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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 47/2006 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 47/2006 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister - Amt 40 - Kreuzau, den 04.10.2006 Az.: 40/200.07/5 Gr/P Aufhebung der Grundschulbezirke Nach den Bestimmungen des neuen Schulgesetzes NRW ist es möglich, die Grundschulbezirke vorab bereits zum Schuljahr 2007/2008 aufzuheben, wozu das Schulamt für den Kreis Düren bis 13.10.2006 einen entsprechenden Bericht seitens der Gemeinde Kreuzau erwartet. Auf die hierzu gefertigte Sitzungsvorlage Nr. 47/2006, die als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen. Aufgrund dieser Termingestaltung ist es erforderlich, hierüber im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung zu befinden. - Ramm Bürgermeister DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird wegen Dringlichkeit wie folgt beschlossen: „ Die Aufhebung der Grundschulbezirke soll gemäß § 84 SchulG NRW erst mit Beginn des Schuljahres 2008/09 erfolgen. Von der möglichen vorzeitigen Aufhebung wird kein Gebrauch gemacht.“ Kreuzau, den 04.10.2006 - W. Ramm Bürgermeister - I. Eßer Ratsmitglied