschusshöhe beträgt hier 30 %. Die Mindestzuwendung muss 5000,-- € betragen.
Die Beleuchtungsanlagen sind alterungsbedingt (Baujahr 1967) in einem abgängigen Zustand.
Sämtliche alte Leuchten sind noch mit konventionellen Vorschaltgeräten bestückt. Sie entsprechen
sowohl in energetischer als auch in lichttechnischer Hinsicht nicht mehr dem heutigen Stand der
Technik. Die Halle in Koslar wird u. a. für Tischtennis genutzt. Für diese Nutzung ist die Beleuchtungsstärke nicht ausreichend.
Um die Förderkriterien zu erfüllen, sollten Beleuchtungsanlagen mit LED-Leuchten erneuert werden. Die Beleuchtungssteuerung wird mit Präsenzkontrolle und Tageslichtregelung realisiert. Mit
diesen Maßnahmen werden nicht nur die Förderkriterien von mind. 50 % Stromeinsparung erfüllt,
sondern auch die Anforderung an die Beleuchtungsstärke (500 LUX).
Wesentliche Daten:
rd. 43.000,00 €
Gesamtinvestition
9.439,00 €
Förderbetrag:
Stromeinsparung pro Jahr
13.822 kWh
CO2 Einsparung gesamt
163 t (über gesamte Lebensdauer, 20 Jahre)
durchschn. Einsparung
66 %
Anmerkung: Der Kämmerer ist zur Zeit nicht im Dienst. Sobald er wieder im Dienst ist, wird er die
Mitzeichnung leisten.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Die Renovierungskosten amortisieren sich nach rd. 9 Jahren
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
43.000 €
ja
nein
jährl. Einnahmen: Zuschuss 9450 €
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 130/2015
X
nein
nein
Seite 2