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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
159 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
26.11.15, 13:16
Aktualisiert
27.11.15, 12:02
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 18:45 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten 1. Borsch, Georg 2. Germann, Wolfgang 3. Kirchner, Günter 4. Kohn, Tobias 5. Krauß, Harald 6. Kremer, Eberhard 7. Lamsfuß, Michael 8. Müller, Ludger 9. Ohlert, Bernhard Chrysanthus 10. Ruß, Helmut 11. Schmidt, Dr. Uwe 12. Schmitz, Anton 13. Schmitz, Josef 14. Zwingmann, Claudia Beratende Mitglieder – nicht stimmberechtigt: 1. Bell, Thomas Alfred Entschuldigt fehlen: Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Orth, Hans 2. Ley, Ulrich 3. Reidenbach, Kurt 4. Hochgürtel, Marita 5. Dederichs, Hans-Josef 6. Scheuren, Marliese 7. Dierichsweiler, Katharina gleichzeitig als Schriftführerin Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: Frau Röder von der örtlichen Presse 8 Zuhörer I. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt die Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass eine Nachreichung mit zwei Zusatzerläuterungen vorliegt (417-X/Z-1 und 423-X/Z1). Hierzu aber kein Beschluss erforderlich ist. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.09.2015 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Die Vorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 219-X/Z-6 bis Z-9 Unterbringung ausländischer Flüchtlinge; hier: Übersicht und Laufzeiten der Unterbringungskapazitäten -Genehmigung der Dringlichkeithier: Übersicht und Laufzeiten der Unterbringungskapazitäten - Beratungsergebnis aus dem Fachausschuss vom 03.11.2015 Auf Anfrage des Stadtverordneten Dr. Uwe Schmidt in Bezug auf die derzeitigen Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und die Frage, ob das Teichmannhaus ebenfalls mit Flüchtlingen belegt werden soll, informiert Kämmerer Hans Orth über die derzeitige Situation. Eine Hallenbelegung sei die letzte Priorität der Verwaltung. Das Teichmannhaus stehe an vorletzter bzw. vergleichbarer Stelle. Beschlagnahmungen von privaten Wohnungen /Häusern seien nicht beabsichtigt. Aufgrund der sich rasant verändernden Lage tage täglich morgens eine Krisenrunde, welche sich mit der Unterbringung der Flüchtlinge befasse. Das Seniorenzentrum und weitere Objekte würden zurzeit für eine weitere Nutzung hergerichtet. Ebenso würde geprüft, inwiefern Grundstücke zur Verfügung stehen, welche mit Holzbauten bzw. Containern bebaut werden könnten. Pro Woche würden ca. 20 Flüchtlinge zugewiesen. Bis Anfang Dezember sei ein Engpass mit Hilfe von Behelfsunterkünften zu überbrücken. Danach ständen wieder geeignetere Unterkünfte zur Verfügung. Der Schutz der Flüchtlinge vor Obdachlosigkeit stehe im Vordergrund. Stadtverordneter Dr. Uwe Schmidt weist auf die Besonderheiten des Teichmannhauses hin (hohe Brandgefahr, Ausrüstung und Einrichtung von Förderverein bezahlt, keine Verkehrsanbindung), welche bei den Überlegungen bzgl. Flüchtlingsunterkunft nicht außer Acht gelassen werden dürften. Des Weiteren teilt er mit, dass die UWV-Fraktion ihre Hilfe anbieten möchte und den Fraktionsraum im Primanerbau für eine Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stelle. Kämmerer Orth versicherte, dass das Teichmannhaus wenn überhaupt lediglich als Behelfsunterkunft für kurze Zeit belegt würde und dann die Ausrüstung und die Einrichtung vorher gesichert würden. Er nimmt das Angebot der UWV-Fraktion bzgl. Primanerbau in die Überlegungen mit auf. Weist aber darauf hin, dass der Primanerbau nur dann genutzt werden könne, wenn alle anderen Nutzer ebenfalls ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellten. Auch müsste geprüft werden, inwiefern sanitäre Einrichtungen und eine Küche verfügbar seien, ferner könnte die Nähe zur Schule eine Rolle bei der Entscheidung haben. Einstimmiger Beschluss: 1. Die gem. RD 219-X/Z-6 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Ausführung der per Dringlichkeitsentscheidung getroffenen Beschlüsse zur Inanspruchnahme der städtischen Immobilien An der Ley 34 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 Seite 2 und Unter den Linden (Ziff. 3 und 6 der Dringlichkeitsentscheidung) für Zwecke der Unterbringung ausländischer Flüchtlinge bis auf Weiteres auszusetzen und zu gegebener Zeit zunächst wieder den Dialog mit den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Bad Münstereifel zu suchen. