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Beschlusstext (Kalkulation der Friedhofsgebühren auf der Grundlage der aktuellen Kosten- und Einnahmesituation sowie Darstellung von Möglichkeiten zur Kostendämpfung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
10.07.15, 08:30
Aktualisiert
10.07.15, 08:30
Beschlusstext (Kalkulation der Friedhofsgebühren auf der Grundlage der aktuellen Kosten- und Einnahmesituation sowie Darstellung von Möglichkeiten zur Kostendämpfung) Beschlusstext (Kalkulation der Friedhofsgebühren auf der Grundlage der aktuellen Kosten- und Einnahmesituation sowie Darstellung von Möglichkeiten zur Kostendämpfung)

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Bad Münstereifel, 10.07.2015 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 23.06.2015 23. Kalkulation der Friedhofsgebühren auf der Grundlage der aktuellen Kosten- und Einnahmesituation sowie Darstellung von Möglichkeiten zur Kostendämpfung Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 262-X/Z-1 Kalkulation der Friedhofsgebühren auf der Grundlage der aktuellen Kosten- und Einnahmesituation sowie Darstellung von Möglichkeiten zur Kostendämpfung Beschluss mit 29 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme: Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen zur Reduzierung der bei der Friedhofspflege und -unterhaltung anfallenden Kosten zu treffen: 1. Durch eine Optimierung des vorhandenen Systems zur Erfassung der auf den Friedhöfen anfallenden Abfälle (kompostierbare Abfälle und Restmüll) ist der Arbeitsaufwand des Bauhofes von bislang durchschnittlich 672,5 Arbeitsstunden als Zielvorgabe um rund 190 Arbeitsstunden zu reduzieren. 2. Die Laubbeseitigung auf den Friedhöfen ist auf 2 Aktionen (frühestens vor Allerheiligen und nach dem letzten Laubfall) zu beschränken. Darüber hinaus ist Laub nur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von Wegen und Treppen zu entfernen. 3. Die Möglichkeit durch eine Teilprivatisierung von einfachen, wiederkehrenden Arbeiten (Rasenschnitt, Laubbeseitigung) auf den pflegeintensiven Friedhöfen (z. B. Münstereifel und Mutscheid) eine Reduzierung der bisher anfallenden Kosten zu erzielen ist zunächst im Rahmen eines auf den Friedhof Mutscheid beschränkten Modellversuchs zu erproben. Über das Ergebnis ist in der Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses am 19.08.2015 zu berichten. 4. Der Haushaltsansatz des Sachkontos „Unterhaltung Infrastruktur“ ist für das Jahr 2016 in Höhe von 20.000,00 € festzusetzen. Darüber hinaus ergeht folgender Beschuss: a. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2 zu Ratsdrucksache: 262-X/Z-1) zur 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 wurde vom Rat geprüft und gebilligt. b. Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 wird in der Fassung des als Anlage 1 zur Ratsdrucksache 262-X/Z-1 vorliegenden Entwurfs (= Anlage 7 der Originalniederschrift) beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.06.2015 Seite 2