Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
133 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
20.01.16, 13:16
Aktualisiert
20.01.16, 13:16
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NIEDERSCHRIFT
über die 4. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" am 09.12.2015 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
19:55 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Ludger Müller die Ausschussmitglieder
1. Bartels, Ulrich
2. Berg, Siegfried
3. Borsch, Georg
4. Dederichs, Josef
5. Demary, Gregor
6. Dibowski, Frank
7. Fuchs, Brigitte
8. Hoever, Willi
9. Krauß, Harald
10. Milischewski, Christof (ab 18:25 Uhr)
11. Ruß, Helmut
12. Schmitz, Anton
13. Schumacher, Wilfried
14. Thenhaus-Jakobi, Ingrid
15. Vickus, Franz-Josef
Sonstige stimmberechtigte Mitglieder:
Entschuldigt fehlen:
Von der Verwaltung sind anwesend:
1. Bürgermeisterin Preiser-Marian, Sabine
2. Schäfer, Hans-Georg
3. Müller, Willi
4. Wassong, Ralf
5. Heller, Lisa, gleichzeitig als Schriftführerin
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
Hartmann, Jörg (sachkundiger Bürger des Betriebsausschusses)
Herr Schäfer, Herr Schiffer und Herr Dahmen vom Erftverband
I.
Öffentliche Sitzung
Zu Beginn der Sitzung wird das neue Mitglied des Ausschusses, Wilfried Schumacher, zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses "Stadtwerke" Erläuterung: Hierzu wird
auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die
Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Aus-
schussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 17.06.2015 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8
i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Der Vorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht
eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 311-X/Z-1
Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf
hier: weiteres Verfahren
Den Ausschussmitgliedern wird in Kopie der Änderungsbescheid des Kreises Euskirchen vom
20.08.2015 überreicht, mit dem die Einleitungserlaubnis für die Kläranlage Nöthen bis zum
31.12.2016 verlängert wurde.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Anton Schmitz trägt vor, dass der Betriebsausschuss über die zwischenzeitlich stattgefundenen Gespräche mit dem Erftverband erst jetzt informiert wurde und keine
Vergleichszahlen vorliegen. Er beantragt, in die Niederschrift aufzunehmen, dass in der nächsten
Betriebsausschusssitzung sowohl Zahlen zu Vergleichszwecken vorgelegt werden, als auch der
Erftverband erneut zur Sitzung eingeladen wird.
Die Vertreter des Erftverbandes erläutern dem Ausschuss anhand von Schaubildern und Texten,
warum die Kläranlage Nöthen nicht mehr am Netz belassen werden kann und welche Varianten
untersucht worden sind. Weiterhin wird ausgeführt, dass die Stilllegung der Kläranlagen Nöthen
sowie Pesch mit Überleitung des Abwassers zur Kläranlage Kirspenich die wirtschaftlichste Lösung darstellt und die dafür erforderliche Herstellung des Verbindungssammlers zum gesetzlichen
Aufgabenkreis des Erftverbandes gehört. Am Ende wird noch die Entwicklung des Verbandsbeitrages der letzten 10 Jahre vorgestellt.
Im Anschluss an den Vortrag richten die Ausschussmitglieder Fragen an die Vertreter des Erftverbandes. Auf Nachfrage der CDU Fraktion bestätigt Herr Schäfer, dass für die Überleitung des Abwassers sowohl auf der Kläranlage als auch im Kanalnetz ausreichende Kapazitäten bereitstehen.
Die Kapazität der Kläranlage Kirspenich ist groß genug, um auch die Entwässerung weiterer Baugebiete gewährleisten zu können. Allenfalls wenn für den Kläranlagenbetrieb verschärfte Vorgaben
eingeführt würden, wie hinsichtlich der Eliminierung von Spurenstoffen, könnte dies auch die Kapazitäten beeinträchtigen.