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 417-X bis Z-1 Erneuerung der Abhängdecke in der Sport- und Mehrzweckhalle Mutscheid; hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe Stadtverordneter Bernhard Ohlert erkundigt sich nach der Herkunft der 35.500 € aus der Sportund Bildungspauschale. Kämmerer Orth erklärt darauf hin, dass die Stadt jährlich drei Investitionspauschalen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs vom Land erhalte: Die Allgemeine Investitionspauschale, die Bildungspauschale und die Sportpauschale. Bildungs- und Sportpauschale seien zweckgebundene Pauschalen, welche nur für diese Bereiche verwendet werden dürften. Im Gegensatz zur Allg. Investitionspauschale, die ausschließlich für investive Zwecke im engeren Sinne verwendet werden darf, dürften die Mittel der Bildungs- und Sportpauschale auch für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen genommen werden. Aus den in den Vorjahren nicht verbrauchten Mitteln aus der Bildungs- und Sportpauschale wurde eine „Rücklage“ gebildet (bilanziell zurückgestellt).Diese Mittel können nun, da es sich bei der Halle um eine Sporthalle handelt, in der u. a. auch der Schulsport stattfindet, für die Reparatur der Decke genutzt werden. Die Stadt sei verpflichtet die Decke zu sanieren. Die Zeit dränge (Urlaub der Auftragnehmerin, Karnevalsveranstaltung im Januar, Schulsport zurzeit behelfsmäßig und daher sehr beengt), daher solle ein Eilbeschluss gefasst werden. Stadtverordneter Harald Krauß ist für die Sanierung dankbar und befürwortet eine schnelle Umsetzung. Einstimmiger Beschluss: Es wird per Eilbeschluss gem. § 60 GO NRW beschlossen, zugunsten des Sachkontos 08424105/521500 (Bauliche Unterhaltung Sport- und Mehrzweckhalle Mutscheid) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 35.500,00 € für die Erneuerung der Abhängdecke einschl. der Nebenarbeiten zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der Sport- und Bildungspauschale. Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 422-X Haushalt 2015 hier: Bericht zum 30.09.2015 im Rahmen des Finanzcontrollings Einstimmiger Beschluss: Der vorgelegte Bericht wird zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen Herr Ulrich Ley teilt mit, dass bei der Verwaltung im Oktober ein Förderaufruf bzgl. der Sanierung kommunaler Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen eingegangen sei. Die Tagesordnung des kommenden Rates am 24.11.2015 werde diesbezüglich erweitert. In der Vorlage würden entspreNiederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 Seite 3 chende Ausführungen folgen. Die Verwaltung habe drei Projekte ausgewählt: - Erneuerung Außenbecken eifelbad - Erneuerung Lüftungsanlage eifelbad - Sanierung der Sportanlage Bad Münstereifel In wieweit Aussicht auf Förderung bestehe, sei zurzeit noch nicht bekannt. Der Stadtverordnete Eberhard Kremer meldet sich zu Wort. Nach Aussetzung der Geschäftsordnung, weist Herr Eberhard Kremer darauf hin, dass die Mitteilung in den Fachausschuss gehört hätte. Kämmerer Hans Orth erklärt, dass der Förderaufruf erst kürzlich eingegangen sei, und eine Projektauswahl bis zum 13.11. einzureichen war. Ferner müsse geprüft werden, welche Maßnahmen überhaupt in die Förderkulisse passten. Um überhaupt einen Förderantrag stellen zu können, müsse die Stadt ihrerseits garantieren, dass sie den 10% Eigenanteil aufbringen könne. Die Maßnahmen müssten somit im Haushalt bzw. in der Finanzplanung vorgesehen sein. Im kommenden Rat müsse ein entsprechender, die künftigen Haushalte präjudizierender Beschluss gefasst werden. Stadtverordneter Harald Krauß befürwortet, dass die Angelegenheit ausnahmsweise im Rat behandelt wird, damit keine Fördergelder verloren gingen. Die Geschäftsordnung wird wieder in Kraft gesetzt. Um 18:45 Uhr erklärt die Vorsitzende die Sitzung für beendet. _________________________ Vorsitzende (Sabine Preiser-Marian) _________________________ Schriftführerin (Katharina Dierichsweiler) Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 Seite 4