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Beschlusstext (Entwurf des Landesentwicklungsplanes; hier: Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
17.12.15, 13:17
Aktualisiert
17.12.15, 13:17
Beschlusstext (Entwurf des Landesentwicklungsplanes; 
hier: Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf )

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 17.12.2015 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 7. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 01.12.2015 7. Entwurf des Landesentwicklungsplanes; hier: Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 407-X/Z-1 Entwurf des Landesentwicklungsplanes; hier: Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die Stadt Bad Münstereifel schließt sich der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf des LEPs mit der nachfolgenden Ergänzung an. Gemäß dem LEP ist großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen zulässig. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Ausnahmetatbestände sind jedoch zu restriktiv. Wenn aus städtebaulichen und/oder siedlungsstrukturellen Gründen das Zentrum die Nahversorgung nicht aufnehmen kann wie in Bad Münstereifel, müssen zur wohnortnahen Versorgung, gerade mit den nahversorgungsrelevanten Sortimenten entsprechende Märkte in zukunftsorientierten Größen an Standorten mit Wohnsiedlungszusammenhang und guter verkehrlicher Anbindung planbar sein. Hier darf nicht entgegengehalten werden, dass weniger geeignete Standorte nur deshalb gewählt werden müssen, weil sie im Zentrum oder näher am Zentrum liegen. Die städtebaulichen Argumente müssen in solchen Ausnahmesituationen im Sinne der Planungsvorgaben des BauGB gegeneinander und untereinander auch mit denen des LEPs abwägbar sein. Insofern hält die Stadt Bad Münstereifel daran fest, die Ausnahmeregelung flexibler zu gestalten und den LEP entsprechend zu ändern.