Auf Nachfrage der UWV-Fraktion erklärt der Erftverband, dass für den Verbindungssammler keine
Druckleitung erforderlich ist.
Die Betriebsleitung erinnert daran, dass die Kommunalagentur NRW, ein namhaftes Rechtsanwaltsbüro aus Bonn und sogar die Bezirksregierung Köln die Verlegung des geplanten Verbindungssammlers als gemeindliche Aufgaben ansehen, weil der Verbindungssammler am Rande
des Kanalnetzes liegt, an die bestehende städt. Kanalisation anschließt und erst mehrere Kilometer später an der verbandlichen Kläranlage ankommt.
Von der Betriebsleitung wird geschildert, dass die Gespräche mit dem Erftverband ausgesetzt
wurden, weil trotz der städt. Zugeständnisse der Erftverband in die Übertragung des Betriebs nach
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.12.2015
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Fertigstellung nicht einwilligen mochte. Im Übrigen wird der Vortrag des Erftverbandes um die Information ergänzt, dass der jährliche Verbandsbeitrag von 2011 bis 2016 um 180.000 € angewachsen ist, worin die lfd. verbandlichen Baumaßnahmen in Rodert und Mahlberg von insgesamt
2,6 Mio. € noch nicht eingeflossen sind.
Die SPD-Fraktion bekundet die Erwartung, dass der Bau und Betrieb des Verbindungssammlers
gegenüber dem eigenen Bau keine Mehrkosten auslöst. Dazu sind vorsorglich aussagekräftige
Zahlen zu unterbreiten.
In der weiteren Beratung spricht sich der Betriebsausschuss dafür aus, dass die Weichen für den
Bau des Verbindungssammlers von der Kläranlage Nöthen gestellt werden sollen und dafür die
Planung und der Bau dem Erftverband überlassen wird. Die Frage der gesetzlichen Zuständigkeit
wird später geklärt, notfalls auch gerichtlich.
Der Anschluss der Kläranlage Pesch wird ausdrücklich ausgeklammert, weil dann die Veranlagungsrichtlinien des Erftverbanes für die Stadt finanzielle Nachteile verursachen. Dazu wiederholt
die Betriebsleitung, dass der Stadt rd. 96 % der Bau- und Betriebskosten aufgebürdet würden,
obwohl der Verbindungssammler von der Kläranlage in Pesch bis Gilsdorf durch die Stadt überhaupt nicht, und der Verbindungssammler durch das Eschweiler Tag nur zu etwas mehr als der
Hälfte, genutzt würde.
Der Vorsitzende des Betriebsausschusses, Ludger Müller, gibt zu bedenken, dass durch den Bau
bereits Fakten geschaffen werden könnten, durch die der weitere Anschluss der Ortschaft Pesch
nicht mehr zu verhindern wäre.
Auf die Äußerung der Vertreter des Erftverbandes, dass der Verband auch noch eine Lösung für
Pesch zu finden hat, formuliert die CDU-Fraktion ausdrücklich die Erwartung, dass der Anschluss
von Pesch nicht hinter dem Rücken der Stadt Bad Münstereifel geplant und realisiert wird.
Die Vertreter des Erftverbandes erklären, die Planung mit der Stadt abstimmen zu wollen, mit einem Genehmigungsvorbehalt durch die Stadt aber nicht einverstanden zu sein. Der Erftverband
schlägt vor, doch das Gesprächsprotokoll vom 02.09.2015 als Grundlage des Beschlusses zu
nehmen. Dazu erläutert die Betriebsleitung, dass zum Gesprächsprotokoll verschiedene Ergänzungen und Berichtungen seitens der Stadt erforderlich waren und nicht zuletzt wegen der zu wahrenden Zuständigkeit des Betriebsausschusses keine Gegenzeichnung erfolgte.
