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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
20.06.16, 12:14
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 234/2016 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 28.04.2016 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. HilbertHesse Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 16.06.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 22.06.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 010 111 920 Personalkosten Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 87.000,00 jährlich 3.600,00 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Nachbesetzung von zwei Stellen im haustechnischen Dienst wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Ein Mitarbeiter des haustechnischen Dienstes für die Verwaltungsgebäude hat erklärt, nunmehr zum Ende dieses Jahres altersbedingt auszuscheiden. Im Spätherbst wird zudem ein Mitarbeiter aus dem Hausmeisterpool der städtischen Übergangsheime mit Erreichen der Regelaltersrente aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Um den reibungslosen Ablauf in der Verwaltung weiterhin sicherzustellen, ist es erforderlich, diese Stellen zeitnah nach zu besetzen. (Erner) -2-