Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gründung einer Netzgesellschaft; Mittelbereitstellung für Beraterleistungen Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
11.07.16, 15:01
Beschlussvorlage (Gründung einer Netzgesellschaft; Mittelbereitstellung für Beraterleistungen
Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW) Beschlussvorlage (Gründung einer Netzgesellschaft; Mittelbereitstellung für Beraterleistungen
Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 175/2016 Az.: Amt: - 1 BeschlAusf.: - 01.5 Datum: 16.03.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Termin Bemerkungen 22.06.2016 beschließend Rat 28.06.2016 beschließend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 07.09.2016 vorberatend Rat 13.09.2016 beschließend Betrifft: Gründung einer Netzgesellschaft; Mittelbereitstellung für Beraterleistungen Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 86.500,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 150 571 010 529.1000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 86.500,00 X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Mittel in Höhe von 86.500 € werden überplanmäßig bereitgestellt. Begründung: Im Rahmen des bestehenden Stromkonzessionsvertrages hat die RWE Deutschland AG ein Angebot unterbreitet, gemeinsam mit der Stadt Erftstadt eine Stromnetzgesellschaft zu gründen. Mit V 445/2015 wurde die Verwaltung beauftragt das Angebot mit Hilfe eines Beratungsunternehmens zu prüfen. Für diesen Prüfauftrag sowie für die Begleitung des Gaskonzessionsverfahrens wurden Mittel in Höhe von 22.600 € bereitgestellt. Im Jahr 2015 wurde ein Teilbetrag von 6.100 € in Rechnung gestellt und ausgezahlt. Die bisherige Prüfung des RWE Angebotes hat ergeben, dass die Gründung einer gemeinsamen Netzgesellschaft für die Stadt Erftstadt von wirtschaftlichem Vorteil sein könnte. Wenn nach Abschluss der Verhandlungen mit dem RWE die Umsetzung der Gesellschaftsgründung betrieben werden soll, fallen Kosten für die juristische und betriebswirtschaftliche Beratungsleistung zur begleitenden Umsetzung einer Unternehmensbeteiligung im Bereich Strom, an. Ein erstes Angebot, das in der vergangen Woche eingegangen ist, beziffert diese Kosten in Höhe von rund 70.000 €. Vorbehaltlich der abschließenden Kostenkalkulation müssen die Beraterkosten (70.000 € Gründung Netzgesellschaft, 16.500 € Prüfung Angebot und Begleitung Gaskonzession) überplanmäßig bereitgestellt werden. (Erner) -2-