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Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2005 und Erteilung der Entlastung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2005 und Erteilung der Entlastung) Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2005 und Erteilung der Entlastung) Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2005 und Erteilung der Entlastung)

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Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 30.10.2006 Vorlagen-Nr.: 50/2006 1. Ergänzung Tischvorlage - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 31.10.2006 07.11.2006 Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2005 und Erteilung der Entlastung I. Sach- und Rechtslage: Das Ergebnis der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2005 wurde durch Vorlage 20/2006 dem Rat in seiner Sitzung am 25.04.2006 zugeleitet. § 94 Abs. 1 Satz 1 GO bestimmt, dass der Rat über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung zu beschließen hat. In der Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschusses am 24.10.2006 wurde die Rechnungsprüfung mit nachstehendem Schlussbericht abgeschlossen: „Teil A. Allgemeine Feststellungen: Die für das Haushaltsjahr 2005 aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Jahresrechnung zeigt folgendes Ergebnis: Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt Summe Soll-Einnahmen 24.148.084,75 € 7.862.592,32 € 32.010.677,07 € + neue Haushaltseinnahmereste - Abgang alter Haushaltseinnahmereste - Abgang alter Kasseneinnahmereste Summe bereinigte Soll-Einnahmen 0,00 € 0,00 € 4.563,74 € 32.006.113,33 € Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt (darin enthalten Überschuss nach § 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO: Summe Soll-Ausgaben 39.503.594,05 € 7.781.983,95 € + neue Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt - Abgang alter Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 0,00 € 47.285.578,00 € 0,00 € 115.645,64 € 115.645,64 € 0,00 € 35.037,27 € 35.037,27 € - Abgang alter Kassenausgabereste Summe bereinigte Soll-Ausgaben 0,00 € 47.366.186,37 € Etwaiger Unterschiedsbetrag bereinigte SollEinnahmen - bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) -15.360.073,04 € Die Jahresrechnung 2005 der Gemeinde Kreuzau wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW stichprobenweise geprüft. Ebenfalls wurden aus dem Bereich des SGB II, SGB XII und der Asylbewerber die vorgelegten Akten Nrn. 1111.5.0061, (SGB II) 1111.5.0116, (SGB II) 2222.5.0034, (SGB II) 2222.5.0107, (SGB II) 3333.5.0062, (SGB II) 4444.5.0024, (SGB II) 4444.5.0032, (SGB II) 5555.5.0019, (SGB II) 5555.5.0071, (SGB II) 5555.5.0099, (SGB II) 1203.1.0019, (SGB XII) 1203.1.0020, (SGB XII) 3500.2.0164 (Asylbewerber) 3500.2.0263 (Asylbewerber) stichprobenweise geprüft. Es wird bestätigt, das 1. der Haushaltsplan, bis auf die vorgekommenen Haushaltsüberschreitungen bzw. -unterschreitungen, eingehalten wurde, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde, 4. die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten sind. B. Besondere Feststellungen: Keine.“ Der Rat entscheidet mit der Festsetzung der Jahresrechnung auch über die Entlastung des Bürgermeisters. Weder die Gemeindeordnung noch die Gemeindehaushaltsverordnung enthalten Bestimmungen über den Inhalt und die rechtliche Bedeutung der Entlastung. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Entlastung in erster Linie zum öffentlichen Recht gehört. Sie ist deshalb ihrer Natur nach als eine abschließende Entscheidung des Rates über die Art und die Form der Ausführung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung zu sehen. Wird die Entlastung erteilt, ist damit die Haushaltswirtschaft des abgerechneten Jahres als endgültig abgeschlossen anzusehen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. -2- III. Beschlussvorschlag: „a) Der Rat nimmt den vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 24.10.2006 gemäß § 101 GO NRW erstellten Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 zur Kenntnis. b) Die Jahresrechnung 2005 wird festgestellt. c) Dem Bürgermeister wird gemäß § 94 GO NRW Entlastung erteilt.“ Der Bürgermeister i. V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ -3-