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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
08.06.16, 18:41
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Straßen) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Straßen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 244/2016 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 03.05.2016 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 15.06.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 22.06.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Straßen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 010 111 910 Personalkosten Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 87.000,00 jährlich X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur dauerhaften Nachbesetzung von zwei Stellen im Dienstbereich der Städtischen Dienste wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Im Dienstbereich der Städtischen Dienste sind derzeit zwei ausgewiesene Stellen nur mit befristet beschäftigten Kollegen besetzt. Auf Grund der Vielzahl der zu bewältigenden Aufgaben, die durch die Städtischen Dienste wahrgenommen werden, und zur Kontinuität und Qualitätssicherung der auszuführenden Arbeiten werden dauerhaft alle derzeitigen Mitarbeiter benötigt. Insofern ist beabsichtigt, den beiden betroffenen Mitarbeitern, die sich hoch motiviert und vielseitig einsetzbar zeigen, ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis anzubieten. Andernfalls wären die beiden Stellen entsprechend auszuschreiben. (Erner) -2-