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Kommune
Bad Münstereifel
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Erstellt
18.05.16, 13:16
Aktualisiert
18.05.16, 13:16
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NIEDERSCHRIFT
über die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.05.2016 im Rats- und Bürgersaal
in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
19:00 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten
1. Borsch, Georg
2. Dürholt, Horst als Vertreter für Müller, Ludger
3. Germann, Wolfgang
4. Kirchner, Günter
5. Kohn, Tobias
6. Kremer, Eberhard
7. Lamsfuß, Michael
8. Ohlert, Bernhard Chrysanthus
9. Pfennings, Ingo als Vertreter für Krauß, Harald
10. Ruß, Helmut
11. Schmidt, Dr. Uwe
12. Schmitz, Anton
13. Schmitz, Josef
14. Zwingmann, Claudia
Beratende Mitglieder – nicht stimmberechtigt:
1. Bell, Thomas Alfred
Entschuldigt fehlen:
Krauß, Harald
Müller, Ludger
Von der Verwaltung sind anwesend:
1. Orth, Hans
2. Hochgürtel, Marita
3. Ley, Ulrich
4. Dederichs, Hans-Josef
5. Schäfer, Hans Georg
6. Schmitz, Rudolf
7. Klein, Joachim
8. Dierichsweiler, Katharina gleichzeitig als Schriftführerin
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
Frau Röder von der örtlichen Presse
15 Zuhörer/innen
I.
Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf
§ 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Einstimmiger Beschluss zur Tagesordnung:
Hier wirkt die Bürgermeisterin gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 48 Abs. 1 GO NRW nicht mit.
Wegen der Dringlichkeit der Beratungspunkte wird die Tagesordnung wie folgt erweitert:
T a g e s o r d n u n g: gem. §48, Abs. 1GO (Beschluss erforderlich) E r l ä u t e r u n g e n:
TOP
I.
7.
Bezeichnung
sind
beigefügt
liegen
bereits
vor
werden
nachgereicht
werden
mündl.
vorgetragen
Nr. der
Ratsdrucksache
Öffentliche Sitzung
Erlass der Haushaltssatzung für das HaushaltsX
jahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und
Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre
2017 - 2025
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 27.04.2016
369-X/Z4
Bei der Ratsdrucksache 501-X (Top 5) wurde die Bezeichnung wie folgt geändert:
„5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel“
Der bisherige TOP 7 „Anfragen und Mitteilungen“ wird neuer TOP 8 der öffentlichen Sitzung.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 08.03.2016 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i.
V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung
nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der
Geschäftsordnung als genehmigt.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 513-X
Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung des Landes NRW
hier: Widerspruch gegen den Teilverkauf der Kölner Straße 4
Die Bürgermeisterin ruft den Tagesordnungspunkt auf und schlägt vor, dass der Antragstellerin
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Die Ausschussmitglieder sind einverstanden.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.05.2016
Seite 2
Nach Aufhebung der Geschäftsordnung werden zunächst der Bürgermeisterin von der Antragstellerin weitere Unterschriftenlisten vorgelegt. Anschließend erhalten diese und weitere Personen aus
dem Zuhörerraum die Möglichkeit, zu dem Antrag Stellung zu nehmen.
Die Geschäftsordnung wird wieder in Kraft gesetzt, so dass die Beratung im Ausschuss fortgesetzt
werden kann.
Stadtverordneter Anton Schmitz, SPD-Fraktion, betont, dass seine Fraktion sich von vornherein
gegen einen Teilverkauf der Bücherei ausgesprochen habe, und die Fraktion auch weiterhin an
dieser Entscheidung festhalte.
Die Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90 /Die Grünen, FDP und CDU, sowie auch die Bürgermeisterin weisen darauf hin, dass in der Angelegenheit eine Abwägung der Vor- und Nachteile
stattgefunden habe, und es allen Beteiligten immer wichtig gewesen sei, die Bücherei, trotz Haushaltssicherungskonzept, zu erhalten. Auch sei es wichtig gewesen, den Standort mit Bücherei,
Kick und Ärzten beizubehalten. Die Vorteile, Standorterhaltung und barrierefreier Zugang durch
den Aufzug, würden den Nachteil, den die Verkleinerung mit sich bringe, aufheben. Die Entscheidung für den Teilverkauf wurde nicht unüberlegt getroffen.
Unter Aufhebung der Geschäftsordnung können die Zuhörer nochmals ihre Ansichten vortragen
und ergänzen.