Der Betriebsausschuss entscheidet, dass statt des Gesprächsprotokolls aus dem Beschlussvorschlag der Grundsatz I übernommen wird und ansonsten die im Sachverhalt unter II 1.-5. formulierten Regelungen, im Detail noch an den Beratungsverlauf angepasst, Grundlage des Beschlusses sein sollen.
Nach Ende der Beratung des Tagesordnungspunktes verlassen die Vertreter des Erftverbandes
den Sitzungssaal.
Einstimmiger Beschluss:
I. Grundsatz
Die Bürgermeisterin und die Betriebsleitung werden beauftragt, alle Schritte zu unternehmen, um
die finanziellen Interessen der Stadt Bad Münstereifel an einer ausgewogenen Kostenverteilung an
den geplanten Abwassermaßnahmen (Verbindungssammler Kläranlage Nöthen bis RÜB Eschweiler Steinbruch und von Pesch bis Gilsdorf) zu wahren.
II. Stilllegung Kläranlage Nöthen
Damit die vom Erftverband als absolut dringlich bezeichnete Stilllegung der Kläranlage Nöthen
kurzfristig möglich ist, wird folgende Regelung angestrebt:
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.12.2015
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1.
Der Erftverband führt die begonnene Planung für den Verbindungssammler von der Kläranlage Nöthen bis zum RÜB Eschweiler Tal fort. Die Ausführungsplanung ist mit der Stadt
abzustimmen und vor Ausschreibung dem Betriebsausschuss vorzustellen. Die Vorstellung
soll ebenfalls aussagekräftige und aktuelle Zahlen über die Baukosten und die lfd. jährlichen Betriebskosten umfassen.
2.
Der Erftverband soll den Bau des Verbindungssammlers unter der Voraussetzung übernehmen, dass gegenüber der städt. Trägerschaft keine Mehrkosten entstehen.
3.
Wegen des Betriebs des Verbindungssammlers bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen: Standpunkt Stadt kommunale Aufgabe, Standpunkt Erftverband verbandliche Aufgabe. Die Frage des Betriebs soll die Baumaßnahme nicht beeinträchtigen und später geklärt werden.
4.
Die Frage, ob auf den von der Leitungstrasse berührten städt. Flächen ein dauerhaftes
dingliches Recht für den Erftverband eingetragen wird, wird bis zur endgültigen Klärung
über die gesetzliche Zuständigkeit zurück gestellt.
5.
Aus der Regelung für die Kläranlage Nöthen kann und wird der Erftverband keine Ansprüche zur Anbindung der Kläranlage Pesch ableiten.
Die Betriebsleitung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1-5 bezeichneten Eckpunkte eine Vereinbarung zu entwerfen, welche zur Abwicklung der Baumaßnahme mit dem Erftverband eingegangen werden soll.
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 444-X
Feststellung Jahresabschluss und Lagebericht zum 31.12.2014 des Eigenbetriebes Stadtwerke Betriebszweig Abwasser-
Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2014 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad
Münstereifel, Betriebszweig Abwasser, werden unter dem Vorbehalt der späteren Zustimmung der
Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt.
Nach Abführung der Eigenkapitalverzinsung von EUR 306.000,00 verbleibt ein Überschuss in Höhe von EUR 225.916,00, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 445-X
Feststellung Jahresabschluss und Lagebericht zum 31.12.2014 des Eigenbetriebes Stadtwerke Betriebszweig Wasser-
Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2014 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad
Münstereifel, Betriebszweig Wasser, werden unter dem Vorbehalt der späteren Zustimmung der
Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt.
Der Jahresgewinn von 58.438,65 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 390-X
Wassergebühren 2016;
hier: 22. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982
Die Betriebsleitung erläutert auf Anfrage der CDU-Fraktion, dass der Jahresüberschuss 2014 über
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.12.2015
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eine Ermäßigung der Verbrauchsgebühr von 1,42 €/cbm um 0,08 €/cbm auf 1,34 €/cbm an die
Benutzer 2015 zurück gegeben wurde. Da für 2016 keine Überschüsse zur Gebührenminderung
verfügbar sind und für die Gebührenkalkulation das Kostendeckungsprinzip gilt, ist eine Anhebung
auf das Gebührenniveau von 2014 erforderlich.
