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Allgemeine Vorlage (28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg"; hier: a)Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage b)Zustimmung gem. § 5 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg";
hier:
a)Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im 
Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage 
b)Zustimmung gem. § 5 BauGB) Allgemeine Vorlage (28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg";
hier:
a)Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im 
Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage 
b)Zustimmung gem. § 5 BauGB)

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Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 2. Ergänzung 24/2005 Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/ FNP 28. Ä.BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02.10.2006 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 26.10.2006 31.10.2006 07.11.2006 28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage b) Zustimmung gem. § 5 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17. 05. 2005 den Aufstellungsbeschluss zur o.a. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Schlagstein, und zwar „Unter dem Holzweg“. Darüber hinaus wird der Böschungsbereich entlang der Straße „Holzweg“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB als erhaltenswert ausgewiesen. Das Plangebiet wollen Sie der beigefügten Ablichtung (Anlage 1) entnehmen. Über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde in der Sitzung des Rates am 25.04.2006 entschieden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Offenlage des Planentwurfes wurde in der Zeit vom 24. Juli bis 24. August 2006 durchgeführt. Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen mehr eingegangen, über die im Rahmen der Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu entscheiden wäre. Dem endgültigen Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich des Ihnen bekannten Umweltberichtes und der Begründung kann nunmehr zugestimmt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -Keine- III. Beschlussvorschlag: „Der 28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein „Unter dem Holzweg“ einschließlich des vorliegenden Umweltberichtes und der Begründung wird gem. § 5 BauGB zugestimmt.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-