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Allgemeine Vorlage (Übergabe der Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens in Kreuzau-Obermaubach an die Obermaubacher Ortsvereine)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Übergabe der Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens in Kreuzau-Obermaubach an die Obermaubacher Ortsvereine) Allgemeine Vorlage (Übergabe der Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens in Kreuzau-Obermaubach an die Obermaubacher Ortsvereine) Allgemeine Vorlage (Übergabe der Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens in Kreuzau-Obermaubach an die Obermaubacher Ortsvereine)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz Kreuzau, 26.04.2004 Vorlagen-Nr.: 43/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 11.05.2004 25.05.2004 TOP: Übergabe der Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens in Kreuzau-Obermaubach an die Obermaubacher Ortsvereine I. Sach- und Rechtslage: Anlässlich der Schulausschusssitzung am 19.06.2002 wurde über die Situation des Lehrschwimmbeckens in Obermaubach im Hinblick auf den baulichen Zustand kontrovers diskutiert. In diesem Zusammenhang ist auch die mögliche Verlagerung des Schulschwimmens in das Freizeitbad Kreuzau angesprochen worden, was kapazitär durchaus möglich wäre, um den MindestSchwimmsportbedarf abzudecken. Im Hinblick auf verschiedene Probleme hierzu (zeitlicher Aufwand, Anfahrt mit Bus u.a.) konnte sich hierzu nicht entschlossen werden. Zur o.a. Sitzung wurde eine Unterschriftenliste mit über 1.000 Unterschriften, die für den Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens plädierten, vorgelegt. Ein gewichtiges Argument zum damaligen Zeitpunkt und auch heute noch, ist die wichtige Gesundheitserziehung der Kinder (Schwimmen lernen, Bewegungsmangel entgegenwirken), sowie das breitgefächerte Angebot im Lehrschwimmbecken (Wassergymnastik für Senioren und sportive und gesundheitliche Begegnungsstätte für Jung und Alt). In den Sommerferien 2002 wurde eine dringend notwendige Reparatur durchgeführt. Seitdem läuft der Badebetrieb ohne nennenswerte Störung. Im Hinblick auf den Zuschussbedarf des Lehrschwimmbeckens in Höhe von rd. 42.000,-- €/Jahr hat die Verwaltung in der Ratssitzung vom 09.07.2003 den Auftrag erhalten, die Art und den Umfang des Weiterbetriebes zu überprüfen und die Kostensituation neu zu ermitteln, wobei insbesondere herausgestellt wurde, dass eine „ehrliche“ Kalkulation der Einnahme- und Ausgabeseite unter Berücksichtigung von Eintrittsgebühren, zu erstellen ist. Festzustellen bleibt hierzu, dass die Kalkulation haushaltsrechtlich mit fiktiven Badegebühren auf der Einnahmenseite darzustellen ist. Für 2004 ergeben sich hochgerechnet folgende Gebühreneinnahmen, unter Zugrundelegung der Eintrittspreise des FZB Kreuzau für Schüler und Vereine (1,64 €/Karte)- Jahresgebühren –auf/abgerundet: Nutzer GGS Drove GGS Obermaubach KGS Kreuzau KGS Winden Gereonschule KiGa Obermaubach KiGa Untermaubach Gesamtbesucher /Jahr 3.000 4.400 400 1.080 560 1.040 800 Jahresgebühren 4.920,-- € 7.216,-- € 656,-- € 1.771,-- € 918,-- € 1.706,-- € 1.312,-- € -2KiGa Winden TV Germania OM Jugendfeuerwehr OM Kanuclub (alle 2 Wochen) VHS Dto. 600 320 400 300 1.000 1.800 984,-- € 525,-- € 656,-- € 492,-- € 1.640,-- € 2160,-- € Gruppenkarte Gruppe Seniorenschwimmen Gruppe Seniorenschwimmen Frauen Einzelschwimmen Besucher je Jahr 400 120 200 16.420 656,-- € 197,-- € 328,-- € 26.046,-- € Für das Schul-, Vereins- und Kindergartenschwimmen müssen künftig die Eintrittsgelder im Haushaltsplan dargestellt werden. Im Hinblick auf den Beitrag, den das Lehrschwimmbecken in Obermaubach hinsichtlich sozialer Integration von Jung und Alt in