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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Erftstadt; Anpassung infolge einer Änderung des Melderechts)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
09.06.16, 15:03
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Erftstadt;
Anpassung infolge einer Änderung des Melderechts) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Erftstadt;
Anpassung infolge einer Änderung des Melderechts)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 296/2016 Az.: 21 22-10 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 270 Datum: 27.05.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 22.06.2016 vorberatend 28.06.2016 beschließend Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Erftstadt; Anpassung infolge einer Änderung des Melderechts Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die beiliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Erftstadt wird beschlossen. Begründung: Im November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft, das das zuvor geltende Melderechtsrahmengesetz abgelöst hat. Mit Blick auf die neue Rechtslage ist die Zweitwohnungssteuersatzung anzupassen. Dabei handelt es sich um eine rein redaktionelle Anpassung an das BMG und zudem an die aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die jeweiligen Änderungen sind in einer Synopse (siehe Anlage; Änderungen sind fett markiert) ersichtlich. In Vertretung (Knips) -2-