Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 270/2016
Az.: 61. 21-20 / 130 1VÄ
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 17.05.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
07.06.2016
vorberatend
28.06.2016
beschließend
Bebauungplan Nr. 130, Erftstadt-Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Straße, 1. Vereinfachte
Änderung
Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 130, E.-Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Straße, entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Begründung:
Der Rat beschloss am 27.04.2016 die Aufstellung der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 130 (siehe V668/2015).
Anlass war der Wunsch von Hauseigentümern im Geltungsbereich des BP 130, die Errichtung von
Terrassenüberdachungen auf ihren Grundstücken vorzunehmen. Solche baulichen Anlagen sind
nach den bisherigen Festsetzungen - als ortsfeste bauliche Anlage - außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche unzulässig.
Aufgrund der baulichen Entwicklung des Plangebietes bestehen keine städtebaulichen Bedenken
gegen eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, Terrassen und Terrassenüberdachungen durch eine Überschreitung der Baugrenzen um bis zu 3 Meter auf einer Länge
von maximal 6 Metern grundsätzlich zuzulassen, sofern andere Festsetzungen des Bebauungsplans dem nicht entgegenstehen.
Die Verwaltung hat einen entsprechenden Planentwurf erstellt und diesen in der Zeit vom 13.05.
bis 27.05.2016 öffentlich ausgelegt. Diese Vorlage wird bereits vor Ende der Offenlage versendet.
Es wurden bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage keine Stellungnahmen vorgebracht. Erfahrungsgemäß werden in Falle derartig geringfügiger Bebauungsplanäderung keine Stellungnahmen
abgegeben. Sollten bis zum Ende der Offenlage jedoch noch Stellungnahmen abgegeben werden,
wird die Vorlage entsprechend geändert und nachgesendet.
Anlagen
Anlageplan
Rechtsplan
Begründung
In Vertretung
(Hallstein)
-2-