Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
- Amt 40 -
Kreuzau, den 04.10.2006
Az.: 40/200.07/5 Gr/P
Aufhebung der Grundschulbezirke
Nach den Bestimmungen des neuen Schulgesetzes NRW ist es möglich, die Grundschulbezirke vorab bereits zum Schuljahr 2007/2008 aufzuheben, wozu das Schulamt für den Kreis
Düren bis 13.10.2006 einen entsprechenden Bericht seitens der Gemeinde Kreuzau erwartet.
Auf die hierzu gefertigte Sitzungsvorlage Nr. 47/2006, die als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen.
Aufgrund dieser Termingestaltung ist es erforderlich, hierüber im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung zu befinden.
- Ramm Bürgermeister
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird wegen Dringlichkeit wie folgt beschlossen:
„ Die Aufhebung der Grundschulbezirke soll gemäß § 84 SchulG NRW erst mit Beginn des
Schuljahres 2008/09 erfolgen. Von der möglichen vorzeitigen Aufhebung wird kein Gebrauch gemacht.“
Kreuzau, den 04.10.2006
- W. Ramm Bürgermeister
- I. Eßer Ratsmitglied