die Gemeinschaft sowie auch für die gesundheitliche Prävention leistet, was auch zur positiven Belebung des Gemeinschaftslebens zumindest im Ortsteil Obermaubach beiträgt, wurde von einer Budgetierung der Ansätze des Schwimmsportes Abstand genommen. Herauszustellen ist hier grundsätzlich der positive Effekt, der sich insbesondere aus dem Schwimmen im Kindergarten- sowie Grundschulbereich ergibt. In diesem Zusammenhang haben die Grundschulen der Gemeinde Kreuzau immer wieder betont, dass die Nutzung des Lehrschwimmbeckens insbesondere für ihre Grundschüler, die noch nicht schwimmen können, eine unerlässliche Einrichtung darstellt und von daher unverzichtbar ist. Dies gilt auch bzw. im besonderen Maße für Schüler der Gereonschule, die gemäß Aussage der Rektorin oft unter somatisch-/motorischen Defiziten leiden. Auch aus diesen Gründen wurde auf eine Verlagerung des Schwimmsportes in das Freizeitbad unter gleichzeitiger Kürzung des Schwimmsportes auf den Mindestbedarf verzichtet. Die schlechte Haushaltslage der Gemeinde hat im Zusammenhang mit dem Zuschussbedarf des Lehrschwimmbeckens bereits Mitte 2003 zu ernsthaften Überlegungen dahingehend geführt, die Möglichkeiten einer Fortführung des Bades unter privater Regie zu prüfen. Diesbezüglich haben mehrfach intensive Gespräche mit Obermaubacher Vereinsvertretern stattgefunden, die aus Sicht der Verwaltung inzwischen einen positiven Abschluss gefunden haben. In konstruktiver Zusammenarbeit ist ein Vertrag erarbeitet worden, der vorsieht, dass die Obermaubacher Bürger, vertreten in den verschiedenen Vereinen, das Bad in eigenverantwortliche Zuständigkeit übernehmen, sodass sich im Endeffekt der bisherige Zuschussbedarf der Gemeinde von 42.500,-- € auf 29.000,- € reduziert. Bis zur technischen Trennung von Heizung, Strom und Wasser vom Schulgebäude müssen diese Ausgabenblöcke zunächst von einer Übertragung ausgenommen werden. Für die zukünftige Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens soll ein eigenständiger Verein gegründet werden, der sich am 02.05.2004 zur seiner konstituierenden Sitzung trifft. Die Vertreter der Vereine sind sich darüber im klaren, dass sie eine erhebliche Belastung übernehmen, die sie nicht nur personell stark fordern wird, sondern damit auch gewisse Betriebsrisiken, insbesondere durch unvorhergesehene Reparaturen, verbunden sind. Das große bürgerschaftliche Engagement, einhergehend mit der finanziellen Einsparung in Höhe von rd. 13.500,-- €/Jahr, ist aus Sicht der Verwaltung durchaus ein entscheidender Grund, das Lehrschwimmbecken in seiner zukünftigen privaten Betriebsführung weiterhin zu unterstützen. Der unterschriebene Betriebsführungsvertrag ist als Anlage der Vorlage beigefügt. Eine Betriebsübergabe könnte zum 01.07.2004 vorgenommen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -3Soweit der Übertragung der Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach ab dem 01.07.2004 zugestimmt wird, ergibt sich eine jährliche finanzielle Ersparnis in Höhe von rd. 9.500,- €/Jahr ohne Trennung von Strom und Gaskosten. Nach erfolgter Trennung und separatem Zählereinbau werden jährliche Einsparungen von rd. 13.500,-- € prognostiziert. III. Beschlussvorschlag: „Der Übertragung der Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach, Hinter den Gärten 1, 52372 Kreuzau, wird ab dem 01.07.2004 an den noch zu gründenden Obermaucher „Bäderverein“ grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechend vorbereiteten Vertrag abzuschließen. Für das außergewöhnliche bürgerschaftliche Engagement spricht der Rat allen Beteiligten seinen besonderen Dank aus.“ Der Bürgermeister I.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: Anlagen ________ ________ ________ ________