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Beschlusstext (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf hier: weiteres Verfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
20.01.16, 13:16
Aktualisiert
20.01.16, 13:16
Beschlusstext (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf
hier: weiteres Verfahren) Beschlusstext (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf
hier: weiteres Verfahren)

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Bad Münstereifel, 19.01.2016 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 4. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom Mittwoch, den 09.12.2015 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 311-X/Z-1 Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf hier: weiteres Verfahren Einstimmiger Beschluss: I. Grundsatz Die Bürgermeisterin und die Betriebsleitung werden beauftragt, alle Schritte zu unternehmen, um die finanziellen Interessen der Stadt Bad Münstereifel an einer ausgewogenen Kostenverteilung an den geplanten Abwassermaßnahmen (Verbindungssammler Kläranlage Nöthen bis RÜB Eschweiler Steinbruch und von Pesch bis Gilsdorf) zu wahren. II. Stilllegung Kläranlage Nöthen Damit die vom Erftverband als absolut dringlich bezeichnete Stilllegung der Kläranlage Nöthen kurzfristig möglich ist, wird folgende Regelung angestrebt: 1. Der Erftverband führt die begonnene Planung für den Verbindungssammler von der Kläranlage Nöthen bis zum RÜB Eschweiler Tal fort. Die Ausführungsplanung ist mit der Stadt abzustimmen und vor Ausschreibung dem Betriebsausschuss vorzustellen. Die Vorstellung soll ebenfalls aussagekräftige und aktuelle Zahlen über die Baukosten und die lfd. jährlichen Betriebskosten umfassen. 2. Der Erftverband soll den Bau des Verbindungssammlers unter der Voraussetzung übernehmen, dass gegenüber der städt. Trägerschaft keine Mehrkosten entstehen. 3. Wegen des Betriebs des Verbindungssammlers bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen: Standpunkt Stadt kommunale Aufgabe, Standpunkt Erftverband verbandliche Aufgabe. Die Frage des Betriebs soll die Baumaßnahme nicht beeinträchtigen und später geklärt werden. 4. Die Frage, ob auf den von der Leitungstrasse berührten städt. Flächen ein dauerhaftes dingliches Recht für den Erftverband eingetragen wird, wird bis zur endgültigen Klärung über die gesetzliche Zuständigkeit zurück gestellt. 5. Aus der Regelung für die Kläranlage Nöthen kann und wird der Erftverband keine Ansprüche zur Anbindung der Kläranlage Pesch ableiten. Die Betriebsleitung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1-5 bezeichneten Eckpunkte eine Vereinbarung zu entwerfen, welche zur Abwicklung der Baumaßnahme mit dem Erftverband eingegangen werden soll. Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.12.2015 Seite 2