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Allgemeine Vorlage (Regelungen im Zusammenhang mit dem Verlassen des Schulgeländes des Schulzentrums Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Regelungen im Zusammenhang mit dem Verlassen des Schulgeländes des Schulzentrums Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Regelungen im Zusammenhang mit dem Verlassen des Schulgeländes des Schulzentrums Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Stolz / Herr Graßmann Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 50/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss 08.06.2004 07.07.2004 TOP: Regelungen im Zusammenhang mit dem Verlassen des Schulgeländes des Schulzentrums Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Bekanntlich hatte es in den letzten Wochen Probleme im Zusammenhang mit dem Verlassen des Schulgeländes am Schulzentrum Kreuzau auch während der Unterrichtszeit gegeben, die dazu geführt haben, dieses Thema auf Wunsch der politischen Vertreter der Gemeinde näher zu beraten. Hiervon ausgehend wurden die Leiter der drei am Schulzentrum Kreuzau untergebrachten Schulformen gebeten, eine schriftliche Darstellung zu den dort bestehenden Voraussetzungen und Regelungen im Zusammenhang mit dem Verlassen des Schulgeländes des Schulzentrums Kreuzau zu geben. Dies ist inzwischen auch in ausführlicher Form erfolgt. Auf die hierzu gefertigte und von allen drei Schulleitern unterzeichnete Darstellung vom 17.05.2004, welche in Kopie dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen. Wie hieraus ersichtlich, gibt es ganz eindeutige Regelungen bei der Pausenaufsicht und auch Anordnungen bezüglich des Verlassens bzw. des Aufsuchens der Unterrichtsräume nach Stundenende bzw. Wechsel der Unterrichtsfächer, für den Hin- und Rückweg zu den Sporteinrichtungen sowie auch zu Konsequenzen bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes. Wichtig ist auch der Hinweis, dass bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes generell kein Versicherungsschutz besteht. Trotz dieser ausführlichen Sachdarstellung gibt es sicherlich noch offene Fragen, die mit den in der Schulausschusssitzung anwesenden Schulleitern gemeinsam erörtert werden können. Auf die Erarbeitung eines Beschlussvorschlages wurde verzichtet. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Ein Beschlussvorschlag wird nicht erarbeitet.“ Der Bürgermeister -2- - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________