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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
177 kB
Erstellt
18.05.16, 13:16
Aktualisiert
18.05.16, 13:16
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.05.2016 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 19:00 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten 1. Borsch, Georg 2. Dürholt, Horst als Vertreter für Müller, Ludger 3. Germann, Wolfgang 4. Kirchner, Günter 5. Kohn, Tobias 6. Kremer, Eberhard 7. Lamsfuß, Michael 8. Ohlert, Bernhard Chrysanthus 9. Pfennings, Ingo als Vertreter für Krauß, Harald 10. Ruß, Helmut 11. Schmidt, Dr. Uwe 12. Schmitz, Anton 13. Schmitz, Josef 14. Zwingmann, Claudia Beratende Mitglieder – nicht stimmberechtigt: 1. Bell, Thomas Alfred Entschuldigt fehlen: Krauß, Harald Müller, Ludger Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Orth, Hans 2. Hochgürtel, Marita 3. Ley, Ulrich 4. Dederichs, Hans-Josef 5. Schäfer, Hans Georg 6. Schmitz, Rudolf 7. Klein, Joachim 8. Dierichsweiler, Katharina gleichzeitig als Schriftführerin Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: Frau Röder von der örtlichen Presse 15 Zuhörer/innen I. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Einstimmiger Beschluss zur Tagesordnung: Hier wirkt die Bürgermeisterin gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 48 Abs. 1 GO NRW nicht mit. Wegen der Dringlichkeit der Beratungspunkte wird die Tagesordnung wie folgt erweitert: T a g e s o r d n u n g: gem. §48, Abs. 1GO (Beschluss erforderlich) E r l ä u t e r u n g e n: TOP I. 7. Bezeichnung sind beigefügt liegen bereits vor werden nachgereicht werden mündl. vorgetragen Nr. der Ratsdrucksache Öffentliche Sitzung Erlass der Haushaltssatzung für das HaushaltsX jahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025 hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 27.04.2016 369-X/Z4 Bei der Ratsdrucksache 501-X (Top 5) wurde die Bezeichnung wie folgt geändert: „5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel“ Der bisherige TOP 7 „Anfragen und Mitteilungen“ wird neuer TOP 8 der öffentlichen Sitzung. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.03.2016 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 513-X Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung des Landes NRW hier: Widerspruch gegen den Teilverkauf der Kölner Straße 4 Die Bürgermeisterin ruft den Tagesordnungspunkt auf und schlägt vor, dass der Antragstellerin Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Die Ausschussmitglieder sind einverstanden. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.05.2016 Seite 2 Nach Aufhebung der Geschäftsordnung werden zunächst der Bürgermeisterin von der Antragstellerin weitere Unterschriftenlisten vorgelegt. Anschließend erhalten diese und weitere Personen aus dem Zuhörerraum die Möglichkeit, zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Die Geschäftsordnung wird wieder in Kraft gesetzt, so dass die Beratung im Ausschuss fortgesetzt werden kann. Stadtverordneter Anton Schmitz, SPD-Fraktion, betont, dass seine Fraktion sich von vornherein gegen einen Teilverkauf der Bücherei ausgesprochen habe, und die Fraktion auch weiterhin an dieser Entscheidung festhalte. Die Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90 /Die Grünen, FDP und CDU, sowie auch die Bürgermeisterin weisen darauf hin, dass in der Angelegenheit eine Abwägung der Vor- und Nachteile stattgefunden habe, und es allen Beteiligten immer wichtig gewesen sei, die Bücherei, trotz Haushaltssicherungskonzept, zu erhalten. Auch sei es wichtig gewesen, den Standort mit Bücherei, Kick und Ärzten beizubehalten. Die Vorteile, Standorterhaltung und barrierefreier Zugang durch den Aufzug, würden den Nachteil, den die Verkleinerung mit sich bringe, aufheben. Die Entscheidung für den Teilverkauf wurde nicht unüberlegt getroffen. Unter Aufhebung der Geschäftsordnung können die Zuhörer nochmals ihre Ansichten vortragen und ergänzen. Anschließend, nach Wiedereinsetzung der Geschäftsordnung, stellt die Bürgermeisterin den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Beschluss mit 4 Nein-Stimmen und 11 Ja-Stimmen: Der Bürgerantrag mit Schreiben vom 08.03.2016 und 15.03.2016 gemäß § 24 GO NRW wird zur Kenntnis genommen. Da alle Interessenlagen im Vorfeld umfassend abgewogen wurden, hält der Ausschuss an dem gefassten Beschluss fest. Die Beschwerde gegen den Teilverkauf der Büchereifläche, Kölner Straße 4, wird zurück gewiesen. