Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
17.12.15, 13:17
Aktualisiert
17.12.15, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 17.12.2015
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
vom Dienstag, den 01.12.2015
7.
Entwurf des Landesentwicklungsplanes;
hier: Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf
Zu Punkt der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 407-X/Z-1
Entwurf des Landesentwicklungsplanes;
hier: Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die Stadt Bad Münstereifel schließt sich der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf des LEPs mit der nachfolgenden Ergänzung an.
Gemäß dem LEP ist großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in
zentralen Versorgungsbereichen zulässig. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Ausnahmetatbestände sind jedoch zu restriktiv.
Wenn aus städtebaulichen und/oder siedlungsstrukturellen Gründen das Zentrum die Nahversorgung nicht aufnehmen kann wie in Bad Münstereifel, müssen zur wohnortnahen Versorgung, gerade mit den nahversorgungsrelevanten Sortimenten entsprechende Märkte in zukunftsorientierten
Größen an Standorten mit Wohnsiedlungszusammenhang und guter verkehrlicher Anbindung
planbar sein. Hier darf nicht entgegengehalten werden, dass weniger geeignete Standorte nur
deshalb gewählt werden müssen, weil sie im Zentrum oder näher am Zentrum liegen. Die städtebaulichen Argumente müssen in solchen Ausnahmesituationen im Sinne der Planungsvorgaben
des BauGB gegeneinander und untereinander auch mit denen des LEPs abwägbar sein.
Insofern hält die Stadt Bad Münstereifel daran fest, die Ausnahmeregelung flexibler zu gestalten
und den LEP entsprechend zu ändern.