Anschließend, nach Wiedereinsetzung der Geschäftsordnung, stellt die Bürgermeisterin den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss mit 4 Nein-Stimmen und 11 Ja-Stimmen:
Der Bürgerantrag mit Schreiben vom 08.03.2016 und 15.03.2016 gemäß § 24 GO NRW wird zur
Kenntnis genommen. Da alle Interessenlagen im Vorfeld umfassend abgewogen wurden, hält der
Ausschuss an dem gefassten Beschluss fest. Die Beschwerde gegen den Teilverkauf der Büchereifläche, Kölner Straße 4, wird zurück gewiesen.
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 514-X
Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung des Landes NRW
hier: Einspruch gegen die Verkleinerung der Bücherei
Beschluss mit 4 Nein-Stimmen und 11 Ja- Stimmen:
Der Bürgerantrag vom 08.03.2016 gemäß § 24 GO NRW wird zur Kenntnis genommen. Die Beschwerde gegen die Verkleinerung der Büchereifläche , Kölner Straße 4, wird zurück gewiesen.
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 501-X
5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel
Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, teilt mit, dass ihm die Satzungsänderung nicht
zusage, da er der Ansicht ist, dass die Namen der Schuldner, deren Forderungen im Insolvenzverfahren niedergeschlagen werden, den Ratsmitgliedern vorgetragen werden sollen.
Kämmerer Orth erläutert, dass dies unzulässig sei und verweist auf eine Landtagsdrucksache und
den § 30 der Abgabenordnung.
Der Stadtverordnete Dr. Uwe Schmidt, UWV-Fraktion, sieht ebenfalls keine Veranlassung den § 13
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.05.2016
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der Hauptsatzung zu ändern. Seine Fraktion wird gegen die Satzungsänderung stimmen.
Auch der Stadtverordnete Georg Borsch, Bündnis 90/Die Grünen wird gegen die Satzungsänderung stimmen.
Empfehlungsbeschluss mit 8 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen:
1
Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 wird in
der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
2.
Bei der nächsten Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt
Bad Münstereifel wird § 2 Abs. 4 Nr. 6 erweitert und erhält folgende Fassung:
das Abschließen von Vergleichen, deren Wert 15.000 EURO übersteigt bis zu einem Höchstbetrag
von 100.000 EURO, sowie die Klageerhebung vor Gericht, sofern der Streitwert 15.000 EURO
übersteigt bis zu einem Höchstwert von 100.000 EURO; nach dem Abschluss der Vergleiche und
über die Klageerhebung ist der Rat zu informieren.
Die vorgenannte Zuständigkeitsregelung wird bereits mit Inkrafttreten der 5. Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung umgesetzt.
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 511-X
Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach
§ 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW
Die Stadtverordneten sind sich einig, dass die Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwands für fließende Gewässer der Stadt Bad Münstereifel nicht beschlossen werden soll. Eine
Gebühr für die Gewässerunterhaltung könne man den Bürgern, auch im Hinblick auf die in der
Vergangenheit gemachten Erfahrungen und dem zu erwartenden Personalaufwand, nicht verständlich machen.
Gleichwohl ist man sich bewusst, dass die 200.000 € ab 2017 als Einnahme im Haushaltssicherungskonzept stehen, und 2013 vom Rat so beschlossen wurden. Diese 200.000 € jährlich müssen
somit, wenn die Gebühr zur Gewässerunterhaltung nicht erhoben wird, anderweitig erwirtschaftet
werden, ggfls. durch eine Anhebung der Grundsteuer A und B.
Es reicht somit nicht aus, die Satzung zurück zu stellen. Es muss ein Beschluss über eine alternative Finanzierungsmöglichkeit getroffen werden.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die Veranlagung der Gebühr zur Gewässerunterhaltung wird zunächst nicht weiter verfolgt. Im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes soll vorrangig die Realisierung der mit der Gebühr zur Gewässerunterhaltung verbundenen Summe von 200.000,00 € pro Jahr über die Grundsteuer A und B geprüft werden.
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 369-X/Z-4
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche VerwalNiederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.05.2016
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tungsbehörde vom 27.04.2016
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung und die Verfügung des Landrates werden zur Kenntnis genommen. Von der Einlegung eines Rechtsmittels wird abgesehen.
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen vor. Anfragen werden nicht gestellt.
Um 19:00 Uhr erklärt die Vorsitzende die Sitzung für beendet.
_________________________
Vorsitzende
(Sabine Preiser-Marian)
_________________________
Schriftführerin
(Katharina Dierichsweiler)
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.05.2016
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