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Beschlussvorlage (Bebauungplan Nr. 130, Erftstadt-Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Straße, 1. Vereinfachte Änderung Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01
Beschlussvorlage (Bebauungplan Nr. 130, Erftstadt-Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Straße, 1. Vereinfachte Änderung
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungplan Nr. 130, Erftstadt-Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Straße, 1. Vereinfachte Änderung
Satzungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 270/2016 Az.: 61. 21-20 / 130 1VÄ Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 17.05.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 07.06.2016 vorberatend 28.06.2016 beschließend Bebauungplan Nr. 130, Erftstadt-Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Straße, 1. Vereinfachte Änderung Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 130, E.-Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Straße, entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf nebst Begründung als Satzung beschlossen. Begründung: Der Rat beschloss am 27.04.2016 die Aufstellung der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 130 (siehe V668/2015). Anlass war der Wunsch von Hauseigentümern im Geltungsbereich des BP 130, die Errichtung von Terrassenüberdachungen auf ihren Grundstücken vorzunehmen. Solche baulichen Anlagen sind nach den bisherigen Festsetzungen - als ortsfeste bauliche Anlage - außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche unzulässig. Aufgrund der baulichen Entwicklung des Plangebietes bestehen keine städtebaulichen Bedenken gegen eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, Terrassen und Terrassenüberdachungen durch eine Überschreitung der Baugrenzen um bis zu 3 Meter auf einer Länge von maximal 6 Metern grundsätzlich zuzulassen, sofern andere Festsetzungen des Bebauungsplans dem nicht entgegenstehen. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Planentwurf erstellt und diesen in der Zeit vom 13.05. bis 27.05.2016 öffentlich ausgelegt. Diese Vorlage wird bereits vor Ende der Offenlage versendet. Es wurden bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage keine Stellungnahmen vorgebracht. Erfahrungsgemäß werden in Falle derartig geringfügiger Bebauungsplanäderung keine Stellungnahmen abgegeben. Sollten bis zum Ende der Offenlage jedoch noch Stellungnahmen abgegeben werden, wird die Vorlage entsprechend geändert und nachgesendet. Anlagen  Anlageplan  Rechtsplan  Begründung In Vertretung (Hallstein) -2-