Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
2. Ergänzung
24/2005
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/ FNP 28. Ä.BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02.10.2006
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.10.2006
31.10.2006
07.11.2006
28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich
des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg";
hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage
b) Zustimmung gem. § 5 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17. 05. 2005 den Aufstellungsbeschluss
zur o.a. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer
Wohnbaufläche im Ortsteil Schlagstein, und zwar „Unter dem Holzweg“. Darüber hinaus wird der
Böschungsbereich entlang der Straße „Holzweg“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB als
erhaltenswert ausgewiesen. Das Plangebiet wollen Sie der beigefügten Ablichtung (Anlage 1)
entnehmen.
Über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde in der Sitzung des Rates am
25.04.2006 entschieden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, die Offenlage gem. § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Offenlage des Planentwurfes wurde in der Zeit vom 24. Juli bis 24. August 2006 durchgeführt.
Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen mehr eingegangen, über die im Rahmen der
Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu entscheiden wäre. Dem endgültigen Entwurf des
Flächennutzungsplanes einschließlich des Ihnen bekannten Umweltberichtes und der Begründung
kann nunmehr zugestimmt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-Keine-
III. Beschlussvorschlag:
„Der 28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein „Unter dem Holzweg“ einschließlich des
vorliegenden Umweltberichtes und der Begründung wird gem. § 5 BauGB
zugestimmt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-