Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
22 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
17.12.15, 13:17
Aktualisiert
17.12.15, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 3. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 15.12.2015 im Historischen Ratssaal in Bad
Münstereifel, Eingang Marktstraße 11, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:30 Uhr
17:40 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Anton Schmitz die Ausschussmitglieder
1. Daniel, Jakob Edmund
2. Dibowski, Frank
3 Jansen, Reiner Peter
4. Kirchner, Günter
5. Milischewski, Christof
6. Ohlert, Bernhard Chrysanthus
Entschuldigt fehlen:
1. Borsch, Georg
2. Fuchs, Brigitte
3. Krauß, Harald
4. Kremer, Eberhard
Von der Verwaltung sind anwesend:
1. Reidenbach, Kurt
gleichzeitig als Schriftführer
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
Herr Stadtverordneter Josef Schmitz als Zuhörer
I.
Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Wahlprüfungsausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf § 9
i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Wahlprüfungsausschusses vom 27.10.2015 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m.
§ 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Der Vorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht
eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 415-X/Z-2
Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Bad Münstereifel gem. § 40 Kommunalwahlgesetz NRW
Die Verwaltung teilt mit, dass auch gegen die Feststellung des Ergebnisses der Strichwahl vom
08.11.2015 innerhalb der Einspruchsfrist bis zum 14.12. keine Einsprüche eingelegt wurden.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss
A. Wiederholungswahl vom 25.10.2015
1. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
2. Die Wahl der Bürgermeisterin vom 25.10.2015 wird gemäß § 46b in Verbindung mit § 40 Abs. 1
Buchst. d) Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.
B. Stichwahl vom 08.11.2015
1. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
2. Die Stichwahl zur Wahl der Bürgermeisterin vom 08.11.2015 wird gemäß § 46b in Verbindung
mit § 40 Abs. 1 Buchst. d) Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen und Mitteilungen liegen keine vor.
II.
Nichtöffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen und Mitteilungen liegen keine vor.
Um 17:40 Uhr erklärt der Vorsitzende die Sitzung für beendet.
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Vorsitzender
(Anton Schmitz)
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Schriftführer
(Kurt Reidenbach)
Niederschrift der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses vom 15.12.2015
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