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 514-X Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung des Landes NRW hier: Einspruch gegen die Verkleinerung der Bücherei Beschluss mit 4 Nein-Stimmen und 11 Ja- Stimmen: Der Bürgerantrag vom 08.03.2016 gemäß § 24 GO NRW wird zur Kenntnis genommen. Die Beschwerde gegen die Verkleinerung der Büchereifläche , Kölner Straße 4, wird zurück gewiesen. Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 501-X 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, teilt mit, dass ihm die Satzungsänderung nicht zusage, da er der Ansicht ist, dass die Namen der Schuldner, deren Forderungen im Insolvenzverfahren niedergeschlagen werden, den Ratsmitgliedern vorgetragen werden sollen. Kämmerer Orth erläutert, dass dies unzulässig sei und verweist auf eine Landtagsdrucksache und den § 30 der Abgabenordnung. Der Stadtverordnete Dr. Uwe Schmidt, UWV-Fraktion, sieht ebenfalls keine Veranlassung den § 13 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.05.2016 Seite 3 der Hauptsatzung zu ändern. Seine Fraktion wird gegen die Satzungsänderung stimmen. Auch der Stadtverordnete Georg Borsch, Bündnis 90/Die Grünen wird gegen die Satzungsänderung stimmen. Empfehlungsbeschluss mit 8 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen: 1 Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Bei der nächsten Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel wird § 2 Abs. 4 Nr. 6 erweitert und erhält folgende Fassung: das Abschließen von Vergleichen, deren Wert 15.000 EURO übersteigt bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 EURO, sowie die Klageerhebung vor Gericht, sofern der Streitwert 15.000 EURO übersteigt bis zu einem Höchstwert von 100.000 EURO; nach dem Abschluss der Vergleiche und über die Klageerhebung ist der Rat zu informieren. Die vorgenannte Zuständigkeitsregelung wird bereits mit Inkrafttreten der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung umgesetzt. Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 511-X Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW Die Stadtverordneten sind sich einig, dass die Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwands für fließende Gewässer der Stadt Bad Münstereifel nicht beschlossen werden soll. Eine Gebühr für die Gewässerunterhaltung könne man den Bürgern, auch im Hinblick auf die in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen und dem zu erwartenden Personalaufwand, nicht verständlich machen. Gleichwohl ist man sich bewusst, dass die 200.000 € ab 2017 als Einnahme im Haushaltssicherungskonzept stehen, und 2013 vom Rat so beschlossen wurden. Diese 200.000 € jährlich müssen somit, wenn die Gebühr zur Gewässerunterhaltung nicht erhoben wird, anderweitig erwirtschaftet werden, ggfls. durch eine Anhebung der Grundsteuer A und B. Es reicht somit nicht aus, die Satzung zurück zu stellen. Es muss ein Beschluss über eine alternative Finanzierungsmöglichkeit getroffen werden. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die Veranlagung der Gebühr zur Gewässerunterhaltung wird zunächst nicht weiter verfolgt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes soll vorrangig die Realisierung der mit der Gebühr zur Gewässerunterhaltung verbundenen Summe von 200.000,00 € pro Jahr über die Grundsteuer A und B geprüft werden. Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 369-X/Z-4 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025 hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche VerwalNiederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.05.2016 Seite 4 tungsbehörde vom 27.04.2016 Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die Ausführungen der Verwaltung und die Verfügung des Landrates werden zur Kenntnis genommen. Von der Einlegung eines Rechtsmittels wird abgesehen. Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen vor. Anfragen werden nicht gestellt. Um 19:00 Uhr erklärt die Vorsitzende die Sitzung für beendet. _________________________ Vorsitzende (Sabine Preiser-Marian) _________________________ Schriftführerin (Katharina Dierichsweiler) Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.05.2016 Seite 5