Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
17.12.15, 13:17
Aktualisiert
17.12.15, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 17.12.2015
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
BESCHLUSS
aus der 3. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
vom Dienstag, den 15.12.2015
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 415-X/Z-2
Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Bad Münstereifel gem. § 40 Kommunalwahlgesetz NRW
Beschluss
A. Wiederholungswahl vom 25.10.2015
1. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
2. Die Wahl der Bürgermeisterin vom 25.10.2015 wird gemäß § 46b in Verbindung mit § 40 Abs. 1
Buchst. d) Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.
B. Stichwahl vom 08.11.2015 (vorbehaltlich der Entscheidung über etwaige Einsprüche bis
zum 14.12.2015)
1. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
2. Die Stichwahl zur Wahl der Bürgermeisterin vom 08.11.2015 wird gemäß § 46b in Verbindung
mit § 40 Abs. 1 Buchst. d) Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.