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Beschlusstext (Endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen - Abweichungssatzung -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
10.07.15, 08:30
Aktualisiert
10.07.15, 08:30
Beschlusstext (Endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen - Abweichungssatzung -)

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 10.07.2015 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 23.06.2015 Zu Punkt 18. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 323-X Endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen - Abweichungssatzung Einstimmiger Beschluss: 1. Das Bauprogramm umfasst die Herstellung der aus dem Aspelweg (ab Einmündung In der Kauen in östlicher Richtung) und dem Lingscheider Weg (beginnend 13 m vor Grenzpunkt zwischen Grundstücke Gem. Münstereifel, Flur 10, Flurstück 128 und 417 in südöstlicher Richtung) bestehenden Erschließungsanlage einschl. der Angleichung der Einmündung der Wegeparzelle 29 und den Ausbau in verminderte Fahrbahnbreite bis 3 m in die Wegeparzelle 157 hinein. Die genaue Ausbaustrecke ist dem Lageplan (Anlage 3) zu entnehmen. 2. Die Erschließungsanlage entspricht mit dem im Sachverhalt näher erläuterten Ausbaukriterien den Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB. 3. Die Satzung über die abweichende Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung für die im Stadtgebiet gelegene Erschließungsanlage Aspelweg und Lingscheider Weg (Reststrecken als Ringstraße) wird in der Fassung des als Anlage 1 vorliegenden Entwurfs (= Anlage 4 der Originalniederschrift) beschlossen.