Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
09.06.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 296/2016
Az.: 21 22-10
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 270 Datum: 27.05.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
22.06.2016
vorberatend
28.06.2016
beschließend
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Erftstadt;
Anpassung infolge einer Änderung des Melderechts
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die beiliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der
Stadt Erftstadt wird beschlossen.
Begründung:
Im November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft, das das zuvor geltende
Melderechtsrahmengesetz abgelöst hat. Mit Blick auf die neue Rechtslage ist die Zweitwohnungssteuersatzung anzupassen. Dabei handelt es sich um eine rein redaktionelle Anpassung an das
BMG und zudem an die aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Die jeweiligen Änderungen sind in einer Synopse (siehe Anlage; Änderungen sind fett markiert)
ersichtlich.
In Vertretung
(Knips)
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