Daten
Kommune
Jülich
Größe
95 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
04.05.15, 14:51
Aktualisiert
04.05.15, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Az: Amt 10/11 - Jö
Jülich, 30.04.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 228/2015
Mitteilung
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.05.2015
Stadtrat
18.05.2015
TOP
Ergebnisse
Ausbildungsplätze 2016
Bezug: Vorlagen Nr. 398/2013 und 163/2014
Anlg.:
SD.Net
Mitteilungstext:
Im Rahmen der Mitteilungen 398/2013 und163/2014 „Aufnahmekapazitäten an der Fachhochschule
für öffentliche Verwaltung“ wurde seitens des Stadtrates beschlossen zukünftig Bedarf für zwei
Studienplätze anzumelden.
Wie bereits in den letzten Jahren zu den Ausbildungsplätzen mitgeteilt, ist es wegen der anstehenden Personalabgänge und dem zu erwartenden demographischen Wandel erforderlich weiterhin
kontinuierlich auszubilden, um den zukünftigen Personalbedarf zu decken.
Für 2016 reichen voraussichtlich bedarfsorientiert 2 Ausbildungsplätze (jeweils einer im Bereich
mittlerer und gehobener Dienst) aus und wahrscheinlich ist dann auch eine dauerhafte Übernahme
möglich. Ein Übernahmeversprechen würde, wie in der Vergangenheit, nicht gegeben.
Ein zweiter Studienplatz ist aus v.g. Gründen verzichtbar zumal im Rahmen der Personalentwicklung auch der Angestelltenlehrgang II (vergleichbar gehobener Dienst) angeboten und belegt wird.
Laut KGST entstehen für die v.g. Ausbildungen jeweils Personalkosten i.H.v. ca. 16.000 €.
Die Mittel sind bei den Personalkosten in den Haushalten für 2016 und die Folgejahre zu veranschlagen und bereits im Haushaltssicherungskonzept berücksichtigt.
Bei bestandener Prüfung besteht bei entsprechendem Bedarf der Anspruch auf eine einjährige Übernahme, es sei denn, dass personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche
Gründe dagegen sprechen.
Bei einer einjährigen Übernahme entstehen zusätzliche Personalkosten i.H.v. ca. 37.500 €.
Die zwei Ausbildungsplätze (1 Studienplatz und 1 Verwaltungsfachangestellte / -r) werden kurzfristig ausgeschrieben.
Mitteilung 228/2015
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