Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl-641-07
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 08.07.2004
Vorlagen-Nr.:
64/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
30.11.2004
14.12.2004
TOP: Widmung von Gemeindestraßen im Ortsteil Drove gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes NRW
I. Sach- und Rechtslage:
Die Katholische Kirchengemeinde St. Martin Drove hat inzwischen die Erschließung des
Baugebietes D 13 endgültig abgeschlossen. Die Voraussetzungen zur Übernahme der
Erschließungsanlagen durch die Gemeinde Kreuzau liegen vor. Aus diesem Grunde kann
nunmehr auch die förmliche Widmung der neu angelegten Straßenzüge erfolgen.
Es handelt sich hierbei um nachstehend aufgeführte Straßenzüge:
- Pater- Peters-Straße,
- Karl-Arnold-Straße, Teilstück Parzellen Nrn. 607, 608, 609, 291 und 230.
Die Lage der Erschließungsstraßen wollen Sie der beigefügten Flurkartenablichtung entnehmen.
Die Widmung erfolgt auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des
Landes NRW. Gemäß § 3 Abs. 1 a.a.O. handelt es sich um Gemeindestraßen.
Nach § 3 Abs. 4 a.a.O. erfolgt die Einstufung als „Anliegerstraßen“.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-KeineIII. Beschlussvorschlag:
„Die nachstehend aufgeführten Straßenzüge im Ortsteil Drove werden mit sofortiger
Wirkung gem. § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW vom 01.
08. 1983 (GV NW S. 306) in der derzeit geltenden Fassung als Gemeindestraßen Untergruppe „Anliegerstraßen“ dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
-2-
„Pater-Peters-Straße“,
„Karl-Arnold-Straße, Teilstück Parzellen Nrn. 607, 608, 609, 291 und 230.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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