Ferner trägt die Betriebsleitung zur Nachfrage SPD-Fraktion vor, dass zwischen dem Wasserverbrauch für die Kalkulation der Wassergebühren und der Schmutzwassermenge stets Abweichungen bestehen, weil in zahlreichen Fällen das bezogene Wasser nicht vollständig der öffentlichen
Kanalisation zugeführt wird und dieses für die Gebührenberechnung zu berücksichtigen ist. Besonders anschaulich lässt sich das am Golfplatz in Eschweiler erkennen. Dort werden erhebliche
Wassermengen für die Bewässerung verwendet.
Einstimmiger Beschluss:
Wassergebühren 2016;
hier: 22. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982.
1.
2.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 und 2 zu RD.-Nr. 390-X) zur 22. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad
Münstereifel vom 28.01.1982 ist vom Rat geprüft und gebilligt.
Die 22. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 in der Fassung des als Anlage 3 zu
RD.-Nr. 390-X vorliegenden Entwurfs wird beschlossen.
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 440-X
Abwassergebühren (Kanalbenutzungsgebühren) 2016
Einstimmiger Beschluss:
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 (Anlage) ist vom Rat geprüft und gebilligt.
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 424-X
Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2016
hier: 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben)
Auf Nachfrage der SPD-Fraktion wird der aktuelle Bestand der Grundstücksentwässerungsanlagen
von der Betriebsleitung vorgetragen: abflusslose Gruben 115, herkömmliche Kleinkläranlagen 61,
vollbiologische Kleinkläranlagen 78.
Einstimmiger Beschluss:
Die Gebührenkalkulation 2016 (Anlage 1 zur RD 424-X) über die Gebühren zur Entsorgung der
Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt.
Die 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) vom 31.10.2006 wird in der Fassung des als
Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu Punkt 9. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 401-X
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.12.2015
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Wasserversorgung Forsthaus Scheuren;
hier: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal
Einstimmiger Beschluss:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfes mit
dem Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal den öffentlich-rechtlichen Vertrag für die
Lieferung und Abrechnung von Trinkwasser für das Forsthaus Scheuren in Euskirchen durch die
Stadtwerke Bad Münstereifel abzuschließen.
Zu Punkt 10. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 386-X
Beschaffung und Auswechslung von Wasserzählern
Auf Nachfrage der SPD-Fraktion teilt die Betriebsleitung mit, dass die neuen Zähler mit 12 € je
Stück deutlich mehr als die herkömmlichen Zähler mit 2,30 € je Stck. kosten, aber keine genaueren Messungen gewährleisten. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass die neuen Wasserzähler aus dem gesetzlich spätestens ab 2017 vorgeschriebenen Material bestehen.
Zu Punkt 11. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 372-X
Benennung des Pflichtprüfers zur Prüfung der Jahresabschlüsse ab 2015 der Stadtwerke Bad
Münstereifel, Betriebszweig Wasser und Abwasser
Einstimmiger Beschluss:
Der Betriebsausschuss beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses am 24.09.2015 mit der Fa. Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft
mbH, Wierlings Busch 73, 48249 Dülmen (RD 284-X/Z-1), einen Vertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse ab 2015 für die Stadtwerke abzuschließen.
Zu Punkt 12. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Zu Punkt 12.1 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 368-X
Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - (31.10.2015)
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 12.2 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 367-X
Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser- (31.10.2015)
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Um 19:55 Uhr erklärt der/die Vorsitzende die Sitzung für beendet.
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Vorsitzender
(Ludger Müller)
gez. Lisa Heller
Schriftführerin
(Lisa Heller)
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.12.2015
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