Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
159 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
26.11.15, 13:16
Aktualisiert
27.11.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015 im Rats- und Bürgersaal in
Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
18:45 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten
1. Borsch, Georg
2. Germann, Wolfgang
3. Kirchner, Günter
4. Kohn, Tobias
5. Krauß, Harald
6. Kremer, Eberhard
7. Lamsfuß, Michael
8. Müller, Ludger
9. Ohlert, Bernhard Chrysanthus
10. Ruß, Helmut
11. Schmidt, Dr. Uwe
12. Schmitz, Anton
13. Schmitz, Josef
14. Zwingmann, Claudia
Beratende Mitglieder – nicht stimmberechtigt:
1. Bell, Thomas Alfred
Entschuldigt fehlen:
Von der Verwaltung sind anwesend:
1. Orth, Hans
2. Ley, Ulrich
3. Reidenbach, Kurt
4. Hochgürtel, Marita
5. Dederichs, Hans-Josef
6. Scheuren, Marliese
7. Dierichsweiler, Katharina gleichzeitig als Schriftführerin
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
Frau Röder von der örtlichen Presse
8 Zuhörer
I.
Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf
§ 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt die Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass eine Nachreichung mit zwei Zusatzerläuterungen vorliegt (417-X/Z-1 und 423-X/Z1). Hierzu aber kein Beschluss erforderlich ist.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 01.09.2015 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i.
V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Die Vorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht
eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 219-X/Z-6 bis Z-9
Unterbringung ausländischer Flüchtlinge;
hier: Übersicht und Laufzeiten der Unterbringungskapazitäten -Genehmigung der Dringlichkeithier: Übersicht und Laufzeiten der Unterbringungskapazitäten - Beratungsergebnis aus dem Fachausschuss vom 03.11.2015
Auf Anfrage des Stadtverordneten Dr. Uwe Schmidt in Bezug auf die derzeitigen Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und die Frage, ob das Teichmannhaus ebenfalls mit Flüchtlingen
belegt werden soll, informiert Kämmerer Hans Orth über die derzeitige Situation. Eine Hallenbelegung sei die letzte Priorität der Verwaltung. Das Teichmannhaus stehe an vorletzter bzw. vergleichbarer Stelle. Beschlagnahmungen von privaten Wohnungen /Häusern seien nicht beabsichtigt. Aufgrund der sich rasant verändernden Lage tage täglich morgens eine Krisenrunde, welche
sich mit der Unterbringung der Flüchtlinge befasse. Das Seniorenzentrum und weitere Objekte
würden zurzeit für eine weitere Nutzung hergerichtet. Ebenso würde geprüft, inwiefern Grundstücke zur Verfügung stehen, welche mit Holzbauten bzw. Containern bebaut werden könnten. Pro
Woche würden ca. 20 Flüchtlinge zugewiesen. Bis Anfang Dezember sei ein Engpass mit Hilfe von
Behelfsunterkünften zu überbrücken. Danach ständen wieder geeignetere Unterkünfte zur Verfügung. Der Schutz der Flüchtlinge vor Obdachlosigkeit stehe im Vordergrund.
Stadtverordneter Dr. Uwe Schmidt weist auf die Besonderheiten des Teichmannhauses hin (hohe
Brandgefahr, Ausrüstung und Einrichtung von Förderverein bezahlt, keine Verkehrsanbindung),
welche bei den Überlegungen bzgl. Flüchtlingsunterkunft nicht außer Acht gelassen werden dürften.
Des Weiteren teilt er mit, dass die UWV-Fraktion ihre Hilfe anbieten möchte und den Fraktionsraum im Primanerbau für eine Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stelle.
Kämmerer Orth versicherte, dass das Teichmannhaus wenn überhaupt lediglich als Behelfsunterkunft für kurze Zeit belegt würde und dann die Ausrüstung und die Einrichtung vorher gesichert
würden.
Er nimmt das Angebot der UWV-Fraktion bzgl. Primanerbau in die Überlegungen mit auf. Weist
aber darauf hin, dass der Primanerbau nur dann genutzt werden könne, wenn alle anderen Nutzer
ebenfalls ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellten. Auch müsste geprüft werden, inwiefern sanitäre Einrichtungen und eine Küche verfügbar seien, ferner könnte die Nähe zur Schule eine Rolle
bei der Entscheidung haben.
Einstimmiger Beschluss:
1.
