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Allgemeine Vorlage (Aufhebung der Grundschulbezirke; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufhebung der Grundschulbezirke;
Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: Ergänzung 47/2006 1. Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 21.09.2006 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 07.11.2006 Aufhebung der Grundschulbezirke; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW I. Sach- und Rechtslage: Am 04.10.2006 wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW gefasst, die als Anlage beigefügt ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 04.10.2006 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut: „Die Aufhebung der Grundschulbezirke soll gemäß § 84 SchulG NRW erst mit Beginn des Schuljahres 2008/09 erfolgen. Von der möglichen vorzeitigen Aufhebung wird kein Gebrauch gemacht.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________