Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
02.06.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 272/2016
Az.: 61.21-20/179
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 13.05.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
07.06.2016
vorberatend
28.06.2016
beschließend
Bebauungsplan Nr. 179, E. - Blessem, Klarastraße
I. Beschluss über die Stellungnahmen der erneuten eingeschränkten Offenlage
II.Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Über die während den erneuten eingeschränkten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem.
§ 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.
I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung des Bebauungsplanes Nr. 179, E. – Blessem, Klarastraße vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I.9 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, 61.2, 50124 Bergheim (Stellungnahme vom 30.05.2016)
Da die Untere Landschaftsbehörde bezüglich des Naturschutzes und der Landschafspflege bereits
in der ersten Offenlage keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorgetragen und sich die Planung nicht wesentlich geändert hat, sind entsprechende Bedenken, Anregungen oder Hinweise
auch jetzt nicht zu erwarten und der Hinweis auf die noch ausstehende Stellungnahme zu vernachlässigen.
Den Hinweisen bezüglich der geplanten Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim und der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung beim Einbau von Recyclingbaustoffen, ist im Bebauungsplan bereits durch entsprechende textliche Hinweise Rechnung getragen.
Stellungnahme 1 vom 19.05.2016 und Stellungnahme 2 vom 27.05.2016
Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe der geplanten Bebauung (9,00 m) deutlich zu vermindern wird nicht entsprochen.
Die festgesetzte Firsthöhe für die geplante Wohnbebauung orientiert sich an der bestehenden Bebauung entlang der Klarastraße sowie der Straße „In der Aue“. Die Reduzierung der Geschossigkeit unter Beibehaltung der maximalen Gebäudehöhe gewährleistet im Bezug auf die neu entstehenden Grundstückszuschnitte bzw. -größen eine städtebaulich vertretbare bauliche Ausnutzung.
Mit der neuen eingeschossigen Bebauung in offener Bauweise entsteht z.B. für die bestehende
Bebauung an der Klarastraße Grundstückstiefen von 30 m und für die neuen Grundstücke eine
Tiefe von ca. 48 m. Die vorhandenen im Südosten an das Plangebiet grenzenden Doppelhausgrundstücke haben eine Tiefe von ca. 37 m. Die Wohnbebauung im Osten des Plangebietes im
Bereiche der Stichstraßen „In der Aue“ weist eine Grundstückstiefe von durchschnittlich ca. 26 m
auf. Die vorhandene Bebauung im Westen des Plangebietes entlang der Klarastraße sowie im
Norden an der Straße “In der Aue“ ist zweigeschossig und im Osten sowie Süden des Plangebietes eingeschossig. Die in Anlehnung der Gebäudehöhe der geplanten Neubebauung an der bestehenden Bebauung an der Klarastraße und der Straße „In der Aue“ und die daraus resultierende
Grundstückszuschnitte entsprechen somit der vorhandenen Bebauungs- und Grundstücksstruktur.
Ebenso werden die zwischen der geplanten und der bestehenden umliegenden Bebauung einzuhaltenden Sozialabstände und die nach § 6 der Bauordnung NRW erforderlichen Abstandsflächen
eingehalten. Die Reduzierung der Vollgeschosse von II auf I Geschoss wirkt zudem einer zu massiven Bebauung entgegen und verringert somit auch die Verschattung.
Die Reduzierung der Vollgeschosse ohne Minderung der Gebäudehöhe ist somit städtebaulich
sinnvoll und vertretbar.
II. Gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen
Fassung, und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfahlen (BauO NRW) vom
01.03.2000 (GV NRW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs.1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666)
in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan Nr. 179, E.
– Blessem, Klarastraße (mit einer eingeschossigen Bebauung im Innenbereich des Plangebietes)
einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 15.12.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 179, E. –
Blessem, Klarastraße beschlossen. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 19.02.2016
bis 18.03.2016 statt.
Im Rahmen der ersten Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und
Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden Bedenken (u.a. zu massive geplante
Bebauung, Schattenwurf) gegen die geplante zweigeschossige Bebauung insbesondere von den
Eigentümern der vorhandenen Nachbarbebauung vorgetragen. Den Bedenken wurde mit der Reduzierung der zulässigen Vollgeschosse von II auf I Rechnung getragen und eine erneute eingeschränkte Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt (siehe auch V 205/2016).
Die erneute eingeschränkte Offenlage fand in der Zeit vom 13.05.2016 bis 27.05.2016 statt.
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Auch während der 2. eingeschränkten Offenlagen wurden zwei Stellungnahmen abgegeben, in
denen Bedenken gegen die Beibehaltung der maximalen Gebäudehöhe (9,00m) für die geplante
Bebauung vorgetragen wurden. Da die Beibehaltung der maximalen Gebäudehöhe, die in Anlehnung an die vorhandene Bebauung an der Klarastraße und der Straße „In der Aue“ erfolgt, städtebaulich sinnvoll und vertretbar ist, kann nunmehr der Bebauungsplan auf der Grundlage der im Rat
am 27.04.2016 unter I. der Vorlage V 205/2016 und unter I. dieser Vorlage beschlossenen Abwägung als Satzung beschlossen werden.
Anlagen
- Anlageplan
- Stellungnahmen der 2. Eingeschränkten Offenlage
- Bebauungsplan
- Begründung
In Vertretung
(Hallstein)
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