Die gem. RD 219-X/Z-6 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Ausführung der per Dringlichkeitsentscheidung
getroffenen Beschlüsse zur Inanspruchnahme der städtischen Immobilien An der Ley 34
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015
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und Unter den Linden (Ziff. 3 und 6 der Dringlichkeitsentscheidung) für Zwecke der Unterbringung ausländischer Flüchtlinge bis auf Weiteres auszusetzen und zu gegebener Zeit
zunächst wieder den Dialog mit den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Bad Münstereifel zu suchen.
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 417-X bis Z-1
Erneuerung der Abhängdecke in der Sport- und Mehrzweckhalle Mutscheid;
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Stadtverordneter Bernhard Ohlert erkundigt sich nach der Herkunft der 35.500 € aus der Sportund Bildungspauschale.
Kämmerer Orth erklärt darauf hin, dass die Stadt jährlich drei Investitionspauschalen im Rahmen
des kommunalen Finanzausgleichs vom Land erhalte: Die Allgemeine Investitionspauschale, die
Bildungspauschale und die Sportpauschale. Bildungs- und Sportpauschale seien zweckgebundene
Pauschalen, welche nur für diese Bereiche verwendet werden dürften. Im Gegensatz zur Allg. Investitionspauschale, die ausschließlich für investive Zwecke im engeren Sinne verwendet werden
darf, dürften die Mittel der Bildungs- und Sportpauschale auch für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen genommen werden. Aus den in den Vorjahren nicht verbrauchten Mitteln aus der Bildungs- und Sportpauschale wurde eine „Rücklage“ gebildet (bilanziell zurückgestellt).Diese Mittel
können nun, da es sich bei der Halle um eine Sporthalle handelt, in der u. a. auch der Schulsport
stattfindet, für die Reparatur der Decke genutzt werden. Die Stadt sei verpflichtet die Decke zu
sanieren. Die Zeit dränge (Urlaub der Auftragnehmerin, Karnevalsveranstaltung im Januar, Schulsport zurzeit behelfsmäßig und daher sehr beengt), daher solle ein Eilbeschluss gefasst werden.
Stadtverordneter Harald Krauß ist für die Sanierung dankbar und befürwortet eine schnelle Umsetzung.
Einstimmiger Beschluss:
Es wird per Eilbeschluss gem. § 60 GO NRW beschlossen, zugunsten des Sachkontos
08424105/521500 (Bauliche Unterhaltung Sport- und Mehrzweckhalle Mutscheid) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 35.500,00 € für die Erneuerung der Abhängdecke einschl. der Nebenarbeiten zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der Sport- und Bildungspauschale.
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 422-X
Haushalt 2015
hier: Bericht zum 30.09.2015 im Rahmen des Finanzcontrollings
Einstimmiger Beschluss:
Der vorgelegte Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen
Herr Ulrich Ley teilt mit, dass bei der Verwaltung im Oktober ein Förderaufruf bzgl. der Sanierung
kommunaler Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen eingegangen sei. Die Tagesordnung des
kommenden Rates am 24.11.2015 werde diesbezüglich erweitert. In der Vorlage würden entspreNiederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015
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chende Ausführungen folgen. Die Verwaltung habe drei Projekte ausgewählt:
- Erneuerung Außenbecken eifelbad
- Erneuerung Lüftungsanlage eifelbad
- Sanierung der Sportanlage Bad Münstereifel
In wieweit Aussicht auf Förderung bestehe, sei zurzeit noch nicht bekannt.
Der Stadtverordnete Eberhard Kremer meldet sich zu Wort.
Nach Aussetzung der Geschäftsordnung, weist Herr Eberhard Kremer darauf hin, dass die Mitteilung in den Fachausschuss gehört hätte.
Kämmerer Hans Orth erklärt, dass der Förderaufruf erst kürzlich eingegangen sei, und eine Projektauswahl bis zum 13.11. einzureichen war. Ferner müsse geprüft werden, welche Maßnahmen
überhaupt in die Förderkulisse passten. Um überhaupt einen Förderantrag stellen zu können,
müsse die Stadt ihrerseits garantieren, dass sie den 10% Eigenanteil aufbringen könne. Die Maßnahmen müssten somit im Haushalt bzw. in der Finanzplanung vorgesehen sein. Im kommenden
Rat müsse ein entsprechender, die künftigen Haushalte präjudizierender Beschluss gefasst werden.
Stadtverordneter Harald Krauß befürwortet, dass die Angelegenheit ausnahmsweise im Rat behandelt wird, damit keine Fördergelder verloren gingen.
Die Geschäftsordnung wird wieder in Kraft gesetzt.
Um 18:45 Uhr erklärt die Vorsitzende die Sitzung für beendet.
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Vorsitzende
(Sabine Preiser-Marian)
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Schriftführerin
(Katharina Dierichsweiler)
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015
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